Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
von Communications - oder Nachdarwegen unbestimmt ist^ es kommt ferner dazu, daß ost von den Behörden die Cvmmerzial- straßen nur für Nachbarwege angesehen werden.^ und die Her stellung derselben wie «ine förmliche Chaussee vowden Eommu- nen verlangt wird. Mir ist der Fall im Gebirge bekannt, daß einen Commumcationsweg als eine förmliche Chaussee in einer Strecke von S Stunden herzustellen verlangt wurde, was dec Gemeinde gewiß einen Aufwand von mehr als 30,000 Lhlr. verursachen würde, während ihre ganzen Staatsabgaben nicht jährlich 300 Thlr. betragen. Die Gemeinde, wenn sie dieser Anforderung entsprechen sollte , würde in der Lhat, besonders wegen der Häusler, welche mit den Dienst zu leisten Hatten, in die größte Verlegenheit versetzt werden. Es würden Handdienste geleistet werden müssen, die jeden Gartner , jeden Hausler 44 Mage, ja mehreWochen lang in Anspruch nahmen, und welche die größte Verlegenheit für die Familie herbeiführten. Das sind Fälle, wo mir eine Unterstützung aus der Staatskasse nothwendig er scheint, uni/da nach dem jetzigen Postulats, in Beziehung auf die Zahl der Dörfer vdn ungefähr ,3400,/ auf, ein Dorf nicht mehr als noch nicht ganz 3 Mhlr. kommen, so achte ich angemessen, daß die Erhöhung auf das Doppelte stattfinde; denn mag auch . angenommen werden, daß von vielenDörfern in dem einen oder andern Jahre und wohl in vielen Jahren nichts zu Wegeunterhal tung von dsmPostulate beigetragen wird, so giebt doch das ange deutete Verhältniß im Allgemeinen ein großes Mißverhältniß zu erkennen. Was die Bestimmungen betrifft, die von der Mino rität der Deputation angeführt worden, und die sie auf die Erblande angewendet zu sehen wünscht, so sind es die, erstens, daß die Baupflichtigen auch zu Bau und Unterhaltung der Commerzialstraßen Beiträge leisten sollen. Das ist aber inso fern in den Erblanden geltend, als die Gemeinden auf ihren Grundstücken die- Seitengraben der Chausseen unterhalten müssen. Die zweite Bestimmung betrifft die Vorschrift, daß die Wege, welche aus herrschaftlichem und Gemeindeboden lie gen, welche zwischen beiden durchgehen, gemeinsam gebaut wer den sollen. Dies gilt im gleichen Falle auch ebenfalls schon in den Erblanden; denn ein Rittergutsbesitzer hat, derNatur der Sache nach, einen-Weg mit zu bauen, der auf der einen Seite an seinen, auf der andern an Gemeindefluren hinläuft. Die dritte Bestimmung ist die, daß die Aufhebung der Seiten gräben nicht bloß/denAdjacenten obliegen soll. Dagegen ist die Bestimmung in hem Straßenbaumanhate enthalten, daß, wenn es einer Gemeinde zu schwer wird, auch entferntere Ge meinden zur Beihülfe gezogen werden müssen. Nach alledem scheint mir, daß durch die Anwendung des Nescripts von der Dberlausitz auf die Erblande wenig geholfen werde, und es scheint mir die, von einer frühem Ständeversammlung bean tragte und durch höchstes Decret zugesicherteRevision des Stra ßenbaumandats angemessener; denn die Ausführung mancher Vorschriften desselben hat große Schwierigkeit und das Mandat selbst enthalt manche Unbestimmtheit. Was die Bestimmung betrifft, daß die Adjacenten die Commrmieationswege unterhal ten sollen, so ist diese in dem Straßenbaumandat so unbedingt nicht vorhanden, sondern die Gemeinde ist dazu verbunden, so lange nicht hergebracht, daß die Anliegenden die Gemeindewege zu unterhalten haben , und ihr liegt ob, dies' den Adjacenten.zu beweisen. Diese Behauptung , oder vielmehr der Proceß dar über, daß die Adjacenten die Verbindlichkeit haben, die Straße auf eigene Kosten zu unterhalten, geht für,die Gemeinden mei stens darum verlören, weil-es ihnen an Beweisen fehlt; denn die Verjährung, die gewöhnlich ungezogen wird, langt deshalb nicht aus, weil meistens von den Adjacenten sehr wenig gesche hen und das Hineinwerfen von Steinen, das Einziehen der hohen Kämme und Wyder das Einzige ist, was ihnen nachge wiesen werden kann, indem sie dies, zu ihrem eigenen Fort kommen/ oder um ihre Felder von den Steinen zu reinigen , ge- rhan haben. Ich habe in meiner früheren Praxis diese Erfah rung selbst gemacht, und man kann anneymen, daß, sobald nicht ein Uebereinkymmen in der Gemeinde vorhanden ist, die Gemeinden in der Regel die Straßen auf ihre Kosten unterhal ten müssen. Leider werden aber jetzt nicht bloß die Communi- cationswege, sondern auch wirkliche Straßen darunter begriffen. Man verlangt sie chaussirt, mit Gräben versehen, und es sind oft die Substituten der Behörderr, welcht sich dabei die Sporen verdienen wollen, noch eifriger als diejenigen, welche die Sache aus längerer Erfahrung kennen. - Abg. Eisenstuck:. Wei dem vorliegenden Gegenstände muß ich theils der Ansicht der Majorität, theils der der Mino-- rität, doch letzterer in höherem Grade beipflichten. Ich habe mich verwundert, und ich .bekenne, es ist das erste Mal, daß > ich in diesem Saale die Belobung des Straßenbaumandates vernehme. Es wurde früher immer als mangelhaft geschildert, und bereits bei dem ersten Landtage wurde ein anderes bean tragt. Schon vor 30 Jahren hatte die Staatsregierung, sich davossüberzeugt, daß dieses Mandat nicht zweckmäßig sei. Es haben Häher zwischen den verschiedenen Regierungsbehörden Verhandlungen stattgefunden, es liegen Entwürfe zu einem neuen in der Kanzlei, und nur über die Grundsätze hat man sich nicht vereinigen können. Deshalb scheint es mir befremd lich, wenn man den Antrag auf Revision des alten und Erlas sung eines neuen Straßenbaumandgses zurückweisen will. Mir scheint eine.solche Erlassung sehr sachgemäß.. Auch scheint mir nicht genügend, daß man die Bestimmung aus dem Provin- zialstat,ute für ein unter ständischer Zustimmung zu.erlassendes Gesetz nehme. Ich würde es für besser halten, wenn eine neue Vorlage erfolgte, und wenn die Vorlage auf diesem Landtage' nicht erfolgte, so wäre doch.zu hoffen, daß, nachdem von mehren Landtagen fortwährend geklagt worden ist, dieser Ge genstand bei dem nächsten Landtage zur Vorlage gebracht würde. Was das Postulat anlangt, so gestehe ich offen, ich hätte gewünscht, daß die Regierung auch nicht 40,000 Mhlr. postulirt hätte. Noch weniger könnte ich mich damit vereini- - gen, daß diese 40,000 auf 20,000 Thlr.o höht würden. Es ftst in .andern Ländern noch gar Niemand beigekommen, für Commumcationswege die Staatskasse in Anspruch zu nehmen. - Es wird dadurch eine ungemeine Ungleichheit unter den ver-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder