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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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der zu Sollschwitz und Zischkowitz, wegen ihrer Zuziehung zum Parochialverband zu Göda, hat-dadurch ihre Erledigung erhal ten, daß in Folge der darüber angestellten Erörterungen Verfü gung erlassen worden ist, daß diejenigen Grundstücke, welche zur Zeit des wegen der Einpfarrung der Gemeinden Sollschwitz und Zischkowitz in die Parochie zu Göda abgeschlossenen Recesses im Besitze katholischer Wirth.e gewesen, von dem Parochialnexus mit Göda befreit und bei der katholischen Parochie zu Crostewitz, zu der sie sich zeither gehalten haben, belassen werden. Referent v. v. Mayer: Durch diese Eröffnung der hohen Staatsregierung ist nun der Zweck der Petition vollständig er reicht und die Deputation hält daher die Sache für erledigt. Abg. v. Thielau: Ich glaube allerdings, daß der Zweck der Petition erledigt sei.; allein ich habe großes Bedenken dar über, ob die Entscheidung der hohen Staatsregierung in die ser Sache dem Particularvertrage der Oberlausitz entspreche. Wir haben in der Oberlausitz geschlossene katholische und pro testantische Parochien, und es kann nach der kirchlichen Ver fassung unserer Provinz ein solcher Parochialverband nicht will- kührlich verändert werden, es kann folglich ein katholisches Mit glied der einen Parochie nicht einem andern kirchlichen Verbände überwiesen werden. Ich kann nun im Augenblicke, wo mir die Acten nicht vorliegen, und auch die Deputation etwas Nä heres über die Sache nicht angegeben hat, nicht darüber urthei- len, in wieweit eine Verletzung des Particularvertrages statt gefunden habe oder nicht; ich habe aber den Antrag an diehohe Kammer für gerechtfertigt erachten dürfen, den ich dahin stelle: „daß neben dem Kammerbeschlufse über das Gutachten der Deputation die Kammer sich dahin erklären möge, daß sie der hohen Staatsregierung anheim gebe, ob nicht die ober- lausitzer Provinzialstände über diesen Gegenstand annoch zu hören seien." Mit Bedacht habe ich den Antrag so gestellt, daß dessen Berücksichtigung der hohen Staatsre gierung anheim gegeben werde, weil ich, wie schon erwähnt, im Augenblicke die Sache nicht vollständig zu übersehen vermag. Im Wesentlichen geht mein Antrag dahin, daß die Provin zialrechte ebenso wie die kirchliche Verfassung der Oberlausitz aufrecht erhalten, und daß nicht katholische Mitglieder eines protestantischen Parochialverbandes einer katholischen Parochie, und umgekehrt protestantische Mitglieder eines katholischen Kir chenverbandes einer protestantischen Parochie willkührlich über wiesen werden möchten. Es würde dadurch das ganze kirchliche Verhaltniß der Oberlausitz gestört werden, während doch bei Berathung des Parochialgesetzes gerade das entgegengesetzte Princip hat angenommen werden müssen. Staatsminister v. Earlowitz: Ich erlaube mir einige Worte über das geschichtliche Verhaltniß zu äußern. Die erb- ländische Kirche zu Göda wurde vorhin von erbländischen und oberlausitzer Dörfern benutzt, welche zum Theile weder in diese, noch in eine andere Kirche bestimmt eingepfarrt waren. Diese Dörfer waren bis Z Stunden weit von Göda entfernt. Wenn es sich nun um die Aufbringung einer kirchlichen Anlage inGöda handelte, so zogen sich selbige zurück, indem sie geltend mach ten, daß sie nicht in die dasige Kirche gehörten. Ein Ver- hältniß dieser Art konnte die Regierung nicht fortbestehen lasten, es wurde daher ein erbländischer und ein oberlausitzer Commistar in der Person des damaligen Kreishauptmanns meißner Krei ses und Landesältesten beauftragt, die Parochialgrenze. dex Kirche zu Göda zu reguliren. Dies Geschäft wurde mit Zu ziehung der betheiligten Gemeinden zu Stande gebracht, und in Folge dessen wurden die Gemeinden Sollschwitz und Zischko witz nach Göda eingepfarrt. Später beschwerten sich jedoch die katholischen Einwohner dieser Dörfer, daß sie hierdurch der Kirche zu Göda beitragspflichtig worden seien, und führten an, daß sie jederzeit in die katholische Kirche zu Crostewitz gehört hätten, und bei den commissarischen Verhandlungen nicht in der Eigenschaft, als Katholiken vertreten worden seien. Ihre Beschwerde würde von Seiten des Domstifts zu Budissin be- vorwortet, und gab bei dem vorigen Landtage Anlaß zu einer ständischen Jntercession. Hiernach war nun von der Kreisdi- rection zu erörtern, ob bei der vormaligen Commission die Ge meinden zu Sollschwitz und Zischkowitz nur als politische Cor poration, oder auch die katholischen Einwohner daselbst als eine besondere kirchliche vertreten worden seien, und da sich letzteres nicht nachweisen ließe, so wurde dem Anliegen der Beschwerde führer gefügt, sie fernerhin al,s der Kirche zu Crostewitz ange hörig zu betrachten. Wenn im Uebrigen von Seiten der ober lausitzer Stände der Wunsch geäußert wurde, sich über das hier fragliche Verhältniß näher zu unterrichten,, so steht dem kein Bedenken entgegen; die Acten liegen bei der Kreisdirection in Budissin, und deren Einsicht wird nicht verweigert werden. Präsident v. Haase: Wünscht der geehrte Abg. v. Lhie- lau, duß ich seinen Antrag zur Unterstützung bringe? (Wird bejaht.) Präsident v. Haase: Ich glaube derselbe wird mit mir darüber einverstanden sein, daß der erste Theil des Autrags bei der Unterstützungsfrage wegzulassen sei, indem er mit dem De putationsgutachten übereinstimmt und ich würde ihn demnach unter Hinweglassung des ersten Theils zur Unterstützung brin gen. Der Abg. v. Lhielau wünscht, daß neben dem Kammer beschlüsse über das Gutachten der Deputation die Kammer sich dahin erklären möge, daß sie der hohen Staatsregierung anheim gebe, ob nicht die oberlausitzer Provinzialstände über diesen Gegenstand annoch zu hören seien. Wenn man mit dieser Freistellung einverstanden ist, so richte ich die Frage an die Kammer: Ob sie diesen Antrag unterstütze? — Erfolgt zur Gnüge. — Abg. v. Thielau: Nur kürzlich will ich mir erlauben, meinen Antrag zu motiviren. Es kann hier nicht darauf an kommen, etwa ein Recht der oberlausitzer Provinzialstände zu vertheidigen, es bedarf in dieser Beziehung dessen nicht; ich wünsche nur, daß jeder Zweifel über das vorliegendeVerhältniß beseitigt werde und daß nicht etwa daraus Veranlassung zu Beschwerden von Seiten der Stände entspringen könne. Die Sache ist von Wichtigkeit; wir haben in der Oberlausitz eine
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