Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
IM große Anzahl solcher gemischter Parochien, so, daß Streitigkei ten sich täglich erneuern muffen, wenn man aufdem Grundsätze fortbauen wollte, einzelne Mitglieder der katholischen Kirche zu katholischen Parochialverbänden willkührlich zu verweisen. Die oberlausitzer Stände haben ein nicht ungegründetes Beden ken gehabt, hierbei eine Aufhebung desParochialzwanges anzu erkennen, weil dadurch eine vollkommene Zerrissenheit "der Pa rochien in der Dberlausitz entstehen würde. Es ist hier nicht der Ort, dies weiter auszuführen, und ich glaube, daß mein Antrag für hinreichend. mvtivirt zu erachten sein dürfte. Staatsmimster v. Carlo witz: Es handelt sich hier nicht von einer willkürlichen Verweisung aus einer Parochie in die andere, sondern davon, daß von der Einpfarrung der Gemeinde zu Sollschwitz und Zischkowitz in die evangelische Kirche in Göda die katholischen Einwohner wieder ausgeschlossen würden, um sie bei der katholischen Kirche zu Crostewitz zu lassen, wohin sie sich vorhin gehalten hatten. Uebrigens beruhen die Grundsätze über die Parochialverhältnisse in den Gemeinden gemischter Confession in der Oberlausitz auf einem Normativ vom Jahre 1829. - Abg. Eisenstuck: Ich habe den Antrag nicht unterstützt und muß mich gegen denselben erklären, und zwar aus mehr als einem Grund. Irre ich nicht, so haben damals, als die Beschwerde der vorigen Ständeversammlung vorlag, die Pro vinzialstände der Oberlausitz dabei gar nicht concurrirt; nun glaube ich diese Intervention der oberlausitzer Stände möchte kaum thunlich sein, 'wenn nicht alle Verhältnisse der Stande des Königreichs Sachsen den Provinzialstanden der Oberlausitz gegenüber verrückt werden sollen. Weit entfernt, den Particu- larvertrag der Oberlausitz zu bestreiten, — das thue ich nicht, — so glaube ich doch, es ist Pflicht der Stände des König reichs Sachsen, treulichst darüber zu wachen, daß der Particu- larvertrag nicht über seine Grenzen hinaus extendirt werde, treu lichst darauf zu halten, daß die Provinzialstände der Oberlausitz nicht der Ständeversammlung direct gegenüber treten, wie hier geschehen ist. Wenn die Stände der Oberlausitz sich beein trächtigt glauben, so ist durch den Particularvertrag vorgeschrie ben, welcher Mittel sie sich zur Vertheidigung ihres Rechts zu bedienen haben; wenn die Stände der Oberlausitz bei der Kam mer mit einer Beschwerde einkommen, so müssen sie auch da verfassungsmäßig Gehör finden; allein hier bei einer besondern Gelegenheit Vorbehalte in Bezug' auf den Particularvertrag sich zu machen, das scheint mir höchst bedenklich zu sein, und die Folgen daraus vermag ich nicht zu übersehen. Um so be denklicher scheint mir dies zu sein, als dieser Punkt mit der Be- rathung über das Parochialgesetz in Verbindung zu stehen scheint; dieses Gesetz, was hier in der Kammer berathen und verändert worden ist, ist den oberlausitzer Ständen vorgelegt worden, und es beruht nunmehr diese Sache auf sich; aber es kann das nun mehr nicht von Einwirkung sein auf die Stände des Kö nigreichs Sachsen; ich würde sonst nicht begreifen, wohin das führen sollte. II. 12. Abg. v. Lhielau: Ich habe bereits erklärt, daß ich rm Namen der oberlausitzer Stande keinen Antrag stelle, sie bedür fen der Stellung von Anträgen in der Kammer nicht. Ich habe nur geglaubt, annehmen zu dürfen, daß die hohe Kam mer nicht geradezu einen Beschluß werde fassen wollen, der mit den Verhältnissen der kirchlichen Verfassung der Provinz Nicht ganz übereinstimmt. Um übrigens alle und jede Discussion hierüber abzuschneiden, nehme ich meinen Antrag zurück, und werde das zu thun wissen, was nöthig ist. Referent v. v. Mayer: Nur einige wenige Worte wollte ich mir über die Sache erlauben. Es dürfte von' Einfluß auf die Sache selbst sein, daß sich die Deputation rechtfertige, warum sie diesen Gegenstand nicht selbst berührt hat. Es ist allerdings in der Deputation die ständische Schrift durchge gangen worden; sie bezieht sich, wie nicht zu läugnen ist, auf Voraussetzungen, welche nicht überall mit dem in der Ober lausitz bestehenden kirchlichen Rechtszustande vereinbar sein möchten. Es hätte damals vielleicht von Seiten der lausitzer Deputirten eine Protestation erfolgen sollen, im Drange der Geschäfte ist das aber nicht geschehen, weil die Beschlußnahme über die Schrift in das Ende des Landtags fiel. Als nun aber jetzt die Deputation die Sache vornahm, so konnte sie sich nur als Organ der allgemeinen Ständeversammlung betrachten und nur im Sinne der Letzteren den Antrag für erledigt erachten. Dagegen aber muß ich vollkommen damit einverstanden sein, wenn der Abg. v. Lhielau als Vorstand der Provinzialstände der Oberlausitz sich gegenwärtig dagegen geregt und seinerseits Vorbehalten hat, bei der hohen Staatsregierung in diesem Sinne mit einer Vorstellung oder Protestation einzukommen. Denn wenn in h. 3. des Particularvertrags die Erhaltung der besonderen kirchlichen Verhältnisse der Oberlausitz Vorbehalten ist, so kann selbst durch einen Beschluß der allgemeinen Stän deversammlung die Regierung nicht ermächtigt werden, etwas gegen diesen kirchlichen Bestand zu unternehmen, folglich könnte hierdurch der Stand der Sache nicht geändert werden. In diesem Sinne wird auch der Abg. Eisenstuck mit dem Abg. v. Lhielau einverstanden sein, und da der letztere seinen Antrag zurückgenommen hat, so scheint dadurch die Sache hier been digt zu sein. Präsident v. Haase: Zu Punkt 12. hat die Deputation erklärt, daß sie nach dem, was das allerhöchste Decret über diesen Gegenstand enthält, die Sache für erledigt erachte, und ich frage die hohe Kammer: ob sie die Ansicht der Deputation theile? — Wird einstimmig bejaht. — Indem man nun zu Punkt 13. übergeht, verliest der Re ferent die ersten Sätze des Deputa tions gutachtens, welche lauten: In der ständischen Schrift über die Petition des Ab geordneten Eisenstuck wegen stiftungsmäßiger Verwendung des Einkommens der Stifter Meißen und Wurzen vom 27. No vember 1837 war der Antrag gestellt worden: „mit den beiden Stiftern Meißen und Wurzen dahin Ver handlung einleiten zu lassen, daß die Einkünfte derselben 2
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder