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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Müller als anscheinend betheiligt Einsprache dagegen erheben sollte. Abg. Klinger: Ich wollte mich ganz in demselben Sinne aussprechen, wie es der Abg. v. Thielau gethan hat. Es kommt wohl nicht darauf an, ob das, was die Kammerwünscht, als ein Wunsch oder als ein Antrag ausgesprochen wird; wenn es aber die Kammer wünscht, die Anlegung von Mühlen ganz besonders begünstigt zu wissen, so liegt wohl der Grund dazu nur in dem zeither gefühlten Bedürfm'ß, welchem weder die Kammer noch die Regierung ihr Ohr zu verschließen hat. Ich habe aber noch einen besondern Umstand hervorzuheben: Ich habe mehrfach in Erfahrung gebracht, daß von Seiten der hohen Staatsregierung eine besondere Concession bei Anlegung von Handschrotmühlen gefordert wird, wenn sie auch nur von Men schen oder Lhieren und zwar auch nur für den eignen Bedarf in Bewegung gesetzt werden. Auf welche Weise die hohe Stqatsregierung ein Recht zu behaupten im Stande sein will, die Anlegung von Handschrotmühlen von einer besondern Con cession abhängig zu machen, das ist mir in der Lhat heut noch unbegreiflich und unerklärbar. Abg. Sachße: Zu wünschen ist allerdings, daß der Neu bau von Mühlen möglichst begünstigt werde; allein ich halte dafür, der Antrag wird seinen Zweck in sofern verfehlen, als es nicht von der Staatsregierung abhängig ist, den Neubau von Mühlen zu gestatten, wenn bestehende Rechte, die möglichst zu beachten sind, sich denselben entgegenstellen. Ich glaube auch, die Anlegung von Mühlen wird durch die Bestimmungen in dem Gesetz über die Benutzung der Wasserkraft befördert, da dasselbe den Zweck hat, die Wasserkraft möglichst benutzen zu lassen. Es werden also die Mühlenbesitzer nicht ohne hinläng liche Gründe wegen vorgewendeter Schmälerung ihres Mahl wassers dem Neubau einer Mühle widersprechen können. Ich kann also in der Lhat einen wirklichen Erfolg von dem Anträge nicht absehen. Staatsminister No stitz und Jänckendorf: Gegenden Antrag auf Erlaß einer neuen Mühlenordnung muß ich mich erklären, und zwar im Wesentlichen aus den Gründen, welche von mehren geehrten Sprechern bereits überzeugend entwickelt worden sind. Die dermalige Gesetzgebung über Mühlenwesen reicht im Allgemeinen aus. Man möge doch ja Anstand neh men, neue Gesetze hervorzurufen, so lange die bestehenden ge nügen. Den Betrügereien der Müller, wenn sie einmal dar auf ausgehen, würde durch kein Gesetz vollständig begegnet werden können. Eine Revision der Mühlenordnungen, wie solche erwähnt wurde, dürste vor Erlassung eines Gesetzes über Benutzung der Gewässer schwerlich zu einem Resultate führen, und daher nicht an der Zeit sein. Ein Gesetz wegen Benutzung der Gewässer, welches vorigen Landtag von der Standeversammlung beantragt wurde, unterliegt der Bear beitung. Man ist dabei auf erhebliche Schwierigkeiten ge stoßen, und hat für nothwendig gefunden, zunächst noch weitere Materialien für diese Bearbeitung zu sammeln, wie dies bei der Landtagseröffnung erwähnt worden ist. Was der Abg. Petzold über die mangelhafte Einrichtung unserer Mühlen geäußert hat, ist begründet. In dieser Beziehung stehen unsere Mühlen im Allgemeinen gegen die selbst der Nachbarländer zurück. Jndeß hat die Regierung keine Gelegenheit verabsäumt, so viel an ihr war, auf Verbesserung der Construction der Mühlen hinzu wirken, auch sind in neuerer Zeit mehre sehr zweckmäßig einge richtete Mühlen angelegt worden, wofür auch nach Maßgabe des Prämienausschreibens Prämien gewährt wurden. Was die von dem Abg. Klinger erwähnte Concession für Handschrot mühlen betrifft, so ist mir nicht erinnerlich, daß für diese es einer besondern Concession bedürfe. Früher war es der Fall, so lange die Accisverfaffung bestand. Anlangend den Antrag, die Anlegung neuer Mühlen zu begünstigen, um die Concur- renz zu befördern, so habe ich zu bemerken, daß ich nicht absehe, welche Mittel der Regierung hierzu zu Gebote stehen. Es könnte dies allenfalls auf dem Wege der Prämienertheilung geschehen, denn auf die Concessionsertheilung, die den Obrig keiten zusteht, vermag die Regierung nicht einzuwirken. Was übrigens den Schlußantrag, welchen die geehrte Deputation empfiehlt, anlangt, so verspreche ich mir von der fraglichen Einschärfung keinen wesentlichen Nutzen. Einmal scheint es doch kaum gerechtfertigt, auf den Grund ganz allgemein ge haltener Aeußerungen einzelner Gemeinden sofort zu einer Ein schärfung gesetzlicher Bestimmungen zu verschreiten. Die Staatsregierung kann wenigstens aus der Petition durchaus nicht die Ueberzeugung entnehmen, daß der gerügte Uebelstand ein so allgemeiner sei, um allgemeine Maßregeln hervorzurufen. Nach dem Mandat vom 31. December 1771 haben alleObrig- keiten die ihrer Gerichtsbarkeit unterworfenen Müller nicht nur von allen Bedrückungen und Bevortheilungen der Mahlgaste bei Gefangniß- und nach Befinden andrer empfindlichen Leibes strafe abzumahnen und, daß selbige ihren Mahlgästen das nach Abgang des Staubmehls, Füllkleicn und in so weiter aus dem zur Mühle gebrachten Getreide gewonnene Mehl nebst Kleien unverkürzt und an gehörigem Maße oder Gewicht lie fern, anzuhalten, sondern auch ihres Orts hierüber die genaueste Obsicht zu führen, nicht minder, wenn dieserhalb bei ihnen Be schwerden oder Denunciationen angebracht werden, solche ohne den mindesten Anstand und mit Vermeidung aller unnöthigen Weitlauftigkeiten zu untersuchen, die Beschwerden abzustellen und wider diejenigen, welche sich eine Bevortheilung oder Ent wendung zu Schulden kommen lassen, nach aller Strenge der Rechte zu verfahren. Wenn nun die* Obrigkeiten darauf hal ten, daß, wenn Beschwerden angebracht werden, denselben Ab hülfe verschafft wird, so weiß ich in der Thal nicht, wozu eine Einschärfung der gesetzlichen Bestimmung erforderlich sein soll. Ich muß mir überhaupt die Frage an den Herrn Referenten in dieser Beziehung erlauben, wie man sich denn eigentlich jene Einscharfung gedacht hat? Sollte eine generelle Verordnung erlassen werden, so bliebe fast nichts übrig, als die sämmtlichen Mühlenordnungen, auch wohl die Fischordnung, mit beizu drucken; das würde doch in der That sehr umständlich sein.
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