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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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gen Ausnahme eines Kaffenbestandes von 63 Thlr. 22 Gr..— bei der Kirchrechnung von Leipzig, überall ein mehr oder min der beträchtliches Deficit heraus. Die Uebersichten über die Bedürfnisse und Einnahmequellen des Kirchendlenstes zu Dresden und Hubertusburg, so wie Nach weisungen über das Rechnungswesen der Kirche und Schule zu Zwickau, und der Schule zü Chemnitz lagen der Deputation zwar zur Zeit nicht vor, da, nach Mittheilung des königlichen Herrn Commissars, gegen mehre dergleichen Rechnungen noch Erinnerungen gemacht worden und dieselben noch nicht erledigt seien, obwohl das fortdauernde Bedürfniß des Zuschusses sich aus selbigen herausgcstellt habe. Wenn jedoch die Kammer auf Bewilligung des bei voriger Ständeversammlung für ange messen gehaltenen Aversiottalquanti, worunter sich auch die Zu schüsse zu diesen Kirchen und Schulen befinden, eingeht, - so dickste von noch nachträglicher Beibringung dieser Rechnungen für diesmal abzusehen sein. Die Deputation hat in Erwägung gezogen, daß durch das von der hohen Staatsregierung anderweit vorgeschlagene Auskunftsmittel eines zu gewährenden Bäuschquanti ebenso schwierigen als unangenehmen Erörterungen, auf wieweit überhaupt dem wirklichen Bedürfnisse und der Billigkeit zu Folge die früher sich auf beinahe 30,000 Khlr. belaufen habenden Zuschüsse der Staatskasse zu den Zwecken der katho lischen Parochien herabzusetzen seien, auch für die Zukunft vor gebeugt werden könne, und hat sie dabei auf möglichst unge störte Erhaltung des in unserem Waterlande zur Zeit vorherr schenden, anderwärts zu bemerkenden Verstimmungen verschie denartiger Confessionsbckenner fremd gebliebenen, einträchtigen Sinnes unter den Staatsbürgern aller Glaubensformen einen besondern Werth gelegt. Auch entspricht dieses Bauschquantum auf der einen Seite dem in voriger Ständeversammlung gründlich erörterten Be dürfnisse der katholischen Parochicn, auf der anderen aber der Höhe der zu erhebenden Stolgebühren und der nach dem Ge setz vom 10. October 1839 (S. 269 Ges.-Samml. vom Jahre 1839) von den katholischen Glaubensgenossen selbst aufzubrin genden Beitrage. Es ist auch den Anforderungen nunmehr ge nügt worden, welche in früheren^Ständeversammlungen auf Uebernahme gleicher Verpflichtungen Seiten der katholischen Consessionsverwandten zu Erhaltung des katholischen Cultus mit Recht gestellt wurden; endlich muß, sollte auch die Höhe des Aufwands zu der Zahl der katholischen Glaubensgenossen nicht ganz verhältnißmäßig erscheinen, hierbei in Betracht ge zogen werden, daß die katholischen Kirchen fast gar kein eigenes Vermögen besitzen. Es schien daher der Deputation aus diesen Gründen billig und zweckmäßig und allseitig wünschenswert!), auch für die dermalige Finanzperiode es bei dem getroffenen Abkommen bewenden zu lassen, und wird sich daher für die fernere Be willigung der unter 1 bemerkten Durchschnittssumme von 9,200 Lhlr. auf jedes Jahr der Finanzperiode'1840' — 1842 am Schluffe der Begutachtung dieser Position ausspre chen. Dieses Bauschquantum wird übrigens nunmehr bei dem nach ß. 11 des Gesetzes vom 10. October 1839 zu bilden den katholischen Kirchen- und Schulfonds zu vereinnahmen sein. Bei 3 ist der Ansatz von 400 Lhlr. für Sala ri- rung eines Geistlichen in Fre iberg erfolgt, und erscheint zwar gewissermaßen als ein neues Postulat. Allein die Stelle eines dortigen Geistlichen wurde von dem Dresdner Staabskaplan bis zu kürzlich erfolgtem Ableben desselben mit versehen. Obwohl der von voriger Ständever sammlung transitorisch bewilligte Gehalt desselben an 1,243 Thlr. ausfällt, so hat doch das hohe Ministerium sich da ¬ gegen bewogen finden müssen, einen besondern Geistlichen mit obgedachtem Gehalt von 400 Lhlr. anzustellen, weil bei Feststellung des Bauschquanti unter 1 darauf keine Rück sicht genommen worden. Der königliche Herr Commissar hat von der unabweisba ren Nothwendigkeit eines Geistlichen zu Freiberg, namentliche auch weil derselbe den Unterricht und die Seelsorge im Bräüns- dorfer Institute mit zu besorgen hat und bei veränderten Ver hältnissen anderer Kostenaufwand sich nöthig machen würde, die Deputation überzeugt, so wie davon, daß auch ein Auf wand für den Kirchendienst zu Freiberg unter dem Aversional- quanto nicht mit berücksichtigt worden ist. - Dg durch, den Wegfall des Gehaltes des Staabskaplans dessenungeachtet eine Ersparniß von 843 Thlr sich herausstellt, so konnte man auch auf Ablehnung dieser Post an- zutragen, genügende Gründe nicht finden, sondern, wird die selbe unter der Positionssumme mit zu bewilligen zu empfehlen haben. Die Post unter 6 ist zwar der vorigen gleich,' allein zu ge denken ist, daß die vorige Ständeversammlung sich von der Nothwendigkeit des Fortbestehens des katholischen Waisenhau ses zu Dresden nicht überzeugen konnte, da es eigenen Fonds nicht besitze, unddei sich geeigneten Bedürfnissen zu Unterbrin gung katholischer Waisen die wegen der Armenversorgung und Heimathsgngehörigkeit bestehenden gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung zu bringen sein würden, in Folge dessen auch dar auf angetragen hat: es möge dieses Waisenhaus mit Ablauf der Finanzperiode, sofern es tYunlich, aufgehoben-werden. Zu Rechtfertigung des neuerlich gestellten Postulats hat dagegen die hohe Staatsregierung in den dem Budjet ange fügten Erläuterungen (S. 185 l. Abth. 1. Bd.) die dort ersicht lichen Gründe hervorgehoben. Die Deputation ist zwar der Meinung, daß es nicht thunlich sein dürfte, gegenwärtig auf Entziehung der Unter stützung dieses Instituts anzutragen, da jedoch dasselbe, dem Vernehmen nach, neuerdings eine Erhöhung der Einnahme erhalten hat, so empfiehlt sie, wenn die Bewilligung erfolgt, den Antrag zu stellen: , die, hohe Staatsregierung möge die künftige Abminderung des bisherigen Zuschusses bei sich herausstellendem mindern Bedürfnisse ins Auge fassen. Die unveränderten obgedachten Posten unter 2, 4, 5, 7, 8, 9, 10 (die unter 2 eine transitorische) sind schon bei frühem Ständeversammlungen Gegenstände vielseitiger Erörterungen gewesen, und ihnen die Bewilligung zu Theil geworden. Die Deputation hat keine hinlänglichen Gründe finden können, Anträge auf deren Versagung zu erneuern und trägt daher auf Bewilligung der Position 67 mit l 2,774 Lhlr. 12 Gr. —, einschließlich der transitorischen Posten unter 1 und 2, an. Referent Vicepräsident Reiche-Eisenstuck: Ich habe hierbei zu bemerken, daß die-Position unter 1 nur zumThcil transitorisch ist.
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