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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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den Müllern ist der Betrug allerdings leichter als bei andern; aber daß Sie im Stande sein werden, durch'Polizeimaßregeln überhaupt Betrügereien zu verhindern, muß ich gänzlich in Ab rede stellen, und deshalb glaube ich, daß man nicht unnöthig einen fruchtlosen ständischen Antrag mache. > «... Referent Braun: Ich kann die Ansichten des geehr ten Abg. v. Lhkelau nur theilen. Auch die Deputation war der Meinung, daß ein Gesetz nichts fruchten würde; denn das Mühlhandwerk ist ein eigenthümliches, demj wie Jedem aus der Versammlung bekannt ist, nicht leicht nachgerechnet, das ge setzlich nicht leicht controlirt »Verden kann. Dazu kommt, daß dagegen, was der Antragsteller im Auge hat, bereits indem Ge nerale vom 1. März 1805 Dispositionen getroffen sind. Denn es heißt dort: „die Müller sollen sich aller Bevortheilungen und Bedrückungen enthalten." Nun möchten wohl unter diesen Bedrückungen und Bevortheilungen auch die kacw mit enthal ten seich welche vorhin der Antragsteller erwähnt hat, als Ver mengen des Mehles u. s. w. ' Daher wüßte ich in der Khat nicht, ich kann es nicht einsehen, ob es gerathen, ob es nothwen- dig sei, daß ein specielles Gesetz, welches diese Punkte erwähnt, noch zu erlassen sein dürfte. Ich muß mich daher gegen das Amendement erklären. Abg. Sachße: Zu dem, was der Referent und v. Lhie- lau "gesagt haben, muß ich noch Folgendes zur Widerlegung des Antragstellers.hinzufügen. Die Deputation hat besonders im. Auge gehabt, daß, wenn eine Mühlordnung sollte beantragt werden, diese nicht eher als den nächsten Landtag den Ständen vorgelegt werden könnte. Nun sind aber der gesetzlichen Be stimmungen viele vorhanden, so daß es die Deputation für aus reichend und wegen der Dringlichkeit weit zweckmäßiger hielt, darum zu ersuchen, es möchte auf dem Wege der Verordnung die Einschärfung erfolgen, als um eine besondere Mühlordnung. Allein cs bedarf auch aus den schon angeführten Gründen einer Mühlordnung gar nicht, es würde aus den vielen Ordnungen Unordnung entstehen. Wir haben schon Ordnungen; wie viel Betrügereien fallen nicht bei Käufen vor, da könnte man auch einebefondere Kaufordnung in Frage bringen; man könnte eine besondere Ordnung wünschen für den Pferdekauf; selbst bei dem täglichen Handel könnten in anderer Hinsicht wohl ebenfalls ähnliche Anfeuchtungen und Vermischungen, wie die erwähnten, stattsinden, würden besondere Ordnungen, wodurch Contra- ventionen Pönalbestimmungen unterworfen wären, zu empfeh len sein; allein die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ge gen Betrug langen überall vollkommen aus, es bedarf nur einer besonder» Anzeige in dem einzelnen Falle, um die Schuldigen zur Strafe zu ziehen. Mühlordnungen werden nicht dazu füh ren, wenn nicht bei jeder Mühle ein Polizeidiener steht, der dann zuweilen wohl auch wieder einer Controle bedürfte. Eine so vervielfachte Gesetzgebung beschwerte nur die Staatsregierung mit einer Menge unnöthiger Geschäfte, welche zugleich Verlän gerung der Landtage zur Folge hätten, sodaß, wenn man zu den neuen immer wieder neue Gesetze hervorruft, zu deren Berathung die Bewilligungszeit von einem Landtag zum andern nicht aus reichen würde. Wir wünschen hauptsächlich ein neues Civkl- gesetzbuch, dies wird der nächsten oder einer der nächsten Stände versammlung Zeit völlig in Anspruch nehmen, und man kann unmöglich noch eine überflüssige Mühlordnung wünschen. Bei der jetzigen Ständeversammlung ist deren Vorlegung nicht aus führbar, und wie schon bemerkt, ich halte sie durch und durch.für überflüssig. Abg. v. Friesen: Ich habe den Antrag des Abg. Haus wald unterstützt, weil ich glaube, daß es sehr nothwendig ist, daß die alten vorhandenen Mühlordnungen einmal gründlich revidirt und die darin enthaltenen gesetzlichen Bestimmungen sowohl über die Bedienung der Mahlgäste, als auch über die Benutzung der Gewässer einmal geprüft werden, und dasjenige zufammengestellt und eingescharft werde, was von diesen Be stimmungen noch brauchbar ist. Allein noch viel nothwendiger scheint es mir, darauf zu halten, daß, dasjenige, was gesetzlich feststeht, auch gehalten und befolgt werde. Wenn dieses aber nicht geschieht, so ist es unvermeidlich, daß das Publicum durch die Unredlichkeiten und Willkührlichkeiten der Müller auf vielfache Weise verletzt werden kann. Der Hauptinhalt einer Mühlordnung läßt sich eigentlich auf zwei Hauptgegen- tände reduciren, erstlich nämlich auf die Art und Weife, wie das eigentliche Gewerbe des Mahlens- betrieben werden soll, wie die Mahlgäste bedient und befördert werden sollen, und zweitens auf die Gebahrung mit dem Wasser, soweit daraus den Adjacent'en, den Uferbewohnern ein Nachtheil entstehen- kann. — Was den ersten Gegenstand anlangt, so gebe ich zu, daß-hier die Concurrenz sehr viel thun kann, aber nicht' Alles. Man darf nur in das Innere der Mühlen gehen und eine Mühlordnung mit Aufmerksamkeit lesen, so wird man eine Menge technischer Bestimmungen finden,, die nothwendig find, wenn nicht die größten Betrügereien verfallen sollen. Das weiß jeder Landwirth. Es ist zwar in allen Mühlordnungen den Mahlgästen erlaubt, ihr Getreide selbst zu mahlen, der Müller muß ihnen dazu die Mühle stellen und anrichten. Allein trotz dem hat man die Erfahrung gemacht, daß, selbst wenn der Mahlgasi von Anfang bis zu Ende bei dem Mahlen seines Getreides gegenwärtig ist, eine Bevortheilung noch möglich bleibt. Mine Hauptbestimmung unter andern ist die Weite des sogenannten Laufs, in welchem sich der Stein bewegt; es enden sich in den Mühlordnungen Bestimmungen, wie viel Zoll der Zwischenraum zwischen Stein und Lauf betragen soll, allein sie werden nicht gehalten, und so wird auch vielfach gegen andere Vorschriften gehandelt. Ein Gegenstand aber, der noch wichtiger ist, ist die Gebahrung der Müller mit dem Wasser. Die Müller gehen einmal von der Meinung aus, wenn sie die- elbe auch nicht geradezu aussprechen, als sei das Wasser für sie ganz allein geschaffen, und wenn es nach den Ansichten und Ansprüchen der Müller ginge, so dürften aus dem Flusse, der bei meiner Wirthschaft vorbeifließt, kaum ein Paar Eimer Wasser geschöpft werden, um die Branntweinbrennerei oder Bierbrauerei zu versorgen. Ich habe die Erfahrung gemacht,
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