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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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chen polizeiliche Gegenstände Strafbestimmungen zu treffen; folglich ist auch dem Stadtrath zu Leipzig diese Ermächtigung nicht abzusprechen. Abg. Klinger: Ich habe mich allerdings dem Deputa tionsgutachten nur unter der Voraussetzung angeschlossen, daß unter den Kaufleuten zu Leipzig eine Convention bestehe, nach welcher sie den Stadtrath angegangen sind, deshalb eine Pönalbestimmung bekannt zu machen; denn mir ist nur ein einziger Fall im vaterländischen Rechte bekannt, wo man nicht beliebig über sein Vermögen disponiren, nicht beliebig von sei nem Vermögen verschenken darf, es ist das der Fall, wenn man so viel sich entäußert, daß der Pflichttheil des Erben verletzt wird. Abg. Sachße: So viel ich mich erinnere, muß im Ein gänge der Petition etwas darüber enthalten sein, daß das Strafverbot sich auf den Antrag der Leipziger Kramerinnung gründet. Es läßt sich übrigens nicht annehmen, daß der Stadt rath zu Leipzig diese Verordnung erlassen haben würde, wenn sie nicht von den dortigen Kaufleuten beantragt worden wäre. Es läßt sich schon aus dem Gründe annehmen, weil das Ver schenken einem Jeden freisteht, und weil die Zulagen, welche die Dienstboten erhalten, etwas Verbotenes nicht sein können. Es läßt sich nicht denken, daß die Verordnung ohne ausdrück lichen Antrag der Kramerinnung, also ohne Uebereinstimmung derselben erlassen worden sei; die Strafe muß mithin als eine Conventionalstrafe anzusehen sein. Abg. Wielands Ich habe noch hinzuzufügen, daß der Beschwerdeführer gar kein oder doch vorzugsweise nicht Beden ken darüber erhoben hat, als ob der Stadtrath zu Leipzig nicht befugt sei, eine solche Strafe zu erkennen. Ich glaube also, aus dem Grunde wird man von dem Zweifel des Abg. v. Thielau bei der gegenwärtigen Abstimmung ganz absehen können. König!. Commissar v. Wietersheim: Da mir der Fall nicht bekannt ist, so kann ich darüber keine Auskunft geben, ich weiß aber, daß hier etwas ähnliches vorgekommen ist, und der gleichen Verbote nur auf den Antrag, und auf das dringende Verlangen der Gesammtinnung erlassen worden sind. Referent Braun: In der Eingabe des Beschwerdefüh rers ist darauf hingedeutet worden; derselbe bezweifelt wenig stens nicht ganz, daß überhaupt ein derartiges Verbot rechts verbindlich sei, er findet sich nicht dadurch gravirt, und deshalb glaubte die Deputation überhoben zu sein, auf diesen Punkt besonders einzugehen. Wenn Sie das Deputationsgutachten nachsehen wollen, so werden Sie eine Andeutung deshalb darin finden. Es ist am Ende des Berichts gesagt, daß ungeachtet der der Beschwerde entgegenstehenden Umstände die Deputation ein Motiv für ihren Antrag theilweife daraus entnehme, weil es ihr überhaupt zweifelhaft geschienen habe, ob ein derartiges Strafverbot hätte erlassen werden können. Präsident v. Haase: Der Antrag des Abg. v. Thielau H. 63. lautet: „Die Staatsregierung zu ersuchen, darüber, ob das betreffende Gesetz von dem Stadtrathe zu Leipzig mit Ihrer Genehmigung, und unter Zustimmung der dortigen Kauf mannsinnung erlassen worden sei Auskunft zu geben". Abg. v. Thielau: Ich weiß recht gut, daß den Stadt- räthen nachgelassen ist, Localanordnungen zu treffen, aber kei neswegs kann ich irgend einem Magistrat die Ermächtigung zugestehen, ohne Entscheidung das Eigenthum zu beschränken. Ueber sein Eigenthum zu verfügen, dazu hat Jeder freies Recht, und dies kann nur durch besondere gesetzliche Bestimmungen beschränkt werden. König!. Commissar Ko hl schütter: Zur Ergänzung des schon Bemerkten habe ich hinzuzufügen, daß Seiten des Mi nisteriums, als Administrativjustizbehörde, schon des halb kein Grund vorgelegen, auf diese Frage einzugehen, als der Beschwerdeführer in der an das Ministeriüm gerichteten Vorstellung ausdrücklich erklärt hatte, er wolle die Erörterung des Befugnisses des Stadtrathes zu Leipzig zum Erlaß des fraglichen Strafverbots auf sich beruhen lassen und sich dem selben unterwerfen, als er seine Nichtigkeitsbeschwerde aus drücklich blos darauf gegründet hatte, daß, seiner Ansicht nach, gegen die Acten entschieden worden sei. Präsident v. Haase: Ich würde nun die Kammer fra gen: ob sie den Antrag des Abg. v. Thielau unterstützt? — Die Unterstützung erfolgt zahlreich. — Präsident v. Haase: Ich darf wohl diesen Antrag als - ganz unabhängig von dem Anträge der Deputation be« trüchten Referent Braun:'Jch habe diesen Antrag unterstützt, weil ich sehe, daß derselbe keineswegs mit dem Anträge der Deputation collidirt. Auch der Deputation sind, wie ich schon bemerkt, bei Berathung der Beschwerde gerechte Bedenken über die Nechtsgiltigkeit dieser Verordnung beigegangen; sie hat aber nicht darauf weiter zurückkommen wollen, weil es ihr nicht an der Zeit zu sein schien, da der Petent nicht einen besonderen Antrag deshalb gestellt hat. Doch das hält mich nicht ab, dem Amendement, das durchaus nicht gegen den Antrag der Deputation läuft, meine Zustimmung zu geben. Sccretair v. Schröder: Ich hätte wenigstens gewünscht, daß der Abg. v. Thielau die Verordnung des Stadtraths zu Leipzig in seinem Anträge nicht „Gesetz" genannt hätte; denn daß der Stadtrath zu Leipzig nicht Gesetze erlassen kann, dar über ist wohl kein Zweifel. Es würde daher wohl angemessen sein, wenn der Abg. v. Thielau das Wort: „Gesetz" mit „Verordnung" vertauschte. Abg. v. Thielau: Sehr gern. Präsident v. Haase: Die Kammer wird damit einver standen sein, daß es nicht nöthig, wegen dieser formellen Aen- derung in dem Anträge noch einmal die Unterstützungsfrage an dieselbe zu richten. 2*
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