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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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dere, noch gemessenere Verordnungen erläßt, daß diese Exa mina nunmehr ganz streng werden sollen. Daß solche Maß regeln auf die tiefere Bildung derjenigen, die das Examen be stehen müssen, von Einfluß sein können, wer möchte das leug nen? Aber so viel ist auch gewiß, immer enger und exclusiver wird der Kreis der Aspiranten und immer mehr und mehr wird selbst das Publikum in der Auswahl beschrankt. Was aber wird die Folge sein? Es werden in Zukunft nur diejenigen, welche in großen Städten, oder in der Nähe großer Städte, oder solcher Orte, wo Bauschulen sich befinden, wohnen und dabei Vermögen genug besitzen, dieselben besuchen zu können, >— nur diese, sage ich, werden im Stande sein, sich die erfor derliche Vorbildung zu verschaffen; die kleineren Städte und das platte Land werden dabei leer ausgehen. Nun werden die vornehmen Meister nur in den größeren Städten sich niederlas sen, dort die großen Herren spielen und wenn auf dem Lande ein Maurer oder Zimmermann gebraucht wird, so wird man sie aus den großen Städten Meilen weit herholen müssen. Man stelle sich nur die Sache vor, wie sie sich nach der Vorlage ge stalten muß. Entweder nämlich wird die Prüfung stxeng oder nicht streng sein. Wird sie nicht streng sein, so ist die neue Einrichtung abermals nichts weiter, als ein weiches Ruhepol ster für die beliebte Mittelmäßigkeit, der man aber wahr lich nicht nöhig hat, goldene Brücken zu bauen. Soll hinge gen die Censur streng sein, so werden nur besonders befähigte Köpfe und wohlhabende Leute und überhaupt Solche davon Gebrauch machen können, welche in der Nähe der Bauschulen wohnen. Dann wird aber, wenn Jemand in einer kleinen Stadt oder auf dem Lande vielleicht aus einer Stube zwei ma chen oder einen Hühnerstall Herstellen oder an seinem Hinterge bäude ein Stück anbauen oder eine Scheune aufbauen will, derselbe freilich zwei, drei Meilen weit reisen müssen, um den Baumeister herbeizuholen; dann wird der geprüfte Zimmer oder Maurermeister, wenn er im guten Glücksfalle zu Hause ist (öfter wird das nicht der Fall sein und es wird der Weg mehrmals gemacht werden müssen), sich mit ihm besprechen und hierauf zu Pferde oder vielleicht gar im Wagen heraus kommen. Hierauf wird ein gelehrter Riß gemacht. Nun endlich kommt es zum Bau. Allein der Baumeister hat viele andere Geschäfte, er ist nicht im Stande, sich dem Baue selbst zu unterziehen, er liefert nur den Riß und nimmt den ersten besten Zimmer- oder Maurerpolier in dem Städtchen oder Dorfe und nun wird die ser Hühnerstall oder jene Scheune gebaut, freilich unter der Lei tung eines geprüften Baumeisters, aber eigentlich von dem Maurerpolier und nur um so viel theurer, als die Zuziehung des Erster» kostet. Dieser Maurerpolier oder Zimmermann würde ein tüchtiger Meister geworden sein, wenn man es bei dem früheren Verhältnisse gelassen hätte, er wäre ein dem ge wöhnlichen Bedürfniß genügender, praktischer, selbstständiger Mann geworden, wenn man ihm die Gelegenheit dazu nicht beschrankt hätte, statt dessen wird er nur der Gehülfe eines ge prüften Maurermeisters. Ob das ein Vortheil für die betref fenden Gewerbe, für das Publikum und selbst für die Zunft verfassung sei, das lasse ich dahin gestellt sein. Meine Herren, man wird sagen, ich hätte das Gemälde mit zu stacken Farben aufgetragen; es wird mir Uebertreibung Schuld gegeben wer den; ich werde dazu schweigen, aber die Wahrheit des Gemäl des ist unzweifelhaft, denn es existirt in andern Ländern und ist dort in Natur zu schauen. Wenn wir uns nun eben auf demselben Wege auch befinden, so halte ich es für eine Gewis senspflicht, selbst in dem letzten Stadium der Berathung der Vorlage die Kammer zu ersuchen, die vorgeschlagenen Zwangs prüfungen nicht zuzulassen. Soll die Sache gut gehen, so möge man eine strenge Prüfung für die Baumeister stattsin- den lassen, aber nicht alle Maurer- und Zimmermeister zu dieser Prüfung zwingen, sondern facultative Prüfungen für die jenigen einführen, welcheBeruf, Gelegenheit, Geld und Geschick dazu haben, Baumeister werden zu können. Aus diesen Grün den sehe ich mich veranlaßt, mich fernerhin für das Minoritäts gutachten zu verwenden. Stellvertretender Abg. Oberländer: Ich bin nicht der Ansicht der Minorität, auch nicht der Ansicht des geehrten Spre chers vor mir. Als von der Staatsregierung die entworfenen Grundzüge der Einrichtung einer mehr Garantie leistenden Prü fung der Bauhandwerker an die Ständeversammlung gelangten, und die Verhandlungen darüber begannen, verbreitete sich, wie ich mich zu überzeugen vielfaltigGelegenheitgehabt habe, überall eine so allgemeine und lebhafte Lheilnahme, wie sie bei dem leider immer noch weithin herrschenden Jndifferentismus in öffentlichen Angelegenheiten selten bemerkt wird. Der Grund davon liegt unzweifelhaft in der Wichtigkeit des Gegenstandes, mit welcher er in das materielle Interesse der Staatsangehörigen, nament lich des Mittelstandes eingreift, und darin, daß die Uebelstände und Gefahren, welchen diese zahlreichste Klasse der Staatsbür ger durch die Ungeschicklichkeit und Gewissenlosigkeit vieler Bauhandwerker ausgesetzt ist, in der Lhat größer sind, als sie denjenigen erscheinen, die nicht selbst traurige Erfahrung hierin ge macht haben, oder denen ihre amtliche Stellung keine Gelegen heit giebt, ihre besondere Aufmerksamkeit auf diesen Gegenstand zu richten. Als städtischer Verwaltungsbeamter habe ich Ge legenheit gehabt, während einer langen Reihe von Jahren mich davon bestimmt zu überzeugen, daß eine gründliche Nachhülfe, welche eine bessere Sicherstellung gegen unwissende Bau handwerker in Aussicht stellt, ein dringendes Bedürfniß ist. Die baupolizeilichen Vorschriften, welche wir besitzen, sind in der That meistentheils an der Ungeschicklichkeit und Gewissen losigkeit vieler Bauhandwerksmeister gescheitert. Den letzten Grund der häufig vorkommenden geringenQualisication der Zim mer- und Maurermeister kann man aber in der That in nichts an derem finden, als darin, -aß die Innungen bei den Meifterrechts- prüfungen nicht mit der gehörigen Sachkenntniß und Gewissen haftigkeit zu Werke gegangen sind, und mitunter unwissenden Subjetten das Meisterrecht ertheilt haben. Ist das aber der Fall, nun, so folgt daraus die Nothwendigkeit, daß man recht bald Hülfe dagegen anwenden muß; denn jemehr Unwissende Aufnahme in den Innungen finden, desto größer muß natür-
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