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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Nutzung der Gewässer das Nähere enthalten. Allein dabei wie derhole ich nochmals, daß dieser ganze Gegenstand abermals ei nen Beleg liefern dürfte, wie schwierig überhaupt die Handha bung unserer Gesetze sei. Abg. Rothe: Das, was ich in Ansehung des den Mül lern zustehenden Verbietungsrechts sagen wollte, hat sich durch das vom Herrn Referenten allegirte Generale von 1811 erle digt. Nur die Bemerkung habe ich mir noch erlauben wollen, daß die hohe Staatsregierung in demjenigen Landestheile we nigstens, dem ich angehöre, der Anlegung von Mühlen, da, wo die örtlichen Verhältnisse es gestatteten, zu allen Zeiten Hin dernisse nicht in den Weg gelegt, vielmehr die dazu nöthigeCon- cession immer ertheilt hat. Aus diesem Grunde könnte ich da her dem von dem Herrn Abgeordneten Petzold gestellten An träge nicht beitreten. Abg. Wieland:' Der geehrte Abg. Todt hat den Antrag der Deputation nicht für nützlich gehalten; ich halte aber den selben für sehr nützlich, und zwar deshalb, weil dem Publikum, insbesondere dem ländlichen, als. dem größer» und vorzüglich betheiligten der ganzen Staatseinwohnerschaft, die bestehen den Rechte und Pflichten größtenteils unbekannt sind, welche auf diesen Gegenstand sich beziehen. Ich habe mir überhaupt gedacht, daß eine solche Verordnung in der Form einer In struction gegeben werden könnte. Ein ähnlicher Weg ist be reits eingeschlagen worden in einer andern Sache; wir haben eine Instruction für die Localgerichtspersonen in den Amtsort schaften, in dieser sind eine Masse von Gesetzen zusammen ge stellt, und zum Zwecke des Gebrauchs für die Localgerichtsper- sonen bearbeitet worden. Ich glaube also, es könnte nur sach gemäß sein, auch in vorliegender Angelegenheit eine Verord nung in solcher Form, wie jene Instruction, zu erlassen. Be denklich aber habe ich den Antrag der Deputation eben so we nig finden können, weil man von Seiten der Deputation nicht voraussetzcn konnte, daß die hohe Staatsregierung'Bestim mungen auslassen werde, welche als wesentlich zu betrachten sind, oder solche aufzunehmen, welche in der bestehenden Gesetz gebung keine Begründung haben. Abg. Petzold: Soviel mir bekannt ist, wurden in frühe rer Zeit in Zwickau, als eben ein großer Wassermangel stattfand, diejenigen Hausbesitzer, die einzelne Mahlgänge an Häusern hatten, ersucht für die dasigen Einwohner zu mahlen; diese ha ben sich auch dazu entschlossen, jedoch dabei die Bedingung ge stellt, vaß man ihnen dieses Befugniß ferner erlauben möchte. Hatten also die dasigen Müller kein solches Verbietungsrecht, so würde die Kreisdirection zu Zwickau nicht nöthig gehabt ha ben, diese Leute erst dazu zu ermächtigen, die Erlaubniß, auch für ihre Mitbürger mahlen zu dürfen, zu ertheilen. Stellvertretender Abg. Oberländer: Ich darf mir darauf wohl die Bemerkung erlauben, daß das zur Zeit noch bestehende Widerspruchsrecht der Schloßmühle zu Zwickau nicht auf allgemeinen landesgesetzlichen Bestimmungen, sondern auf besondern Privatrechtstiteln und rechtskräftigen Entscheidungen beruht. Stellvertretender Abg. Schäfer: Ich wundere mich sehr, daß die Diskussionen so ins Weite gehen, und von dem eigent lichen Factum, wovon es sich handelt, so entfernen; ich gehörte früher unter die Kategorie der Müller, kenne daher genau die sämmtlichen Organe derselben. Vorliegende Petition spricht die Beschwerde aus über die zu wenige polizeiliche Aufsicht der Mühlen und Mahlen des Getreides, sowie den willkührlichen Abzug, den sich der Müller an dem zum Mahlen gebrachten Getreide erlaubt; dann über das Zusammcnschütten der kleinen Posten, ungleichmäßig gutem mit geringem untereinander. Ich sage, die Mühlen unter polizeiliche Aufsicht zu stellen, und die Werkstätte zu controliren, fände ich durchaus ungeeignet, der Müller könnte im Gegentheil ein Schutzmittel zu seiner Ehrlich keit formiren, wenn es dem auch wirklich nicht so. wäre. Da es sich hier um die Sicherstellung des zur Mühle Gebrachten ja nur handelt, so wäre es um so wünschenswerther, diesen Schein zu entfernen, der immer gern der Müllerei so nahe liegt, da hinge- - gen der redliche Mann gewiß seine Leute dahin ermahnen wird, daß sie mit fremdem Eigenthum sorgfältig zu Werke gehen sol len. Aber gar öfters liegt der Grund darin, daß man den Lehr buschen eine Probe in fremdem Eigenthum ablegen läßt; der einfachste Weg sei der, man halte sich ans Gewicht, wenn es zur Mühle gebracht, sei es gleichviel, der Müller nehme die Metze bezahlt, oder behielte in natura eine sächsische gestrichene Metze an sich: Nach diesem ist in Beisein desUeberbringers das selbe zu wiegen; es werde ein Waagezettel von dem Meister oder Knappen darüber mit Namensschrift ertheilt, desgl. wenn es von der Mühle kommt, wieder speciell das Gewicht des Mehles und Zubehör angegeben. Das Zusammenschütten kleiner Posten möchte wohl dem Müller auf einem nur richtig beurtheilten Wege erlaubt sein, indem es auch von einigem Nutzen für den Ein bringer ist. Was aber von einer etwaigen Füllkleie gesagt wurde, dem muß ich ganz widersprechen, wie käme der dazu, der in die Mühle bringt, daß er den Lauf der Müller mit seinem Ei- genthum ausfülle, so wie vielleicht auch den Sand von den Stei nen nach einem Schärfen entferne, dieses ist Sache des Müllers. Uebrigens schließe ich mich gänzlich dem Dcputationsgutach- ten an. Abg. a. d. Winkel: Wenn die Klagen im Lande über die Bevortheilungen von Seiten der Müller so allgemein sind, wie wohl anzunehmen ist, so scheint das ein Beweis zu sein, daß entweder die gegenwärtig vorhandenen Gesetze nicht ausreichend sind, oder daß die Handhabung derselben sehr mangelhaft ist. Wenn nun hier in der Kammer ausgesprochen werden sollte, daß es nicht nöthig sei, in der Sache etwas zu thun, noch die bestehenden Vorschriften einzuschärfen, so würden die Müller soviel daraus entnehmen, als seien sie ermächtigt, nrtn ganz nach Willkühr zu handeln und ich bin überzeugt, daß sie, wenn sie davon hören werden, sich dies sehr gern zu Nutze machen wer den. Ich könnte also meinerseits dem nicht beistimmen, daß
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