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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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neue Behörden eingerichtet werden? sollen wir wieder neue Quiescirungen in Folge organischer Veränderungen erhalten? sollen wir wieder neue Pensionen und neue Wartegelder bewil ligen? Dies ist doch gewiß in keiner Weise anzurathen. Mag die Organisation auch an gewissen Mangeln leiden, wenn nur die Personen ihre Schuldigkeit thun. Es ist in dieser Sitzung wie beim vorigen Landtage wieder mehres gegen die Amts hauptleute gesagt worden, und es ist unter andern als ein Ar gument wider sie angeführt worden, daß sie Chausseen nach ihren Rittergütern geführt hätten- Ich will mich nicht be mühen, dieses zu widerlegen, da schon von mehren Seiten genug darauf geantwortet worden ist, und nur bemerken, daß, wenn das ein Grund für die Aufhebung der Amtshauptmann schaften sein sollte, es mit den Kreisdirectionen schlimm aus sehen würde; denn nach Leipzig, Zwickau und Dresden führen ebenfalls sehr viele Chausseen. Nicht viel gewichtiger scheint mir das Argument vom fünften Rad am Wagen zu sein. Ich weiß nicht, ob der Abgeordnete, der dieses äußerte, von der Zeit vor 1830 oder nach 1830 sprach. Jndeß erwähne ich nur^ daß unter den Staatsministern, welche nach der neuen Verfassung ernannt wurden, sich vier befunden haben und noch zwei derselben sich darunter befinden, welche Amtshauptleute gewesen sind. Ich überlasse nun Jedem selbst die Anwendung dieser Bemerkung. Wenn nun die Kreisdirectionen, und die Amtshauptleute neben ihnen einmal bestehen, so glaube ich auch, daß diese Verbindung im Princip so fehlerhaft nicht sei, wie sie von Mehren geschildert worden ist. Die Amts hauptleute sind Mitglieder der Kreisdirectionen und zwar, nach der denselben ursprünglich gegebenen Organisation, dele- girte Mitglieder. Die Regierungsräthe sind die berathen- den und beschließenden Mitglieder, die Amtshauptleute, die an Ort und Stelle untersuchenden, unterhandelnden Mitglie der, diejenigen, die mit eignen Augen sehen, und dann be richten. Die Räthe erwägen den Bericht und beschließen dar über, und wenn der Beschluß gefaßt ist, so hat wieder der Amtshauptmann die Ausführung zu besorgen. So findet also zwischen den Kreisdirectionen und Amtshauptleuten eine immer währende Verbindung und Unterstützung statt. Was sodann die Vereinfachung des Geschäftsbetriebes anlangt, welche die vorigen Stände wünschten, so muß ich zuvörderst erwähnen, daß die hohe Staatsregierung in der Beilage zugesichert hat, daß die Instruc tion der Kreisdirectionen und Amtshauptleute, die noch der malen bestehen, sich bereits unter Erwägung befinden und Veränderungen und Modificationen im Werke sind, die künf tig ausgeführt werden sollen. Allein ich glaube, daß die Vereinfachung des eigentlichen Geschäftsbetriebes nicht das ge wesen ist, was die vorige Ständeversammlung gewünscht hat, ihr eigentlicher Wunsch betraf nicht sowohl die Geschäftsform, den Geschäftsmechanismus, sondern vielmehr eine wirkliche Verminderung der Geschäfte, sie wünschte, daß die Kreisdi rectionen sich weniger in die Angelegenheiten der Unterthanen und der Communen einmischen möchten, und wenn ich mich eines beliebten und bekannten Kammerausdrucks bedienen soll, so wünschte sie' weniger Vkelregieren und weniger Bevormun dung. Das war es eigentlich, was die vorige Standevcrsammlung hat ausdrücken wollen, wenn sie sagte, sie wünsche eine Ver einfachung der Geschäfte; und dieser Wunsch ist sogerecht, daß er immer derselbe bleiben wird. Er ist auch der meinige, allein die Ausführung dieses Wunsches wird große Schwierig keiten haben und zwar durch unsere Gesetzgebung. Ich erin nere nur, was auch schon in dieser Sitzung bemerkt worden ist, an die Städteordnung, an die Landgemeindeordnung, an das Schul-, Parochial- und Heimathsgesetz, an das Ad ministrativgesetz, an die zahlreichen Gesetze über Polizei und Gewerbe, Schank- und Jnnungswesen, -sowie an das viel leicht noch erscheinende Gesetz über die Lodtenschau und der gleichen. In allen diesen Gesetzen liegt eine unendliche und mannigfaltige Veranlassung zu unbequemen Eingriffen in die Freiheit der Provinzen, der.Unterthanen, der Gemeinden. Die Unterthanen, welche sich hierdurch gedrückt fühlen, können wohl Klage führen, - aber die Kreisdixection wird immer in ihrem Rechte sein, wenn sie sich auf das Gesetz bezieht und wenn sie sagt: nach.dem Gesetz haben wir'z. B. ein neues Schulhaus und vieles andere verlangen müssen, was den Un terthanen zur Beschwerde gereicht. Wenn ein Grund zur Klage vorhanden ist, so liegt derselbe nicht sowohl in der Be- hördenorganisation,' als in der Gesetzgebung, nicht in der Form der Behörden und des Geschäftsganges, sondern in der Ver fassung, wie sie sich durch die neue Gesetzgebung gestaltet hat, und in dieser Beziehung kann ich die Meinung nicht unter drücken, wenn ich auch glaube', daß es nicht die Meinung der Majorität ist, daß wir durch die Zustimmung zu den mei sten neuen Gesetzen einen großen Theil unsrer Freiheit aufge opfert, unsre Freiheit nicht befördert, sondern beschränkt ha ben. Allein ich wiederhole die Frage noch einmal, was soll nun werden, da es nun einmal so ist? und tröste mich mit dem Aus spruche des berühmten Pope, welcher sagt: „Darüber, welche die beste Regierungsform oder die beste Verwaltungsform sei, mö gen die Leute streiten, so viel und so lange sie wollen, sie werden sich doch nicht vereinigen. Die beste Regierungsform ist die, welche am besten verwaltet wird." Ich vertraue daher hierin dem praktischen und wohlmeinenden Sinne unsrer Negierung und der Behörden. Es hängt in diesen Sachen sehr viel von der Persönlichkeit ab. Eine fehlerhafte Organisation und Ge setzgebung kann durch gute Beamte sehr verbessert werden, und in dieser Hinsicht haben wir bisher keinen Grund gehabt, zu klagen, denn'die Negierung ist zeither in der Wahl ihrer Be amten doch immer noch so ziemlich glücklich gewesen. Wenn nun derAbg.v.v. Mayer denAntrag gestellt hat: man möge den Antrag der vorigen Ständeversammlung wörtlich wiederholen, um zu zeigen, daß man ihn nicht ganz aufgegeben habe, so er laube ich mir, darauf Folgendes zu erwiedern: erstens ist der Antrag, welchen die Deputation gestellt hat, dem Anträge der vorigen Ständeversammlung nicht geradezu entgegen. Wir ha ben vorgeschlagen, daß die Stände sich für jetzt beider Antwort der Staatsregierung beruhigen mögen. Eben so wenig sind zwei-
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