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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Denn es auch nicht zu verkennen ist, daß der Staat in seiner Gesammtheit, wie einzelne Gemeinden und Privatperso nen an dem Vorhandensein hinlänglich befähigter Bauhand werker ein unbezweifeltes Interesse hat; wenn es sodann auch nicht geleugnet werden kann, daß dermalen diese Letzteren, we nigstens in manchen Theilen des Landes, noch viel zu wünschen übrig lassen: so kann doch daraus die Richtigkeit einer Maßre gel, die eine neue Beschränkung, eine neue Zwangsvdrschrift in ihrem Gefolge hat, um so weniger abgeleitet werden, als, wie schon bemerkt, die Prüfungen an sich eine Garantie weder für das Maß der Kenntnisse des Geprüften, noch auch für das Ei- genthum des Bauenden zu verschaffen vermögen, da vielmehr Beispiele genug vorhanden sind, daß gelehrte Theoretiker den Bauherrn vielleicht eben so ott in Nachtheil versetzt haben, wie schlichte Praktiker. Die Minorität hat demnach um so mehr Grund gehabt, bei ihrer früheren Ansicht stehen zu bleiben, als sie die, von ihr mit vorgeschlagenen, Reizmittel aus den ange deuteten Rücksichten nur für Nebenwerk anzusehen hat. Sie hat die erwähnten Vorschläge gethan, um dadurch der Regie rungsvorlage nicht geradezu entgegen zu treten; sie hat aber in der Letzteren nur einen dankenswerthen Versuch erblickt, ob viel leicht auf diesem Wege das Bessere vorzubereiten sei. Diese ihre Ueberzeugung mußte sie nochmals hier aussprechen, sie überläßt es aber nunmehr der geehrten Kammer, auch einer andern Ansicht zu huldigen. Entscheidet sich nun die Majorität der Kammer im Sinne der Majorität der Deputation, so ist dann jede Differenz beseitigt, da die Beschlüsse der ersten Kammer zu denjenigen einzelnen Bestimmungen des Regulativs, welche auch bei Auf rechthaltung der diesseitigen Meinung stehen geblieben wären, (§§. 1, 2, 3,12 und 13) von der zweiten Kammer bereits ge nehmigt worden, die 4,9,10 und 11 in beiden Kammern ohne Erinnerung geblieben sind, und die §§. 6, 7, 8 und 14 einer Umarb eitung nach Maßgabe des früheren Beschlusses und'im Sinne der Minorität dann nicht bedürfen. Die Ma jorität der Deputation schlägt daher vor, für diesen Fall auch die zuletzt genannten tz§. 6, 7,8 und 14 nachträglich zu genehmigen. Dasselbe gilt bei §. 5, für dessen gänzlichen Wegfall sich früher die Kammer entschieden hatte. Da jedoch in dem anderweiten Berichte der ersten Kammer die Zweckmäßigkeit die ser Auslassung bezweifelt worden ist und man keinen Grund hat, auf derselben zu bestehen, auch wenn das Minoritätsgut achten Beifall finden sollte, so wünscht in dieser Beziehung die Gesammtheit der Deputa tion: daß dieKammer auch §.5 noch nachträglich annehmen möge. Abg. v. v. Mayer: Bei der erneuerten Discussion über den vorliegenden Gegenstand muß ich mein Bekenntniß dahin aussprechen, daß ich mich in der Absicht der hohen Staatsregie rung bei Vorlegung dieses Entwurfs ganz geirrt habe. Ich habe geglaubt, die hohe Staatsregierung wollte in Zukunft dem Mangel an guten Bauhandwerkern, namentlich an guten Baumeistern dadurch abhelfen, daß auf eine zweckmäßige Weise die Vorbildung in technischen Schulen befördert, eine ange messene Prüfung eingeführt und sonach eine höhere Klasse von Baumeistern in das Leben gerufey werde, denen das Publikum mehr zu vertrauen Ursache habe, und denen es namentlich wich tigere und schwierige Baue zu übertragen im Stande sein möchte. Ich habe mich geirrt, denn ich sehe, daß, wie die Sache gegenwärtig vorliegt, und wie sie sich nach dem zwei maligen Beschlüsse der ersten Kammer gestalten wird, von alle dem nichts erreicht werden wird. Die hohe Staatsregierung hat selbst erklärt, sie beabsichtige nicht zwei Klassen von Bau meistern einzuführen, sie will also, was daraus folgt, alle exa- minirte Maurer und Zimmerleute auf die Stufe der Baumeister heben, und zwar insbesondere durch diese Examina. Nun, ich will in der That wünschen, daß auf diesem Wege irgend Etwgs erzielt werden möge; ich muß aber sehr daran zweifeln. Es ist eine allgemein bekannte Sache, daß man durch Examina Niemandem die Kenntnisse geben könne, die ihm fehlen, und wenn man den Zweck noch so hoch stellt, man wird durch die Examina doch nichts erreichen, insofern man nicht vorher über all hinreichende Gelegenheit gegeben hat, die erforderlichen Kenntnisse zu erwerben. Daraus würde aber folgen, daß man besondere Specialschulen für Bauhandwerker, wo möglich in allen Städten des Landes, errichten müsse; dann würde es mindestens möglich sein, durch die Zwangsexamina dem Zwecke näher zu kommen, obwohl man weder durch Schulen, noch durch Prüfungen dahin gelangen kann, aus jedem Bildhauer einen Phidias und aus jedem Maler einen Raphael zu wachem Immer wird es daher auch bei den Bauhandwerkern Schwache und Starke geben, nur mit dem Unterschiede, daß künftig « lle Bauhandwerker derselben Prüfung unterlegen haben, woraus für das Publikum eben kein sonderlicher Gewinn entstehen wird. Der ganze Erfolg, der aus der Sache hervorgehen dürste, wird der sein, daß der Gewerbekreis enger geschlossen wird, und zwar zunächst für diejenigen, welche sich diesen Handwerken widmen wollen; ferner, daß hierdurch die Möglichkeit zur-Er langung eines selbstständigen Gewerbebetriebes erschwert, und das Publikum ohne eine wesentlich bessere Garantie für die Tüchtigkeit vielmehr nur in die Lage versetzt wird, allen diesen neugeprüften Meistern weit mehr bezahlen zu müssen, als jetzt. Dies Alles dürfte von selbst folgen. Für den beabsichtigten Zweck, glaube ich, wird die neue Einrichtung in der That gar keinen Erfolg, oder einen sehr schlechten Erfolg haben. Sie wird keinen Erfolg haben, so lange als man alle Zimmerleute und Maurer, die Meister werden wollen, mit Gewalt zu der neuen Prüfung zwingt und deshalb die Vorschrift hinsetzt, das Examen so leicht als möglich zu machen. Wenn man zu einer Prüfung zwingt, dabei aber zugleich aussprtcht, daß man für die nächste Folgezeit durch die Finger sehen wolle, was soll dabei gewonnen werden ? Ich will jedoch annehmen, es werde für die Zukunft eine schärfere Prüfung stattsinden; wel chen Erfolg wird dann die Sache haben? Entweder werden in allen Städten des Landes technische Schulen errichtet werden müssen, oder es wird die Vorbildung zum Maurer- und Zim merhandwerke nur Wenigen zugänglich und kostspielig sein. Es kommt mir in dieser Hinsicht das beinahe vor, wie die neuern Bestimmungen in andern deutschen Staaten, wodurch man den Zudrang zu öffentlichen Aemtern beschränken will, indem man die Examina recht streng macht, und nachdem man daselbst immer noch Klagen hört, daß der Zudrang sich nicht vermin-
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