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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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darin gesucht worden, daß man der Meinung gewesen, es dürf ten sodann nur in den Gegenden, wo diese Gewerbe fabrikmäßig betrieben werden, Lehrlinge (auch Gesellen) gehalten werden, nicht aber auch da, wo, in Folge erlangter Concession, sich We ber oder Strumpfwürker in einem Dorfe niedergelassen haben. Allein zu Folge desjenigen, was §. 5 in Verbindung mit den Motiven dazu enthält, und da die zu ertheilenden Concessionen zu Fortbildung des fabrikmäßigen Betriebs auf dem Lande füh ren, wird den zünftigen mit Concession versehenen Webern und Strumpfwürkern auf dem Lande die Haltung von Lehr lingen (und Gesellen) nach §. 16 ebenfalls nicht zu versagen sein. Die unzünftigen Weber und Strumpfwürker sind aber ohnedies lucht befugt, eigentliche Lehrlinge, welche künftig zünf tige Gesellen werden könnten, zu halten. L. Die diesseits, für das Halten von Gesellen auf dem Lande ohne Ausnahme und Beschränkung, angeführten Gründe dürften wohl nicht hinreichend widerlegt worden sein. Um je doch den Ansichten der Regierung sowie der ersten Kammer hierüber möglichst sich zu nähern, und die Bedenken wegen et- wanigen Mißbrauchs dabei zu entfernen, schlägt die Deputa tion der zweiten Kammer vor, daß bei denjenigen Handwer kern, bei denen die Regierung und die erste Kammer dem Hal ten von Gesellen entgegen getreten ist, dasselbe in der Regel auf Einen Gesellen beschränkt werde. Doch dürfen hierbei auch die Meisters-Witwen nicht unberücksichtigt bleiben, wie von -er ersten Kammer, der Absicht der zweiten entgegen, gleichwohl geschehen ist. Lheilt die zweite Kammer diese Ansichten ihrer Deputa tion, so würde der zweite Lheil der Paragraphe nicht diejenige Fassung, welche ihr die erste Kammer gegeben, „das Halten von Gesellen Ortsobrigkeit ertheilen." sondern vielmehr die in der Beilage (D zu dieser Paragraphe von diesseitiger Deputation gutachtlich vorgcschlagene Fas sung zu erhalten haben. Vicepräsident Reiche-Eisenstuck: Im Allgemeinen hätte ich gewünscht, daß es bei dem Gesetzentwürfe geblieben wäre, der auch hier die weise richtige Mitte gehalten hat. Da dies nun einmal nicht der Fall ist, so würde ich eher geneigt sein, mich dem Beschlüsse der ersten Kammer anzuschließen. Ich sehe in demselben für's erste die Befriedigung des Bedürfnisses der Landbewohner, die Erreichung desjenigen, was doch eigent lich als einziger Zweck bei dem Gesetzentwürfe vorliegt. Wenn man aber nach dem Gutachten unserer Deputation in Aussicht stellt, daß mehr Gesellen auf den Dörfern sein werden, als für das Bedürfniß selbst nöthig sein kann, so sehe ich darin nicht allein eine Benachtheiligung der Städte, die einmal den Hand werksbetrieb auf Zuziehung der Gesellen fixirt haben, sondern ich sehe darin hauptsächlich auch eine Benachtheiligung der Dörfer selbst. Es wird durch die Mehrzahl von Gesellen eine Klasse von Leuten dort eingeführt, in Betreff welcher durchaus die dortigen Einrichtungen nicht geeignet sind und es werden Einrichtungen getroffen werden müssen, die lästig und kostspie lig sind. Man muß es kennen, wie schwierig die Beaufsichti gung von Gesellen ist und die Erfahrung wird es lehren, daß namentlich in großen Dörfern, wenn dort viele Gesellen vor handen sind, die , Einrichtungen dort sehr schwierig zu treffen sein werden. Es ziehen so eine Menge Leute vielleicht Auslän der auf die Dörfer, die. in der Lhat für die dortigen Bewohner von gar keinem großen Nutzen sein werden. Es wird dadurch, ich mag's nicht näher andeuten, so mancher Uebelstand herbei geführt werden, an den man jetzt gar nicht denkt. Ich muß für die Annahme des Gutachtens der Deputation in dieser Be ziehung sehr warnen, besonders auch diejenigen, die zunächst das Interesse des platten Landes mit zu vertreten haben. Sie werden durch einen gewissen Ehrenpunkt verleitet, etwas einzu führen, was hinterdrein von ihnen selbst sehr bedauert werden könnte und ihnen vielleicht schlechten Dank bringen möchte. Abg. Wieland: Die Erinnerung, die ich auszusprechen mir erlauben wollte, bezieht sich auf den dritten Abschnitt der Berichtsvorlagen, nämlich auf die den Unterbehörden einge räumte Ermächtigung, zu einem vermehrten Gesellenhalten zeitweilige Concession an die Landmeister zu ertheilen. Der betreffende Abschnitt lautet so: „ Eine zeitweilige Erlaubniß da zu kann wegen vorübergehender dringender Ursachen auch die Obrigkeit ertheilen." Es sind nämlich von verschiedenen städti schen Gewerbsleuten gegen mich Befürchtungen und Zweifel ausgesprochen worden, daß die Ermächtigung der Obrigkeit zu ausnahmsweisen Concessionen zu mißbräuchlicher Anwendung und gesetzwidrigen Conmvenzen führen würde. Nun hege ich meines Theils zwar keine Befürchtung im Allgemeinen, theile nicht diese Zweifel im Allgemeinen, habe kein Mißtrauen gegen die Unterbehörden im Allgemeinen, allein wie das ganze Gesetz eine Lebensfrage-für die städtischen Interessen ist, so muß ge wünscht werden, daß es, insofern es publicirt wird, auch streng vollzogen und zum Nachtheil der Städte in keinem Punkte um gangen werde. Es kommt dabei in Erwägung, daß Landmei- ster, die geschickt sind, besonders.wenn sie den Städten nahe wohnen, den städtischen Innungsverwandten in ihren Gewer ben mancherlei Abbruch thun und manche Kunden wegnehmen können, zumal sie ja auch in die Städte arbeiten dürfen. Es scheint mir darum zweckmäßig, daß Seiten der Oberbehörden den Unterobrigkeiten gegenüber in Absicht auf jene Concessions- berechtigung eine genügende Controls und Aufsicht geführt werde. Dazu kommt, daß die Fassung der Stelle auch eine verschiedene Deutung zuläßt; denn ich sehe nicht, wieweit sich diese zeitweilige Erlaubniß denn eigentlich erstreckt; wird eine zeitweilige Concession aus 14 Lage oder auf 14 Wochen gegeben, das läßt sich verschiedentlich auslegen. Was ist denn unter den dringenden Ursachen zu verstehen? kann darunter nicht auch verstanden werden, wenn ein Landmeister so über häufte und zu beschleunigende Bestellungen bekommt, daß er auch mit einem Gesellen nicht auskommt? Also eine Controle scheint gewünscht werden zu müssen, es würde daher, für eine angemessene Controle zweckentsprechend gewesen sein, wenn dem Satze noch ein Zusatz hinzugefügt worden wäre, etwa so lau- - tend: „Diese Erlaubnißertheilung ist jedesmal der vorgesetzten Regierungsbehörde anzuzeigen." Nun überzeuge ich mich an dererseits, daß einesolcheBestimmung auch ihre Unzutraglichkei- tew haben kann- Auch glaube ich, daß sie streng genommen
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