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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. N. Kammer. . 07. Dresden, den 11. April. ^1840. Sechzigste öffentliche Sitzung am 6. April 1840? (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung des anderweiten Berichts der ersten Deputation, über den Gesetzentwurf, den Gewer- b ebet rieb auf dem Lande betreffend.— Abg. v. Thiel au: Meine Ansichten weichen von der An sicht der Deputation ab', wie sie von denen der Kammer abge wichen sind, und sind heute noch dieselben. Ich will die Kam mer nicht mit einer neuen Auseinandersetzung meiner Ansich ten behelligen, sondern mir lediglich über, den Zusatz, welchen ?s der ersten Kammer beliebt hat zu machen , über die Worte: „einschließlich der §. 20 der Landgemeindeordnung genannten Grundstücke," einige Worte erlauben. Ich weiß nicht, was die Deputation für Ansichten von den Verhältnissen dieser Gü ter gehabt hat, indem sie diesem Anträge ihre Genehmigung ertheilte. Sie versetzen offenbar, meine Herren, den großen Gü tern einen bedeutenden Stoß. Denken Sie sich den Fall, daß sich in einer kleinen Gemeinde ein Grobschmied befindet, welcher aber nicht im Stande ist, die Arbeit zu machen, welche das Rit tergut, oder ein andres großes Besttzthum erfordert. Daß da durch die Oekonomie dieser großem Besitzungen einen tödtlichen Stoß erleidet, ist klar. Lassen Sie Fabriken auf dem Ritter gute betrieben werden, ökonomische Maschinen vorhanden sein, so muß der Besitzer die meisten Arbeiten an selbigen in der Stadt machen lassen und hat gar keinen Vortheil davon, daß in der Gemeinde ein solcher Handwerker vorhanden ist. Ich halte es aber auch an und für sich für einen Nachtheil, wenn andere Handwerker auf diesen Gütern nicht gehalten werden können. Es kann z. B. auf dem Gute eine große Brauerei sein; der Besitzer darf keinen Böttcher halten. Ich will von dem Bött cher weiter nicht reden; ich will mich nur auf die Grob- und Hufschmiede und auf die Stellmacher beziehen. Diese sind un bedingt nothwendig, und kann den großen Grundbesitzern das Recht der Regierung, Concession zu ertheilen, nicht genügen. Wenn also der Zusatz der ersten Kammer angenommen werden sollte, wäre es nothwendig, noch den Zusatz zu machen: „Grob- und Hufschmiede und Stellmacher können auf großen Gütern besonders gehalten werden." glaubte des besondern Vortrags der daraus ungezogenen Stelle überhoben sein zu können. Nun sehe ich mich aber veranlaßt, diese Stelle wörtlich zu geben', wie'solche im Berichte lautet: „Durch diese Einschaltung wird auch keineswegs das Befugniß der zum Landgemeindeverbande nicht gehörigen Rittergüter, sich ausschließlich für die Betreibung ihrer Wirtschaft, wie solches häufig geschieht, einen der§. 8 genannten Handwerker eigends halten, und ihn in einem der Rittergutsgebäude als Dienst mann wohnen lassen zu dürfen, beeinträchtigt, weil ein derglei chen Handwerker solchenfalls nur zu Befriedigung eines, die Landgemeinde gar nicht tangirenden Bedürfnisses engagirt ist, sein Verhältniß nur nach den Principien eines Dienstcontracts und er selbst nur als Gesinde beurtheilt werden kann, und der selbe, weil er für andere Personen, als für seinen Dienstherrn zu arbeiten nicht berechtigt ist, der Zahl der in der Landgemeinde resp. mit obrigkeitlicher Erlaubniß und Concession der Regie rungsbehörde wohnhaften Handwerker nicht angerechnet wer den darf." Ich sollte glauben, daß (wie auch wohl der Herr königl. Commissar mit mir einverstanden sein wird) man von Seiten der Regierung die Sache ebenfalls so ansteht. Abg. v. Thielau: Mein Bedenken erledigt sich dadurch keineswegs. Ich kenne die Stelle des Berichts, muß ab?r be kennen, ddß alle diese Gründe mich nicht zu überzeugen ver mögen. Es ist offenbar eine große Beschränkung dieser Grund stücke, sie mögen nun bäuerliche Grundstücke, welche außerhalb der Gemeinden liegen, oder Rittergutsgrundstücke sein. Das Recht, einen Schmied in Lohn und Brot halten zu dürfen, genügt dem Rittergutsbesitzer nicht. Der Rittergutsbesitzer kann vielleicht nur einen tüchtigen Schmied bekommen, wenn derselbe auf seine Arbeit und die Arbeit im Dorfe oder der Nach barschaft rechnen kann. Der vorhandene Schmied im Dorfe ist vielleicht theuer und ungeschickt, und kann die feinern und accuraten Arbeiten für die Maschinerien auf einem größern Gute nicht fertigen. Einen besondern für sich in Lohn und Brot zu nehmen, will und kann vielleicht der Rittergutsbesitzer nicht; denn es gehört viel dazu, einen verheiratheten Mann in Lohn i und Brot zu nehmen. Offenbar machen Sie den Ritterguts besitzern und den größeren Gütern ein schlechteres Spiel. Ich vermag nicht einzusehen, was es für ein großes Unglück sein soll, wenn ein Grob- und Hufschmied und ein Stellmacher mehr auf dem Lande ist. Mögen Sie alle Handwerker verdammen ' Referent v. Hartmann: Die Deputation hat sich auf und von dem Lande wegweisen; die durchaus nothwendigen den Bericht der Deputation der ersten Kammer bezogen. Jch^ Handwerker, die Schmiede und Stellmacher beschränken Sie II. 67. 1
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