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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Abg. Georgi (aus Mylau): Es kann unmöglich die Absicht der Kammer sein, über die Grenzen des Arbeitsgebietes der verschiedenen Innungen durch dieses Gesetz eine Bestim mung treffen zu wollen, sondern es kann im zunächst vorliegen den Falle nur die Rede davon sein, ob Tuchmacher auf das Dorf ziehen dürfen und ob, wenn ihnen dies gestattet wird, sie dort alle Artikel arbeiten dürfen, die zu ihrem Arbeitsgebiete ge hören, oder ob einzelne nichts eine Bestimmung über die Ab grenzung des Arbeitsgebiets der verschiedenen Innungen unter sich gehört gar nicht in das vorliegende Gesetz. Wenn aber der Herr Referent ausgesprochen hat, daß die Weber, die auf das Dorf ziehen dürfen, künftig auch solche Artikel sollen weben dürfen, zu deren Fabrikation nach den Jnnungsarlikeln, nur die Tuchmacher berechtigt sind, so würde das ein Eingriff sein, der nicht zu rechtfertigen wäre und viele Nachtheile bringen müßte. Was die wichtigen Fabrikate aus Kammgarn anlangt, so besteht schon das Recht, diese zu bearbeiten, nicht allein für die Tuchmacher, sondern auch für die Weber auf dem Lande, wie ich bereits erwähnt habe. Abg. Schmidt: Ich wollte das ebenfalls bemerken, was der Abg. Georgi so eben ausgesprochen hat, und um keine Wie derholung auszusprechen, bemerke ich nur, daß meines Dafür haltens lediglich der Regierung überlassen bleiben müsse, die Fabrikate zu bestimmen, welche der Tuchmacherinnung gehö ren. Wenn man hier der Regierung solche Fesseln anlegen will, daß sie nichts dazu rechnen soll und darf, als nur das ei gentliche Tuch, so ist das eben so viel, als wenn man das, was nach Inhalt der §. der Regierung hierdurch zustehen soll, ih-: wieder wehren oder beschränken will, und überdies kann die spe- cielle Beschränkung dieser Innung nicht in dem Zwecke des Gesetzes und also auch nicht in der Tendenz der Deputation liegen. Es ist diese Beschränkung so über das herausschweifend, was hier in der tz. vorliegt, daß ich sie für ganz unzweckmäßig und unnöthig halten muß. Ich glaube auch, daß es uns gar nicht zusteht, die Regierung in dieser Maße zu beschränken, denn der Regierung muß überlassen bleiben, zu bestimmen, welche Fabrikate zur Tuchfabrikation gehören und welche nicht. Daß eine dem Lande nachtheilige Ausdehnung des Tuchma chergewerbes erfolgen werde, kann man unmöglich vorausse tzen, da es in diesem Gesetze sowohl im Allgemeinen, als auch besonders in der Z. 2 ausgesprochen ist, daß eine Ausdehnung des städtischen Jnnungszwanges durchaus nicht stattfinden könne und solle. Folglich glaube ich, daß die Fassung der er sten Kammer besser sei, als die von unserer Deputation vorge schlagene Festhaltung an dem früheren Beschlüsse. Präsident O. Haase: Wenn Niemand weiter über diese Z. spricht, so würde über diese die Debatte geschloffen sein, und noch der Referent das Wort haben. - Referent v. Hartmann: In Bezug aus die Aeußerung des Abgeordneten, der zuletzt sprach, habe ich zu bemerken, daß hier Seiten der Deputation die Absicht nicht vorliegt, und auch nicht in dem Vorschlags enthalten ist, die Kuchmacherpro- fession in den Städten zu beschranken, sondern daß man nur die Wollenarbeiter, welche auf dem Lande sind, dafür schützen will, daß sie nicht durch die städtischen Tuchmacher in der Fabrikation anderer Fabrikate außer dem eigentlichen Tuche behindert werden. Uebrigens habe ich den Mitgliedern der Deputation anheimzustellen, welcher Ansicht sie sind; aber ich glaube, daß die Fassung, wie sie früher hier beschlossen wurde, doch den Vorzug verdient. Was hier nächst die hier vorliegende Hauptfrage betrifft, ob nämlich auf dem Lande eine dergl. Extension in Hinsicht auf den unzünf tigen Betrieb des Gewerbes stattsinden soll, so besteht, wie auch von dem Abgeordneten, welcher vorhin sprach, nicht in Ab rede gestellt worden, schon gegenwärtig ein solcher unzünftiger Betrieb hie und da auf dem Lande. Ein offenbarer Rückschritt würde also geschehen, wenn man denselben hemmen wollte.. Dieses kann aber unmöglich die Absicht sein, und da übrigens Alles hierbei in das Ermessen der Regierung gestellt worden ist, so dürfte wohl nicht das mindeste gegründete Bedenken eintre ten können. Abg. Scholze: Ich bitte um das Wort. Präsident v. Haase: Es ist die Debatte schon als ge schlossen angenommen worden. Die §. 5, welche im De putationsberichte sich findet, ist von der Deputation neu gefaßt worden, und ist in 3 verschiedene Satze zerfallen. Da bei beschloß die Kammer noch eine Bemerkung, über die zuletzt gesprochen worden ist. Die erste Kammer hat im Wesentlichen das angenommen, was die zweite Kammer bei dieser §. ver ändert und beschlossen hat; sie hat jedoch dem eine andere Fassung gegeben, die im Berichte sich vorsindet. Es hat unsere Deputation uns angerathen, die Fassung der ersten Kammer zwar anzunehmen, jedoch einen Zusatz noch hinzuzufügen, welcher gleichfalls im Berichte ersichtlich ist. Ich würde zunächst die Frage stellen, ob die Kammer die Fassung der 5. §. in der Maße annehme, wie sie die erste Kammer beschlossen hat; dann die zweite Frage stellen, ob sie den Zusatz genehmige, welcher in Folge jener neuen Fassung Seiten unserer Deputa tion hinzugebracht worden ist. Ehe ich aber auf diese Fragen komme, würde ich den Referenten zu fragen haben, ob die beiden Wörtchen: „und sonst" aus dem Zusatz herausfallen sollen? Referent v. Hartmann: Nach der Erklärung des königl. Hrn. Eommissars, daß unter der administrativen Verfügung alle und jede Fälle ohne die geringste Ausnahme begriffen sein sollen, habe ich dagegen kein Bedenken. (Die Deputations mitglieder Abgg. v. v. Mayer, Eisenstuck, Todt und v. Watz dorf erklären sich gleichfalls für den Wegfall dieser Worte.) Präsident v. Haase: Will die Kammer die Z. 5 anneh men, wie sie von der ersten Kammer beschlossen worden ist? — Wird gegen 8 Stimmen bejaht. — Präsident v. Haase; Ferner hat die Deputation vorge-
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