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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. N. Kammer. »4^b80. Dresden, den 6. Mak. 1840. Ein und siebenzigste öffentliche Sitzung am 29. April 1840^ (Beschluß.) Fortsetzung und Schluß der Derathung des Berichts der zweiten Deputation über das Ausgabebu djet (v. Ministerium des Innern, Position 28 und 29.) — (Fortsetzung des Deputationsberichts zu Position 28). Der Etat für die sämmtlichen der Commission untergebe nen Anstalten, so wie der für die Commission selbst hat übri gens, wie in den allgemeinen Erläuterungen zum Budjet (L.A. 1.1. S. 177) bemerkt wird, nunmehr definitiv festgestellt wer den können, es wird aber dabei zugleich darauf aufmerksam ge macht, daß die Ansätze für Naturalien dann eine Erhöhung er leiden würden, wenn der Roggenpreis den angenommenen Etat satz von 3 Thlr.- pro Scheffel übersteigen sollte* da eine -Preiserhöhung von 1 Thlr. pro Scheffel einen Mehr aufwand von 8 bis 9,000 Thlr. - veranlassen würde. Wenn übrigens in der Beilage zur ständischen Schrift vom 2. December 1837 (L. A. 1.3. 527) zu Art. 7 des Criminalgesetzbuchs die, Wünsche ausgesprochen worden, 1) daß die Züchtlinge in keiner Art zur Arbeit in Privathäu sern verwendet, 2) die Zucht- und Arbeitshäuser dergestalt eingerichtet wer den möchten, daß dieselben sowohl dem Zwecke der Scho^ nung der redlichen Staatsbürger, als auch dem Zwecke 'der Bestrafung der Züchtlinge selbst mehr als bisher ent sprächen, und damit die Bitte verbunden wurde: 3) der nächsten Ständeversammlung eine diesen Anträgen entsprechende Zucht- und Arbeitshausordnung vorzu legen; - - - so wird dieser Anträge in dem Landtagsabschiede vom 3. Decem ber 1837 (L. A. I. 3. S- 637) da, wo von dem Criminalge- srtzbuche die Rede ist, zwar nicht besonders gedacht, allein in den Erläuterungen zum gegenwärtigen Budjet (L- A. 1.1. S. 168) von der Staatsregierung darauf erwiedert, daß die Züchtlinge zu Arbeiten in Privathäusern dermalen nicht mehr verwendet werden, und daß überhaupt die Organisation der ge dachten -Anstalten und deren Verwaltung im Einklänge mit den angedeuteten Zwecken stehe. Zugleich ist der Deputation nicht nur durch die Unterlagen zum Budjet alle erforderliche Auskunft über die Beschäftigung der Zücht- und Sträflinge und über deren Arbeitsverdienst ertheilt, sondern es sind dersel ben auch die Vorschriften über die Behandlung, Beschäftigung, Verpflegung und Beköstigung der Zücht- und Sträflinge mit- getheilt worden, welche hinsichtlich dieser Gegenstände gegen wärtig zur Norm dienen. Die Deputation hat jedoch ge glaubt, die Begutachtung dieser Vorschriften in ihren Bericht il. 80. - nicht aufnehmen zu können, weil die möglichen Erinnerungen, welche bei diesen Vorschriften zu machen sein könnten, zunächst und hauptsächlich mit der Frage zusammenhängen, ob die Be handlung und die ganze Haltung der Zücht- und Sträflinge in den Anstalten dem Zwecke entsprechen, welcher den verschiedenen in dem Criminalgesetzbuche festgesetzten Strafarten zum Grunde liegt. In dieser Beziehung hat daher dieDepu.tation diese Vorschriften, wie sie auch der geehrten Kammer bereits ange zeigt, an die erste Deputation abzugeben gehabt, und es werden daher die über jene Vorlage etwa zu machenden Mit theilungen an die Kammer, von Seiten der genannten De putation erfolgen. Anlangend das sehr beträchtliche Kapitalvermögen, wel ches die Straf- Und Versorgungsanstalten früher besaßen, so ist solches auf dm Antrag der Stände von 1834 in der Schrift vom 25. October des genannten Jahres (L. A. 1.4. S. 308 nnd 372) von da entnommen und an die Hauptstaatskasse ab gegeben worden, und es besitzen mithin die von der Commission verwalteten Anstalten an Vermögen etwaö weiter nicht mehr, als was sich in denselben an Jnventarien, Vorräthen, Fabri katen , Stoffen und dergleichen befindet. Im Uebrigen erlaubt sich die Deputation, auf den Bericht der vormaligen Fk- nanzdeputatiön (L. A. Beil, zu III. 1. S. 779) und seine Beilagen (ibiä. S. 825) Bezug zu nehmen. Referent v. Friesen: Ich weiß nicht, ob im Allgemeinen von der Kammer darüber zu erinnern sein wird. Abg. Braun: Nur eine einzige Anfrage. Wenn in ei ner Strafanstalt ein Detinirter ein Verbrechest begeht, das 'nicht wenigstens einmonatliche Zucht-oder Arbeitshaus nach sich zieht, so wird dasselbe nach §. 53 des Criminalgesetzbuchs nicht gesetzlich bestraft, sondern es ist blos dem Disciplinar- reglement überlassen, dasselbe zu ahnden; daher möchte das Disciplinarreglement nicht von unbedeutendem Interesse sein, und ich frage daher den Referenten, ob dieses Disciplinarregle ment der Deputation vorgelegen habe. Referent v. Friesen: Das Disciplinarreglement, als das Reglement über die Beköstigung, wurde allerdings der De putation mitgetheilt und es hat die Kammer schon früher be schlossen, daß beide Reglements an die Deputation abgegeben werden sollten. Das ist auch geschehen und zwar mit allen. Rechnungsunterlagen- die zu dieser Position gehören. Präsident v. Haase: Es würde sich wohl der Abg. da bei beruhigen? , 1
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