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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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unter den Staatseinrichtungen der neuern Zeit eine der er freulichsten die Begründung einer Witwen- und Waisenkasse für die Hinterlassenen von Predigern ist. Blickt man auf die frühere Zeit zurück, wo diese Hinterlassenen ganz hülflos dastanden, wo der Staat sich um dieselben nicht bekümmerte, so muß in der Lhat jeder Geistliche, und Jeder, der warmen Theil an diesem Stande nimmt, worunter auch ich mich zahle, sich zum Danke verpflichtet fühlen, für die Fürsorge, welche der Staat für jene Hinterlassenen übernommen hat. Der gewissenhafte Familien vater unter den Geistlichen sann aber, als der Staat diese Für sorge noch nicht übernommen hatte, schon früher darauf, wie und auf welche Weise er für die Sicherstellung seiner Hinterlas senen sorgen könnte, und es entstanden hieraus die Privatver sorgungsvereine. Der Staat billigte diese, er consirmirke deren Statuten, ja er ging sogar in Beförderung des Zweckes so weit, daß er auf der andern Seite eine Härte beging, indem er alle Geistliche, welche neu in die Ephorie eintraten, zum Beitritt verpflichtete. An die Stelle dieser Vereine trat nun die neue, unverkennbar wohlthätige Einrichtung, welche auf eine sicherere Weise und großentheils auch auf eine reichlichere Weise, als die frühem Privatanstalten zu thun im Stande waren, für die Hin-- LerlasseneN sorgt. Wenn man aus diesem Gesichtspunkte die vorliegende Angelegenheit betrachtet, so geht wohl daraus her vor, daß die Lage der Geistlichen sich gebessert, nicht aber ver schlimmert habe, indem die frühem Vereine ihren Hinterlasse nen das nicht gewähren konnten, was ihnen die jetzige Einrich tung gewährt. Hat man aber die Auflösung dieser Vereine verfügt, so fragt es sich, in wie weit diese in formeller Hinsicht zulässig sein möchte, und was in materieller Hinsicht dafür spreche? In formeller Hinsicht muß ich dahin gestellt sein lassen, in wie weit die Gründe, welche die Deputation dafür angeführt hat, diese Aufhebung rechtfertigen möchten. Ich glaube für meine Person, daß, wenn die Oberbehörde bei der Consirmation dieser Vereine die Clausel gebraucht hat: „Uns und Unfern Nach kommen unschädlich" daraus so viel entnommen werden könne, diese Clausel so zu deuten: „unschädlich allen neuern und bessern Verfügungen." Es möchte in dieser Beziehung also auch, wenn auch nicht klar, eine Ermächtigung der Behörden zu folgern sein, daß die Staatsregicrung um das Befördern des allgemeinen In teresses willen wohl eine dergleichen Auflösung Härte verfügen kön nen. Wäre dies in demGesctze, den Prediger-Witwen- und Wai senpensionsfonds betreffend, ausdrücklich ausgesprochen worden, so wäre es offenbar besser gewesen, und in die Freude über die neue Einrichtung würde sich nicht das schmerzliche Gefühl mischen, das entstehen muß, wenn einzelne Betheiligte sich zugleich in ihrem Rechte verletzt finden. Wenn in den Motiven zu dem Gesetze gesagt worden ist, „es können dergleichen Vereine aufgelöst werden," so ist es zweifelhaft, ob sich dieses können auf die Machtvollkommenheit der Behörden, oder auf den Willen der einzelnen Vereine beziehen solle. Man kann aber eben so gut diesen Ausdruck als eine Ermächtigung anschen, welche sich die Behörde nach Befinden Vorbehalten hat. Wenn ich also die formelle Betrachtung dieser Angelegenheit dahin gestellt sein lasse,so gehe ich zu der materiellen Rücksicht über, die dabei zu neh men sein dürfte. Da muß ich denn gestehen, wie ich glaube, daß die Geistlichen, welche zur Zeit des Eintritts der Staats- anstalt sich zugleich in diesenPrivatvereinen befanden, nkcht ckeis- rioris oouciilioms, sondern inolioiis corrüilinois geworden sind. Die älteren Geistlichen, welche schon lange in diesen Vereinen Mitglieder waren, haben allerdings viel beigesteuert, und mehr als die jüngern; allein sie haben die Aussicht, daß durch die Staatsanstalt für ihre Hinterlassenen gesorgt wird, wobei in Betracht kommt, daß sie nun auch wieder geringere Zeit zum Staatspensionsfonds beizutragen haben. Die jüngern Geist lichen hingegen hätten umgekehrt längere Zeit hindurch zum Privatvereine zu zahlen gehabt, allein sie haben dies nur kür- zereZeit gethan, müssen jedoch nunmehr aufeinelängereZeitzum Staatspensionsfonds beisteuern. Wenigstens nach dem ge wöhnlichen Gesetz der Natur. Es wird also hierbei in der That eine Gleichstellung, soweit als sie überhaupt möglich ist, erzielt. Ich sehe die neue Staatspenstonsanstalt an, gleichsam als einen Ablösungsact für frühere Ansprüche, welche die bethei- ligten Mitglieder der Privatvereine dadurch entschädigt, daß ihnen die Aussicht, auf eine sicherere und reichlichere Weise für ihre Hinterlassenen gesorgt zu wissen, als durch jene Privat vereine möglich war, gewährt wird. Wenn man aber den Ge sichtspunkt festhalt, daß der Staat durch das neue Institut in alle Rechte und Verbindlichkeiten der jetzt zerstreut gewesenen Privatvereine eintritt, und in sich gleichsam aufnimmt, so geht daraus hervor, daß er auch die bereits vorhandenen Witwen und Waisen und deren Pensionirung mit zu übernehmen verpflichtet sei.. Denn sollen die neuen Mitglieder, die in die Ephorie ein treten, jetzt noch zum Beitritte zu den Privatvereinen verbunden sein, oder sollen dieselben sogar noch bei deren Auflösung zu Beitragen für die vorhandenen Witwen und Waisen verbind lich gemacht werden, so würden sie doppelt zu zahlen haben, im letzteren Falle sogar ohne Aussicht auf irgend einen Vortheil. Dagegen würde es sehr unbillig und ungerecht sein, wenn man auch die älteren Geistlichen zwingen wollte, ohne Zutritt der neu angestellten Geistlichen auf doppelte Weise zu contribuiren, einmal zum Staatspensionsfonds, und das anderem«! zu dem Privatvereine, wenn auch nur beziehendlich so lange, als noch Witwen vorhanden sind. Deshalb möchte ich gerade kein ÜLMUUM emergklls darin sehen, wenn die Auflösung dieser Vereine erfolgt, nicht einmal ein luermn cessems, da man doch den Hinterlassenen derselben dasselbe gewahrt, so haben die Mitglieder dieser V'reine, wenn letztere jetzt aufgelöst werden, doch unzweifelhaft im Allgemeinen denselben Erfolg zu erwar ten , den sie bei der fernem Theilnahme am Vereine zu erwar ten haben würden, die Unterstützung ihrer Angehörigen. Daher bin ich mit der Deputation wohl einverstanden, wenn sie sagt, daß jedenfalls etwas geschehen müsse, und daß dieseVereine fortbe stehen können, aber nicht damit, daß den Geistlichen die bereits geleisteten Beitrage zurückgezahlt werden. Ich glaube aber, die Berücksichtigung der hier vorliegenden Interessen und Ansprüche kann viel besser bewirkt werden, wenn man von dem
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