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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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solchen Zustände befinden', in dem sie sich befunden haben mögen, als Noah seine Taube fliegen ließ. Es ist daher ein hochwichtiger Gegenstand, den wir jetzt behandeln. Allein es ist-nicht genug, daß man auf diese schlechte Beschaffenheit jener Wege aufmerksam mache, sondern man muß auch auf Mittel denken, wie endlich Abhülfe geschehen kann. Die Majorität der Deputation glaubt, diese Mittel gefunden zu haben, indem sie auch hier den rechten Mittelweg einzuschlagen meint. Wenn man sich die Frage stellt, woher dieser traurige Zustand der Communicationswege rühre, so ist zuvörderst der Gesetzgebung darüber kein Vorwurf zu machen. Das Straßenbaugesetz ist eines der besseren Gesetzeunserer älteren vaterländischen Gesetzge bung; es hat aber oft an den Mitteln gefehlt, um den Zweck zu erreichen, welchen es verfolgt. Es ist die Erhaltung' des fahr baren Zustandes der Communicationswege jedenfalls Suchendes Staates, wenn, auch nicht allenthalben Sache der Staats kasse. Die Hinwegräumung solcher Uebelstände, wiei'm De- putationsberichte bezeichnet sind, ist Sache des Staates, weil dem Staate die polizeiliche Oberaufsicht zusteht, und der Zu stand jener Communicationswege allerdings auf eine sorgfälti gere Beobachtung der allgemeinen polizeilichen Vorschriften An spruch machen muß, und zwar in sicherheitspolizeilicherHinsicht, um die Gefahren für die Passanten zu entfernen, in wohlfahrts polizeilicher Hinsicht/ um Gewerbe und Industrie zu heben. Es ist aber die Gesetzgebung nicht allein nicht daran Schuld, daß diese Wege sich in keinem besseren Zustande befinden; auch die Behörden tragen wenigstens nicht allein die Schuld. Man macht den Behörden zwar den Vorwurf, daß sie die Aufsicht üb^r die Communicationswege hie und da zu sehr vernachlässi gen; aber man erkennt nicht, daß die damit beauftragten Unter behörden zu wenig Mittel in den Händen haben, um ihre Oblie genheit vollständig erfüllen zu können. Einmal thun sie viel leicht zu viel, strengen die Gemeinden zu sehr an und verlangen Baue von ihnen, welche sie nach ihren Kräften nicht imStande sind auszuführen und am Ende wird das Uebel ärger als frü her, oder die Behörden werden selbst endlich entmuthigt, lassen Alles, wie es ist, und die Straßen in einem Zustande, der, wie der Deputationsbericht bildlich darstellt, einem gefrornerr Meere gleicht. Es ist daher der erste Schritt, auch in dieser Natio nalangelegenheit vorwärts zu kommen, der, daß man wenig stens alsPrinüp an die Spitze stelle: es muß auf allen Com- municationswegen gefahrlos und fortzukommen sein. Wenn aber die Kommunen bei besonderen Bauen, bei schwie riger Ausführung derselben, bei eintretenden Naturereignissen, nicht aus Staatskassen unterstützt werden, so sind sie nicht im Stande, ihrer Obliegenheit nach dem Straßenbaugesetz zu ge nügen. Da muß der Staat zur Unterstützung und Ermun terung der Gemeinden eintreten, indem er ihnen die Mittel ge wahrt, um wenigstens einzelne Uebelstände entfernen zu können, die sich dem Fortkommen entgegenstellen, oder Gefahr drohem Der Optimismus ist auch in der vorliegenden Angelegenheit ein Feind des Bessern. Will man das Beste erreichen, so muß man das Bessere nicht aus den Augen setzen, nicht muthlos die Hände in den Schoos legen. Es wird sich in Folge des be- rathenen Gesetzes über die breiten Radefelgen Herausstellen, daß man auch in dieser Beziehung ein Auge aus die Communica tionswege haben muß. Wo es z. B. tief ausgefahrene Gleise giebt, würde man von der Chaussee aus auf keinen benachbarten Communicationsweg übergehen können, wenn nicht eine Verbrei terung des Communicationswegs, oder das Ausfüllen der Gleise erfolgt. Auch in dieser Beziehung wird ohnedies mancher Auf wand den Communen anzusinnen sein, und eine größere Un terstützung eintreten müssen. Es fragt sich nun: ist der Zu stand der Communicationswege in der Lhat von so kläglicher Beschaffenheit, wie soll es nun ferner werden? Sollen überall, wo es unfahrbare, Gefahr drohende Communicationswege giebt, Chausseen auf Staatskosten gebaut werden? Meine Herren, es ist wohl zu erwägen, daß die Kräfte des Staates am Ende da zu nicht hinreichen werden. Oder soll es beim löblichen Alten bleiben? sollen einzelne Stellen der Communicationswege so unfahrbar bleiben, wie sie jetzt sind? Das kann nicht unsre Ab sicht sein. Dieser Zustand kann nicht fortdauern. Dagegen würde der Antrag der Deputation, wenn auch nicht das Voll kommene erreichen, doch zu dem Besseren führen. Einzelnen Amtshauptmannschaften werden größere Quanta zugetheilt werden, um den einzelnen Gemeinden kleine Unterstützungen, besonders technische Hülfe zu gewähren, namentlich aber' ist, der Uebelstand zu vermeiden, auf Communications'wegen zu sammenhängende Tratte chauffeemäßig zu bauen, wenn dadurch alle Mittel und Kräfte erschöpft werden, überall wenigstens für das nothdürftige Fortkommen zu sorgen. Die Majorität der Deputation kann daher nur den Antrag empfehlen, auf Re vision aller Communicationswege, und die einzelnen, dem Fort kommen sich entgegenstellenden Hindernisse und Gefahren, vor allen Dingen, unter erhöheter Unterstützung aus Staatskassen entfernen zu lassen, und es ist zu wünschen, daß der Versuch in der von mir angedeuteten Maße gemacht werde, so daß die spä tere Ständeversammlung auf diesen Versuchen fortbauen könne. Staatsminister Nostitz und I än cken dorf: Es'dürfte an der Zeit sein, Einiges zu bemerken über die Grundsätze, welche das Ministerium des Innern bei Verwendung der ihm für den fraglichen Zweck zugewiesenen Fonds zeither beobachtet hat. Vielleicht könnte dies von Einfluß sein auf die weitere Discussion. Das Straßenbaumandat'unterscheidet die Hohen-, Heer - und Landstraßen, auch innere Commercialstraßen, von den Communications- und Dorf- und Nachbarwegen. Die beiden ersten Klassen sollen nach diesem Gesetze auf Kosten der Nentkammer, oder auf Kosten Derer, welche Wegegeld und Geleite darauf erheben, gebauet und unterhalten werden. Die Communications- und Nachbarwege sind, insoweit nicht etwas anderes hergebracht ist, von den betreffenden Cummunen zu bauen und zu unterhalten. Das Mandat selbst enthält keine namentliche Klasflsication der innern Commercialstraßen. Wenn daher die Frage entsteht, ob ein Weg zu den innern Commer cialstraßen gehöre? so wird dies in der Regel nach Maßgabe
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