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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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send, übergehen, und ich ersuche den Herrn Referenten die Rednerbühne zu besteigen. Nachdem dies geschehen, äußert: Referent V. v. Mayer: Das allerhöchsteDecret, worüber die Deputation gegenwärtig der Kammer Bericht erstattet, lau tet im Eingänge folgendermaßen: Se. Königliche Majestät haben, insoweit die von den getreuen Ständen, bei letztabgehaltenem Landtage, in ver schiedenen Schriften geschehenen Anträge wegen deren späteren Eingangs nicht bereits beantwortet werden konnten, einer Er klärung aber annoch bedürfen, dieselben inErwägung gezogen und werden über diejenigen Gegenstände darunter, welche umfängli chere Mittheilungen erfordern, dem dermaligen Landtage die al lerhöchsten Erklärungen durch besondere Decrete zugehen lassen. Hinsichtlich der übrigen, minder umfänglichen Gegenstände aber, wollen Se. Königliche Majestätden getreuen Stän den die allerhöchste Willensmeinung in Folgendem unverhalten sein lassen. Referent v. v. Mayer: Ich werde mir erlauben, sogleich den Eingang des Berichts vorzutragen, weil darin eine Frage berührt ist, die vielleicht eine Discussion veranlassen könnte. Das vorliegende allerhöchste Decret, welches die Königli chen Entschließungen auf diejenigen ständischen Anträge der vo rigen Ständeversammlung enthält, welche am vorigen Land tage unerledigt geblieben und nicht Gegenstand besonderer Ein zel-Decrete sind, ist zunächst der ersten Kammer zugegangen. Letztere hat in ihrer ersten öffentlichen Sitzung, den 1 I. Novem ber 1839, beim Bortrage aus der Registrande sofort darüber eine Discussion eröffnet, ob dieses Decret der Vorberathung in einer Deputation bedürfe, ja ob es überhaupt einer Berarhung und Beschlußfassung in der Kammer unterliegen könne, und hat endlich auf den Antrag eines ihrer Mitglieder einstimmig beschlossen: daß dasselbe ohne Weiteres an die zweite Kammer abge geben, und der Beschluß der letzteren abgewartet werden solle. Die zweite Kammer dagegen hat in ihrer dritten Sitzung am 13. November 1839, gemäß dem Borgange des vorigen Landtages, beschlossen, das Decret der ersten Deputation zur Berichterstattung zu überweisen, die dritte Deputation aber zu beauftragen, eine Revision vorzunehmen, ob alle ständische An träge des vorigen Landtages Berücksichtigung erlangt haben. Während nun die Erfüllung des letzteren Auftrages der dritten Deputation vorbehalten bleibt, beeilt sich die erste Depu tation, dasErgebnißihrerBcrathung, wobei auch, soweit nöthig, die Zuziehung Königlicher Eommissarien stattgefnnden hat, der Kammer in Folgendem darzulegen. Präsident v. Haase: Ich würde vor allen Dingen die Frage an die Kammer zu richten haben, ob Jemand im All gemeinen über das Allerhöchste Decrer zu sprechen wünsche? Wenn Niemand das Wort begehrt, haben wir sofort zur Bc- rathung der speciellen Punkte überzugehen, und ich würde solchenfalls den Referenten bitten im Vortrage fortzufahren. Referent!), v. Mayer: Es wird vielleicht der Kammer genehm sein, wenn ich diesmal bei dem Vortrage des Berichts die gewöhnliche Ordnung in Etwas umkehrc. Es sind in dem Berichte jedesmal die Vorgänge des vorigen Landtags ausführ lich angegeben und vorgetragen. Wenn nun sonst gewöhnlich beim Vortrage der Inhalt des allerhöchsten Decrets zuerst vorgelesen, und hierauf das Verlesen des Berichts angeknüpft zu werden pflegt, so möchte ich glauben, wir würden in vorlie gender Sache mehr in der natürlichen Ordnung fortschreiten, wenn ich zuerst das aus dem Berichte vorläse, was darin über die Antecedentien gesagt ist, dann den Inhalt des allerhöchsten Decrets angabe, und hieran das Gutachten der Deputation an schlösse. Es würden dadurch mindestens viele Wiederholungen vermieden werden. Präsident O. Haasc: Die Kammer scheint damit ein verstanden. Referent v. v. Mayer verliest das Deputationsgutachten sä 1. wie folgt: In der ständischen Schrift, die von dem Abgeord neten Eisenstuck bevorwortete Petition des Advocat Hähnel zu Radeburg, um Erlassung gesetzlicher Bestimmungen über das Auszugsvcrhältniß betreffend, vom 17. October 1837. war der Antrag gestellt worden: „Se. Königliche Majestät möchten der nächsten Ständever sammlung einen Gesetz-Entwurf über den Auszug vorlegen und die Entscheidung des höchsten Gerichtshofes über die das Auszugsvcrhältniß betreffenden zweifelhaften Rechtsfragen, insoweit die ihnen unterliegenden Principien festflehen, uner wartet der neuen Gesetzgebung, zur öffentlichen Kennlniß bringen zu lassen, gnadigst geruhen." Im Landtagsabschiede heißt es unter II. I. diesfalls sol- gendergestalt: „ — so werden Wir !) das Ober-Appellarionsgcricht anweisen lassen, diejeni gen Rechtsgrundsätze, welche es seinen Entscheidungen über die das Auszugsvcrhältniß betreffenden zweifelhaften Rechts fragen unterzulegen pflegt, in Gemäßheit §. 9. des Gesetzes vom 28. Januar 1835, die höheren Justizbehörden w. be treffend, zur öffentlichen Kenntnis; zu bringen. Nach dessen Erfolge wollen Wir in nähere Erwägung ziehen, inwiefern die Erlassung eines besonderen Gesetzes über die eigenthüm- lichen Verhältnisse des Auszuges annoch norhwendig und, ohne die Einheit der Civil-Gesetzgebung zu stören, möglich sei, wovon daS Resultat der künftigen Ständeversammlung vorgelegt werden soll." ImDecrete heißt es: Der allerhöchsten Anordnung gemäß har das Oberap- pellationögcricht die RechtSgrundsatze, welche es seinen Ent scheidungen über die das Auszugsvcrhältniß betreffenden zwei felhaften Rechtsfragen unterzulcgen pflegt, bekannt gemacht. Da hierin die Zweifel, welche über die rechtlichen Verhält nisse bei diesem Institute hauptsächlich vorzukommen pflegen, ausführlich behandelt worden, so wird die Erlassung eines be sonderen Gesetzes hierüber dermalen nicht nothwendig sein. Die Deputation sagt nun noch: Da nun durch die Bekanntmachung desOber-Apellations-- gerichtes, einige Rechtssätze in Beziehung auf den Auszug be treffend, vom 2. October 1839, s.Gesetz-und Verordnungsblatt vom Jahre 1839. 18. Stück, Nr. 82. S. 277 ff. neben den wichtigsten und einflußreichsten Principfragen die von der vorigen Ständeversammlung - aufgestellten Zweifel fast ohne Ausnahme erlediget worden sind; da ferner nur eine längere Erfahrung an die Hand geben kann, ob die dermalen publicirten Entscheidungsnormen ausreichend sind oder nicht,
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