Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
daß der Staat seine Unterthemen zum Einimpfen der Pest zwingen könne? — Daß hierdurch aller Selbstständigkeit des Menschen widersprochen, seine Individualität, wornach er sein eigner Zweck ist, vernichtet und er zu einem bloßen Object ge macht würde, das ist das große Bedenken, welches der Deputa tion vorgeschwebt hat. Da der Mensch, indem an ihm ein solcher Zwang ausgeübt wird, großentheils nur als Mittel für Andere betrachtet wird, so kann man dem Bedenken nur Bei fall geben, welches die Staatsregierung gegen einen noch schar fem Zwang, als bereits besteht, selbst hegt, indem sie erst durch neuere Erfahrungen sich vergewissern will, ob die Vaccination noch rwirksam sei oder nicht. Ich bin weit entfernt, der Anstalt selbst in den Weg zu treten, nein, gewiß nicht. Auf admini strativem Wege wird, davon bin ich überzeugt, geschehen, was möglich ist, und wenn von Seiten der Staatsregierung indirecte Swangsmaßregeln angewendet werden, ohne die Freiheit der Staatsbürger diesfalls ganz aufzuheben, so wird die Deputa tion damit einverstanden sein; aber durch ein neues Gesetz einen directen Zwang auszusprechen, daß absolut alle Kinder geimpft werden müssen, schien zur Zeit noch nicht gerechtfertigt zu sein. Ob die hohe Staatsregierung sich bewogen finden werde, dem nächsten Landtage darüber eine Vorlage zu machen, hat die De putation geglaubt erwarten zu müssen; sie lebt aber des Ver trauens , daß dieselbe den Gegenstand nicht aus den Augen ver lieren, sondern auf dem jetzigen Wege fortschreiten werde. Präsident v. Haase: DieDeputation istmit dem indem vorliegenden Abschnitte des allerhöchsten Decrets enthaltenen Erklärungen, sowie mit den bisher getroffenen administrativen Vorkehrungen einverstanden und räth der Kammer an, bei die sen Beruhigung zu fassen. Ich frage nun die Kammer: ob sie dem Gutachten der Deputation beitrete?-- Wird von 67 ge gen 4 Stimmen bejaht. — Man gelangt zum 10. Punkte und da heißt es zuvörderst im Berichte: In der ständischen Schrift, das Gesuch der Kreis vorsitzenden der vier Kreise der alten Erblande wegen Restitu tion der ritterschaftlichen Wahtkosten aus der Staatskasse betref fend, vom 30. November 1837 war der Antrag gestellt worden: „ die Disposition der §. 24. des Wahlgesetzes, als auch für die ritterschaftlichen Landtagswahlen der vier Kreise und der Oberlausitz geltend anzusehen und die Restitution der durch diese Wahlen bereits verursachten und weiter entstehenden Kosten und Verläge aus der Staatskasse nach gleichen Grundsätzen, wie solche bei den städtischen und bäuerlichen Wahlen zur Anwendung gelangen, anzuordnen." Das allerhöchste Decret sagt Folgendes: 10. Nachdem durch den in der ständischen Schrift vom 30. November 1837 geschehenen Antrag zu der authentischen In terpretation zu gelangen gewesen, daß die Disposition im §.24. des Wahlgesetzes auch für die Landtagswahlen der Ritterguts besitzer zu gelten habe; so ist wegen Restitution der auf jene Wahlen Bezug habenden Kosten und Verlage aus der Staats kasse nach gleichen Grundsätzen, wie solche bei den städtischen und bäuerlichen Wahlen zur Anwendung kommen, die erforder liche Anordnung ergangen. Der Bericht enthält noch: Diesem Anträge ist besage des vorliegenden allerhöchsten Dekretes vollständig entsprochen, und erkennt daher die De putation ' denselben für erlediget. Präsident v. Haase: Die Kammer wird ohne Zweifel bei diesem Punkte mit der Deputation einverstanden sein? — Einstimmig Ja! — In Bezug auf den 11. Punkt lautet zuvörderst der Bericht: In der Beilage zur ständischen Schrift zu den Ent würfen einer Landgemeindeordnung und eines Gesetzes über deren Anwendung auf kleinere Amts - und Patrimonialftädte vom 2. December 1837 war zu §. 28. der Landgemeindeord nung der Antrag gestellt worden: „daß — in Bezug auf die Vereinigung mehrer benachbar ter Orte, deren jeder bisher eine besondere Gemeinde- gebil det hat, zu einer Gesammtgemeinde — eine solche Vereini gung nur in den dringendsten Fällen verfügt werden möge." Am Schlüsse der ständischen Schrift aber war (ibiä. S. 434) der Antrag hinzugefügt worden: „ daß, obwohl auf den Stadtdorfschaften in der Regel die Justizbehörde zugleich Gemeindeobrigkeit sei, doch in Fällen, wo dies ohne Schwierigkeit nicht geschehen könne, auf An suchen den betreffenden Stadträthen ausnahmsweise gestattet werden möge, die Geschäfte der Gemeindeobrigkeit zu be sorgen." Das allerhöchste Decret theilt Folgendes mit: II. Die in der Beilage zurständischen Schrift vom 2. De cember 1837 zu den Entwürfen einer Landgemeinde-Ordnung und eines Gesetzes über deren Anwendung auf kleine Städte zusammengestellten Modifikations-Vorschläge sind bei defini tiver Bearbeitung beider Gesetze, wie solche nachmals unterm 7. -November vorigen Jahres zur Publikation gelangt, berücksich tigt worden. Auch ist Verfügung ergangen, daß den zu §. 18. des Entwurfs (§.17. der Landgemeinde-Ordnung) so wie gegen Ende der angezogenen Beilage unter -4. II. gestellten Anträgen, deren Genehmigung unbedenklich befunden worden, entsprochen werde. Noch enthält der Bericht: Beiden Anträgen ist Inhalts des vorliegenden allerhöch sten Dekretes entsprochen worden, daher dieselben nach der Ansicht der Dep utation für erlediget zu achten sein werden. Präsident v. Haase: Begehrt Jemand das Wort? Abg. Scholze: Am vorigen Landtage wurden bei Bera- thung der Landgemeindeordnung zwei Anträge gestellt und wovon der zweite, welcher nur in die ständische Schrift mit aus genommen werden sollte, dahin ging, daß die städtischen Ob rigkeiten oder die Stadträthe in den Municipalstädten auch über die Gemeindebezirke hinaus den Dorfgemeinden als Gerichts obrigkeit vorgesetzt werden könnten und dieses ist von der höch sten Staatsbehörde angenommen worden. Es ist dies ein gro ßer Nachtheil für die Dorfgemeinden, welche unter die Munici- palstädte gehören, ich kann dies aus eigner langer Erfahrung behaupten. Die Stadträthe haben zu jeder Zeit ein getheiltes
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder