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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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über mehr zu beruhigen, als bis setzt. Ich. meine, die Beden ken in konstitutioneller und in finanzieller Hinsicht. Die Be denken, welche in Institutioneller Hinsicht^stattfinden, liegen auf der Hand; sie sind zum Theil schon angedeutet worden, und ich enthalte mich, diese Andeutungen zm wie derholen. Allein auch in finanzieller Hinsicht, obgleich man sie immer die untergeordnete nennt, erheben sich Bedenken, Be denken, selche einer nähern Prüfung, einer reiflichen Beacht ung-..werth sind. .--Blickt man auf das-Budjet, und erwägt, wie das Verhältniß der Zahlen des Aufwands der königl. Ge richte nach der Vereinigung mit den Municipal- undPatrimo- nialgerichten gegenüber sich Herausstellen würde, so geht hervor, daß auf das Budjet jährlich eine Summe von weit mehr als 100,000 Thlr. Mehraufwand aufzunehmen sein möchte, abgese hen von dem eben so großen ersten Aufwand für die Einrichtung der Bezirksgerichte. Ohnedies drückt die Pensionslast schon jetzt wie ein Alp auf die Steuerpflichtigen, und diese Pensions last wird mit der Uebernahme dieser Gerichte sich noch'bedeutend vermehren. Allein wiederhole ich auch, könnte diese Finanz rücksicht nur eine untergeordnete sein, so wird doch dieses Be denken wünschen lassen, daß eine allseitige Prüfung voraus gehen möge, und nicht die Prüfung und Erwartung ganz aus geschlossen bleibe, daß eine. Verbesserung der Patrimonialge- richte möglich, und die Uebelstände derselben auf andere Weise zu entfernen sein werden. Abg. Braun: Es ist von dem letzten ehrenwerthen Spre cher die Absetzbarkeit der Richter in Anregung gekommen. Nach dem Deputationsgutachten, wie in dem Gesetzentwürfe, finde ich darüber überhaupt keine Vorschrift; es ist also anzunehmen, daß, bis ein Gesetz über Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit im Allgemeinen erscheint, die Bestimmung der Absetzbarkeit fort dauern solle; allein es scheint diese Bestimmung durchaus mit den Ansprüchen an die jetzige Zeit und den Ansprüchen an die Gerechtigkeit und ihre Diener keineswegs vereinbar zu sein. Will ich auch von allen andern Gründen absehen, so frage ich Sie nun: kann irgend von einer durch die Constitution gebotnen Unabhängigkeit des Richters die Rede sein, wenn der Gerichts herr und Gerichtshalter in einem solchen Verhältniß stehen, welches die größte Abhängigkeit des Gerichtshalters mit sich führt, - in einem Verhältniß, welches dem Gerichtsherrn die Machtgiebt, den Gerichtshalter seiner Function sofort und ohne allen Grund zu entlassen? Ich weiß wohl, was man mir einhalten wird, man wird sich auf die Vertretung der Deposita beziehen; allein ich kann die Gefahr, welche aus diesem Umstande hervorgeht, keineswegs als so groß für den Gerichtsherrn betrachten; denn es sind gewiß Maßregeln vorhanden, welche, wenn das Decret vom 13. April 1805 aufgehoben wird, den Gerichtsherrn vor jeder Gefahr der Vertretung sicher stellen. Nämlich der Gerichts herr hat ja stets das Recht, eine Revision der Depositengelder gegen seinen Gerichtsverwalter bei der hohem Behörde zu bean tragen. Liegt hierin schon eine Garantie gegen den Gerichts verwalter, so wird diese noch vermehrt, wenn die Einrichtung ge troffen wird, die die Concurrenz des Gerichtsherrn bei dem De positenwesen auf geeignete Weise berücksichtiget.^ Alles dieses bestimmt mich zu dem Anträge: „daß die zweite Kammer in Verbindung mit der ersten Karpmer die Aufhebung des Man dats vom 13. April 1805 in Beziehung auf die willkührliche Entlassung der Patrimonialgerichtsverwalter und eine Vorlage darüber noch während der Dauer d^s gegenwärtigen Landtages beantragen möge." Präsident v. Haase: Ich frage die Kammer, ob sie diesen Antrag unterstützt?—Es erheben sich dafür 27 Mitglieder, de ren Unterstützung aber, da der Antrag im Laufe der Discussion gestellt worden ist, nicht ausreicht. Staatsminister v Könneritz: Meine Herren, das Ju stizministerium hat seine Ansichten über diesen hochwichtigen Gegenstand bereits vielfach dargelegt. Es hat auf dem Land tage 1833 und auf dem Landtage 1836 Anträge auf eine neue Organisation der Untergerichte und als Vorbedingung dazu auf Abgabe der Patrimonialgerichte an .die geehrten Stande ge bracht. Das Ministerium hat dabei ausführlich entwickelt, wie cs die Abgabe der Patrimonialgerichte für ebenso zweckmä ßig als nothwendig zur bessern Rechtspflege ansehe, und daß auch diese Maßregel gegen die Gerichtsherren eine gerechte wohl genannt werden könnte, nicht aus Mißtrauen gegen die Patri monialgerichte, sondern wegen der Gebrechen, die im Institute selbst liegen und nothwendig liegen müssen. Ich kann mich daher auf meine früheren Aeußerungen lediglich beschränken, und habe nun zu erwähnen, warum die Regierung den Ent wurf jetzt nicht vorgelegt hat. Einer Entschuldigung wird es bei der geehrten Kammer nicht bedürfen. So unangenehm cs auch der Regierung war, daß der Plan, den sie zweimal vorge legt hat, nicht durchgegangen ist, so mußte sic sich doch darauf beschränken, auf dem Wege fortzuschreiten, der ihr hierbei an gedeutet wurde, nämlich die Patrimonialgerichte, die ihr frei willig angeboren werden, anzunehmen. Einer Entschuldigung wird, wie gesagt, es nicht bedürfen; das Ministerium hat hier bei ganz im Geiste der Verfassung gehandelt. Es kann Ver besserungen nicht erzwingen wollen, mit denen die Stände nicht einverstanden sind. Es muß die Negierung abwarten, ob die Ueberzeugung der Einzelnen sich ändert. Hat eine Ueberzeu- gung sich einmal festgesetzt, so kann-man nur von der Zeit er warten, daß sie sich ändern werde, und ich stimme dem geehr ten Abg. Eisenstuck bei, der die Ansicht aussprach, es werde sich von Jahr zu Jahr die Ueberzeugung mehr begründen, daß die Patrimonialgerichte nicht lange zu halten sind, und eben deshalb glaubt die Regierung auf dem bisher betretenen Wege der freien Uebereinkunft fvrtfahren zu können. Da ich mich über das, was so vielfach darüber gesprochen worden, auf frü here Aeußerungen beziehen kann, so erlaube ich mir, einige ge legentlich vorgebrachte Punkte kürzlich zu berühren. Man hat auf den großen Aufwand aufmerksam gemacht, den die Ueber nahme der Patrimonialgerichte dem Staate verursachen werde. Die Erfahrung, die man bis jetzt gemacht, hat diese Voraus setzung und Befürchtung nicht bestätigt, wie die Vorlage im Budjet zeigt. Es sind nahe an hundert Patrimonialgerichte
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