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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Zustande sind, der durchaus eine Unterstützung nothwendig macht; das rechtfertigt aber die Maßregel nicht. Hier ist ganz zweifellos, daß die Regierung ohne Weiteres den Stab über den Oschatzer Verein gebrochen hat. Der königl. Com- missar hat die Mittel angedeutet, wie die Leute sich aus der Verlegenheit herauswickeln sollen. Das scheint mir aber weder in der Verordnung enthalten zu sein, noch hülfe es etwas, wenn dem auch so wäre, da offenbar dadurch die Rechtsansprüche der betheiligten Geistlichen gegen den Staat nicht beseitigt werden. Will das Cultministerium zwangsweise die Beiträge von allen neu eintretenden Geistlichen fortentrichten lassen, so scheint es, als ob diese gleichfalls das Recht hatten auf die Bezüge aus dem Verein für ihre Rclicken. Denn daß die, welche in das Amt neu eintreten, die Pflichten der Alten übernehmen sollen, sehe ich nicht ein, wenn sie nicht denselben Nutzen haben, und offen bar bleibt diese Maßregel eben so hart gegen die neu hinzutre tenden, als sie jetzt gegen die alten Mitglieder sein würde. Ließe sich diese Maßregel rechtfertigen, wäre kein Grund vorhanden, sie nicht gleich gegen die alten Mitglieder in Ausführung zu bringen. Das heißt nicht, die Süche auf dem Rechtswege entscheiden, sondern blos, weil es so sein soll. "Ich glaube, und bleibe dabei stehen, daß bei der jetzigen Sachlage die Zurück nahme .der Consirmation unzulässig und .rechtswidrig ist, weil das Ministerium die Rechtsverbindlichkeit zu einer Entschädi gung selbst anerkannt hat. Erkennt es diese an, so ist eine Bewilligung aus Staatskassen auszusprechen, und diese kann ohne die Stande nicht erfolgen. Staatsminister v.Lindenau: Der Gegenstand der heu tigen Berathung ist allerdings so eigenthümlicher und schwie riger Art, daß dessen Erledigung weniger von einer bestimmten Entscheidung oder Vorschrift, als von einer Vermittlung zu erwarten sein möchte. Diese Vermittlung ist daher auch der Zweck der Erklärung, die ich in dieser Beziehung jetzt abgeben werde. Daß nach Feststellung einer allgemeinen Staatsan stalt für die Pensionirung von Predigerwitwen und Waisen die in Menge zu gleichem Zweck bestandenen und großentheils noch fortbestehenden Privatvereinen in Schwierigkeiten und Ver legenheiten verwickelt werden würden, war im Voraus zu er warten ; denn da vermöge des Gesetzes vom 1. December 1837 alle Geistliche zu bedeutenden Beiträgen für die neue Staats anstalt verbunden sind, und durch letztere dem Bedürfniß für die Nachgelassenen zu sorgen, gnügend entsprechen wird, so hörte die Geneigtheit zu Privatvereinen und zur Bezahlung doppelter Beitrage auf und es konnte nicht fehlen, daß viele Geistliche, und namentlich die neuangestellten, sich von den letztem lossagten, dadurch deren Einnahmen verminderten und somit hinsichtlich der von diesen Privatvereinen gegen Witwen und Waisen zu erfüllenden Verbindlichkeiten Verlegenheiten herbeiführten. Es trat nun die Alternative ein, entweder die Pensionen der Witwen und Waisen im Verhältniß der abgenommenen Mitgliederzahl vermindern oder letztere zu grö ßeren und daher lästigeren Beiträgen anhalten zu müssen. Mehre im Laufe des Jahres 1838 bei dem Ministers des Cul- tus deshalb cingegangene Vorstellungen veranlaßten die bei den Verordnungen, die bereits früher von dem königl. Commis- sar umständlich erörtert, gerechtfertigt und jetzt auszugsweise vom Referenten vorgelesen worden sind. Das Festhalten an deren Grundsätze hat die beiden Petitionen hervorgerufen, über die heute Vortrag erstattet worden ist. Ehe ich mich darüber erkläre, muß ich auf die Verschiedenartigkeit dieser Vereine zurückkommen und darüber einige kurze Bemerkungen voraus schicken, da allerdings die Einen oder Andern aus einem ver schiedenen Gesichtspunkte zu beurtheilen und verschiedenartig zu behandeln sein werden. Im Wesentlichen können alle Ver eine unter zwei Hauptkategorien gebracht werden; einmal un ter die der Grabe - und Ausstattungskosten, und dann unter die der eigentlichen Witwen- und Waisenpensionsvereine. Die Rechte und Verbindlichkeiten der ersteren bestehen darin, daß bei dem Tode eines Mitgliedes von allen überlebenden eine bestimmte Summe an die Nachgelassenen bezahlt wird, wäh rend die zweite Kategorie eine fortlaufende Unterstützung der Witwen und Waisen durch fortlaufende jährliche Beiträge bezweckt. Das Bedürfniß der letztem ist jetzt nicht mehr vor handen, da angemessene Witwen- und Waisenpensionen von der Staatsanstalt gewährt werden, weshalb denn auch die Re gierung der Meinung ist, daß diese Art von Vereinen künftig hin nicht mehr gezwungen, sondern nur als Sache freiwilliger Vereinigung fortdauern können. Etwas Anderes ist es aber mit den Grabe- und Aussteuerkassen, deren Bedürfniß als Mittel, um den Nachgelassenen eines verstorbenen Hausvaters theils zum Begräbniß, theils zur Auflösung des alten, theils zur Begründung eines neuen Haushaltes eine angemessene Summe ein für allemal zu verschaffen, auch noch jetzt gleich artig vorhanden ist. Die wohlthätige Wirksamkeit dieser In stitute, verwaiste Familien gegen Verlegenheit und Verarmung zu schützen, hat sich so vielfach bewährt, daß die Regierung deren Fortdauer nur wünschen kann. Und da Vereine dieser Art allerdings nur dann eine feste und gerecht versicherte Exi stenz haben können, wenn alle Geistliche einer Ephorke fortwäh rend zum Beitritt verpflichtet sind, so wird die Negierung es unbedenklich gestatten, daß Grabe- und Ausstattungskassen auch fernerhin mit Zwangsverbindlichkeit da fortdauern, wo eine solche zeither bestanden hat. Dabei darf es nicht unbemerkt blei ben, daß diese Erklärung von der früheren Verfügung des Mini steriums des Cultus nur insofern abweicht, als hier die Ausstat- lungsvereine den Grabekassen beigezählt wurden. Auch würde die Regierung nichts dagegen zu erinnern finden, daß diesen Ver einen die zeitherigen Beiträge aus dem Kirchenärar ferner ge währt würden. Ganz andere Rücksichten und Verhältnisse treten dagegen bei eigentlichen Pensionskassen ein. Sie machen den Gegenstand der zweiten, von den Geistlichen der Annaberger und Grünstädtler Ephorie eingebrachten Petition aus, worin die selben bitten, daß die von ihnen mit einer Summe von jährlich 356 Thlrn. zu versorgenden 17 Witwen auf die Staatskasse übernommen werden möchten. Die Regierung hatte sich zu der Verfügung, daß auch die neuangestellten Geistlichen mit
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