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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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liches zu leisten, so dürste wohl ihre Erhaltung nicht rathsam sein. Kann sie sich aus eignen Mitteln erhalten, so wird sie von selbst bestehen, und auf die Existenz der Homöopathie kann diese Anstalt gewiß keinen bedeutenden Einfluß unter diesen Um ständen ausüben. Im dritten Abschnitte des Berichtes sind nun besondere Gründe ausgestellt, weshalb es unräthlich sei, Geld auf sie zu verwenden. Nämlich das Haus sei nicht in gutem Stande, sei schlecht gebaut, feucht und ungesund, eskönn- ten die Medicamente nicht aufbewahrt werden re. Das sind lau ter Thatsachen, die wohl nicht falsch sein können. Endlich ist im Berichte erwähnt, daß das Selbstdispensiren dort stattsinde. Das ist nun allerdings ein Grund, warum die Allopathie die Homöopathie anfxindet; aber das Selbstdispensiren ist nun ein mal verboten, und es kqnn den einzelnen Staatsbürgern nicht gestattet werden, weil sie einem andern Systeme angehören und sich vielleicht weiser dünken, als die Verfasser des Gesetzes, und ich glaube, daß es auch nicht den Homöopathen eher gestattet werden darf, bis das Gesetz aufgehoben ist. Daher ist der vierte Punkt sub ä. nur eine Berufung auf das bestehende Gesetz, welches den Homöopathen, wie den Allopathen entgegensteht. Was die verminderte Lheilnahme betrifft, so ist das auch eine Khatfache, und ich kann nicht glauben, daß die Behörde die hohe Staatsregierung' mit Unwahrheit berichtet haben sollte. Wenn guch ich dafür zu stimmen bereit bin, daß, wie ein geehrter Ab geordneter gesagt hat, ein Lehrstuhl der Homöopathie errichtet werde, so glaube ich doch, daß nach den jetzigen Vorlagen kein hinreichender Grund vorhanden sei, dieser speciellen Anstalt be sondere Unterstützung und Begünstigung von Seiten des Staats zuzusprechen, und ich glaube, wir müssen doch dem Berichte der Kreisdirection, der ZHatsachen enthält, mehr vertrauen, als un- erwiesenenBehauptungen, und wir müssen der Regierung über lassen, zu beobachten und zu erwägen, ob die Homöopathie im Bedürfnrß der Wissenschaft zu unterstützen sei. Daher stimme ich dem Gutachten der Deputation bei. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Der Re gierung lag zweierlei vor: ein ärztliches Nevrsionsgutachten und der Bericht der Kreisdirection. Der letztere bezieht sich auf er steres. Dw im vorigenDepütationsberichte untere, bis e. auf geführten Punkte enthalten nur, kurz zusammengefaßt, den Hauptinhalt des ärztlichen Revisionsgutachtens. Abg. G e o r g L (aus Mylau): Nach den amtlichen Mitthci- lungen, welche der Deputation über den jetzigen Zustand der in Frage stehenden Heilanstalt, Seiten der königl. Commissarien zugegangen sind und welche zu bezweifeln und zu bekritteln derDe- putationschlechtangestandenhabenwürde, nach dem mehren De putationsmitgliedern bekannten Umstande, daß selbst der Vater der Homöopathie, Hahnemann, der Anstalt die bisher von ihm gelei- steteUnterstützung,verweigert hat, weil er unzufrieden mit ihr war, konnte der Rath der Deputation nur ablehnend ausfallen. Wenn ich jetztjedoch mich veranlaßt fühle, gegen dasDeputations- gutachten, für den Klingerschen Antrag zu stimmen, so geschieht es, weil von mehren Mitgliedern der Kammer mitgetheilt wor- II. 8V. den ist, daß sich seit dem Anfänge dieses Jahres die Verhältnisse wesentlich zum Bessern verändert und das Institut in neuester Zeit bedeutendgewonnen habe, unddaich wünsche, es möge die hohe Staatsregierungjaus dem Klinger'schen Anträge Veranlas sung nehmen, noch einen anderweiten Bericht zu fordern. Ich glaube, es könnte aus dessen Resultat die Regierung nun viel leicht Gründe finden, ihre Ansicht selbst zu ändern und der Kam mer mit einem Postulats entgegen zu kommen, für das ich dann stimmen würde. Abg. Eisenstuck: Nur noch einige wenige-Worte wollte ich mir erlauben. Ich habe jetzt aus der Discussion vernommen, daß der Bericht der Kreisdirection blost ein Auszug aus hem ärztlichen Gutachten ist und habe vernommen, daß die Depu tation dieses Gutachten gar nicht eingesehen hat. Wäre der Landtag in seiner Dauer nicht so weit vorgeschritten, so würde ich bitten, daß dieses von der Deputation noch geschehe und das Ergebniß davon der Kammer durch Bericht mitgetheilt würde. Ich glaube aber,, es bedarf,dessen nicht; denn wir haben doch Hospitäler genug, die Unterstützung erhalten. Ueberhaupt ist mir die Bemerkung ganz neu, daß sich ein Hospital selbst, erhal ten müßte; ich glaube, es existirt in ganz Deutschland nicht ein Hospital, das sich aus eignen Mitteln erhalt, wenn nicht große Stiftungen, wie inHolland,ihm unterliegen. Selbst eine der größ- tenHospitalanstalten, die wir haben, inHamburg, verlangt bü>eu- tende Zuschüsse. Also der Leipziger Heilanstalt einen Vorwurf zu machen, daß sie sich nicht selbst erhält, das habe ich nicht erwar tet, besonders da meistens Arme darin verpflegt werden. Ich will dem Gutachten nicht mißtrauen, aber wenn ein geehrter Abgeordneter sagt, man dürfe das nicht bekritteln, was die Be hörden sagen, so scheint er zu weit zu gehen; eine redliche Kritik ist dem Abgeordneten gestattet, er muß sie handhaben und mit Gewissenhaftigkeit. Will er alles blind glauben, was die Mi nisterien und Behörden sagen, so ist er kein Abgeordneter. Dann möge er nur sein Bündel schnüren und von dannen gehen. Ich leugne nicht, mir ist mehres in dem Berichte ausgefallen. Wer die Homöopathie einigermaßen kennt, der wird auch wis sen, daß sie keine großen Vorräthe von Medikamenten hat; sie dispensirt nur in kleinenDosen. Auch keine großenAusammen- setzungen hat sie, und so muß ich mich in der Thal überden Vor wurf wundern, der diesem Institute gemacht wird: „ es könne seine Medikamente nicht aufbewahren." Lassen Sie ein Gut achten von allen Homöopathen einfordern und Sie werden die sen Vorwurf als unzulässig anerkennen. Neber das Selbstdis pensiren habe ich vorhin gesprochen und wiederhole nur, daß in Leipzig eine Apotheke ist, wo die homöopathischen Medicamente vorhanden sind. Also scheint es mir nicht am Orte, dem Insti tute vorwcrsen zu wollen, daß es selbst dispensire. Der Gegen stand, das Selbstdispensiren, ist sehr verschieden beurtheilt wor den. Es haben einzelne Staaten gesetzliche Bestimmungen darüber, andere wieder nicht; es ist dort gestattet. Erklären wir, daß das Leipziger Institut keiner Unterstützung werth sei, so wird zugleich dadurch die Meinung wider die Homöopathie-be- 4
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