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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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abweisende Vorschlag der Deputation scheint sich daher als durchgängig begründet zu rechtfertigen. Abg. Scholze: Nur um ein paar Worte zur Widerle* gung. Präsident 0. Haase: Der Abg. hat das Wort nur, wenn derselbe etwas Lhatsächliches zu berichtigen hat, da die Debatte für geschlossen erklärt worden ist. Abg. Scholze: Ich muß um das Wort bitten, um eine Lhatsachezu widerlegen. Der Herr Referent hat gesagt: ich hätte die petirenden Gemeinden reiche Dörfer genannt. Wenn ich von wohlhabenden Ortsbewohnern und Dörfern gesprochen habe, so habe ich dieses nur im Allgemeinen ausgesprochen. Denn ich kenne keine dieser Gemeinden, und weiß also nicht, ob sie arm oder reich sind, und habe dieses nur darum erwähnt, weil ich glaube, daß es für Gemeinden, wenn sie sich etwas ge sammelt haben, oder ein kleines Gemeindevermögen besitzen, hart sein müsse, in ihren Heimathsverband andere Gemeinden mit aufzunehmen. Präsident 0. Haase: Ich frage die Kammer: ob sie mit dem Gutachten der Deputation (s. oben S. 1238) einverstan den sei? — Gegen 5 Stimmen Ja. — Präsident v. Haase: Es wird sich übrigens von selbst verstehen, daß diese Petition annvch an die erste Kammer ge langt, da sie an die Ständeversammlung im Allgemeinen ge richtet ist. Es ist nun noch ein Bericht derselben Deputation auf der Tagesordnung, dessen ich vorhin bereits Erwähnung that und wobei ebenfalls der Abg. Wieland Referent ist. Es betrifft dieser Bericht die Beschwerde der Gemeinden Auers walde und Garnsdorf wider die Generalablösungscommission. Referent Wieland trägt den Bericht über vorgenannte Beschwerde vor, wie folgt: Die Gemeinden Auerswalde und Garnsdorf, Christian Friedrich Metzler und Gen., haben unterm 1. December vorigen Jahres bei der zweiten Kammer eine Vorstellung eingereicht, in welcher sie sich über die Generalcommission für Ablösungen und Gemeinheitstheilungen, sowie über die hohen Ministerien des- Innern und der Justiz deshalb beschweren, daß in ihrer Ablösungssache ihr Anwalt, Advocat Bernhard in Mittweida, von dem ganzen Ablösungsgeschäfte durch Verordnung der Ge- neralcommission ausgeschlossen worden sei, auch ihr Widerspruch dagegen bei den genannten Ministerien keine Abhülfe gefunden habe. Ihr Antrag geht daher dahin, es solle die bemerkte Verord nung wieder aufgehoben und ihnen dadurch die freie Rechts- vertheidigung gewährt werden. Aus der weitläuftigen Darstellung hebt man folgende we sentliche Gründe hervor, womit die Beschwerdeführer ihr Ge such zu rechtfertigen suchen. Die Ausschließung Bernhards sei offenbar eine Handlung der Willkühr, die dem Ablösungsgesetze vom 17. März 1832 zuwiderlause. Das Gesetz gestatte in der §. 229 nur den Spe- cialcommissarien das Befugniß, bei persönlichen Unterhandlun gen, also in einzelnen Fällen und für einzelne Termine, die Sach walter auszuschließen. Der Generalcommission aber sei im Ge setze keineswegs ein solches Recht eingeräumt. Die Beschwer deführer wollen das Aufsichtsrecht über die Advocaten, das hier in Frage ist, lediglich den Appellationsgerichten zugestehen, und behaupten, die Generalcommission habe ihre Befugnisse willkührlich überschritten. Hiernächst führen die Neclamanten an, der Advocat Bern hard habe durch sein muthvolles Benehmen, gegenüber einem vielvermögendcn Gegner (dem Grafen Vitzthum von Eckstadt), ihr Vertrauen sich erworben, und es seien die von der Gene ralcommission wider ihn hervorgehobenen Beschuldigungen grundlos. Wenn, sagen sie ferner, zwischen ihnen und der Gutsherr schaft kein Vergleich zu Stande gekommen sei, so trage Advocat Bernhard davon nicht die Schuld. Bernhard besitze ihr Ver trauen und habe es erworben, nicht durch aufreizende, pflicht vergessene Einschläge, wie die Generalcommission demselben Schuld gebe, sondern durch seinen unermüdeten Eifer für ihr Interesse. Insbesondere habe er wiederholt zum Vergleiche ge- rathen, und nur an ihnen, den Neclamanten, habe es gelegen, davon abzusehen, indem sie sich zu vergleichen ihrem Interesse nachtheilig gefunden hatten. Die Beschwerdeführer haben übrigens nachgewiesen, daß die betreffende Ministerialinstanz von ihnen beschritten worden ist. Die Beschwerde ist sonach formell begründet. Nachdem die Deputation die Beschwerde berathen, auch mit der hohen Staatsregierung verfassungsmäßige Com- munication gepflogen hat, so giebt sie ihr Gutachten dahin ab. Es entsteht die doppelte- Frage: 1) hatte die Generalcommission im Allgemeinen das Recht, den Advocaten Bernhard als Beistand der Frohnpflichti- gen von dem Auerswalder Ablösungsgeschaste gänzlich auszuschließen, oder nicht; und war 2) im bejahenden Falle, nach der speciellen Sachlage, auch ausreichender Grund zu dieser gänzlichen Ausschließung vorhanden? tlä. 1. Das Ablösungsgesetz §. 229 räumt den Special- commissarien das Befugniß ein, bei*persönlichen Unterhandlun gen mit den Parteien nach ihrem Ermessen die Advocaten ab treten zu lassen, oder ihnen auch gleich Anfangs den Zutritt zum Termine zu versagen. Im Grunde ist diese Bestimmung nur eine Wiederholung der Vorschrift in der erläuterten Proceß- ordnung »ällt.1. §.3, welche schon im Allgemeinen den Rich ter ermächtigt, den Sachwalter, der die Güte unter den Parteien hindert, und sonst ein widriges und ungebührliches Bezeigen verspüren läßt, um 5 Lhlr. und höher zu strafen, oder auch nach Befinden ihn in der Sache nicht weiter zuzulassen. Die der Unterobrigkeit in der erläuterten Proceßordnung eingeräumte Befugniß ist demnach sehr weit gefaßt. Sie enthält unzweifelhaft das Recht, einen Sachwalter von einem bestimmten Proceß gänzlich auszuschließen. Das Ablösungsgesetz schweigt zwar über die Ermächtigung der Generalcommission, ihrerseits disciplinarische Werfün'"- dieser Art gegen die Sachwalter in Anwendung zu bringen die erläuterte Proceßordnung den Unterrichtern einräumt. Die Beschwerdeführer wollen auch eine solche disciplina- rssche Gewalt über Die Advocaten nach dem Gesetze, die höhern Justizbehörden und den Jnstanzenzug in Justizsachen betreff
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