Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
gen, wenn angeführt worden ist, daß eine böhmische Gemeinde hier noch bestehe, so muß ich dagegen Zweifel erregen. So viel mir bekannt worden ist, sind immittelst die Erörterungen noch keineswegs gründlich abgeschlossen, ob eine böhmische Gemeinde noch existirt. Ich glaube aber, wenn sich ergeben sollte, daß dies nicht der Fall wäre, dann würde sich zeigen, daß die hier ausgestellten Prämissen nicht fest begründet sind, ein anderweiter ständischer Antrag aber wohl hinlänglich moti- virt werden kann. Es ist hier angeführt worden: die Ver wendung; nun, freilich die Verwendung ist so allgemein bei der Staatscasse mit 426 Lhlr. 12 Gr. als Fixum zu merklichen Unterstützungen für arme Mitglieder der böhmischen Gemeinde. Ich weiß nicht, wer die Vertheilung dieses Fixi gehabt hat. Soll man den Nachrichten trauen, die über das Meer uns zu gekommen sind, Nachrichten, die dasjenige bestätigen, was ich vor einigen Jahren in diesem Saale schon sagte, so möchte es doch scheinen, daß mit den Vertheilungen, wenn sie von dem jenseits der Meere und der großen Ströme befindlichen Vorsteher stattgefunden haben, daß mit dieser Vertheilung der Exulantencasse die Zwecke nicht erfüllt worden sind. Wie gesagt, es steht mit diesem sowohl als dem andern Punkt der außerordent lichen Unterstützungen so so; ich lasse es auf sich beruhen; denn ich glaube allerdings, wenn sich sollte ergeben, daß mit dem Unrechte für Kkrchengut erklärte Geld nicht so gebahrt worden sei, wie man hätte mit Kirchengütern gebühren sollen, so würde auch eine Abhülfe von Seiten der Stände immer bean tragt werden können, wenn sie auch dermalen sich dabei be ruhigen. Es ist auch ferner etwas bei der Klengelschen Exulanten casse für vertriebene und verjagte Leute, um des heiligen Evan- gelii willen, die sich als solche erweisen; die aus dem Salz- burgischen und Zillerthal sind, nicht zu uns gekommen. Ich sehe also nicht ein, wie der Hauptzweck solle erreicht werden. Nun ist aber noch mit gesperrter Schrift gesagt worden: „auch denjenigen, so sich durch Führung und Leitung des heiligen und guten Geistes von andern irrigen Religionen ab - und zu der seligmachenden lutherischen Religion bekennen." Ich muß sagen, daß, wie ich das las, es mir leid gethan hat, in einem lutherischen Staate diese Prosclytenmacherei und den Ausspruch des Alleinseligmachenden zu finden. Es ist das Allein weggelassen bei seligmachend. Aber wenn eines heiligen und guten Geistes und anderer irriger Religionen gedacht wird, so trägt dies den Spiegel jenes Zeitalters. Die Verwendung dieser Stiftung, hat man darauf gesagt, und ich hoffe, daß es nicht geschehen wird, hat man nicht so bestehen lassen, daß dadurch Proselytenmacherei wäre begünstigt worden. Man hat nun freilich einen großen Fonds angehäuft, einen Fonds, der blos dadurch entstanden ist, daß keine Exulanten gekommen seien. Nurp kann sich der Fonds noch anhaufen, wenn wir ferner keine Exulanten bekommen; er kann immer noch größer anwachsen, und überhaupt glaube ich doch, bei solchen Stif tungen ist es bedenklich, wenn man darinnen das Geld anhäuft, daß große Summen dem Verkehr entzogen werden. Wenn dieser Zweck nicht zu erreichen ist, wenn nun freilich dieses ein Ge genstand ist, der früher nicht so vorgelegen hat, dann die Frage auch hierauf dermalen gestellt worden ist, so glaube ich, daß jed?m Mitgliede der Kammer und jedem andern es frei und un benommen sei, zu jeder Zeit bei der hohen Staatsregierüng und StandeversammluNg es zu rügen, wenn man nachweisen sollte, daß schon gegenwärtig mit der Stiftung nicht so gebahrt und Abhülfe erfolgt fei. Es ist dies npn dermalen nicht defi nitiv und deshalb habe ich kein Bedenken, mich mit dem De putationsgutachten zu vereinbaren. Staatsminister v. Carlowitz: Hier sind zwei «Lassen in Frage. Bei der einen, der böhmischen Exulantencasse, wird Auskunft über das daraus gegebene Almosen gewünscht. Hier mit hat es folgende Bewandniß: die böhmische Gemeinde hat viele Arme, es sind daher aus der Casse jährlich 236 Lhlr. zu wöchentlicher Vertheilung an bestimmte Arme ausgesetzt. Die Percipienten werden auf den Antrag des Gemeindevorstandes be stimmt, welcher aus dem Geistlichen oder dessen Stellvertreter und sechs von der Gemeinde gewählten Mitgliedern besteht. Die ser besorgt auch die Vertheilung und reicht am Schluffe je den Jahres ein Verzeichnis- der Empfänger ein. Tritt aber bei einem und dem andern Armen ein besonderer Nothstand ein, so wird ihm auf Verwendung des Geistlichen eine außerordent liche Unterstützung von 3 bis 5 Thlrn. bewilligt. Beide Arten der Armenunterstützung haben bisher im Durchschnitte jährlich 426 Lhlr. 12 Groschen betragen. Die zweite Casse, die Klen- gel'sche, mag, da sie zu Anfang des vorigen Jahrhunderts ge stiftet wurde, allerdings nach dem Geiste der damaligen Zeit, den Zweck gehabt haben, Proselyten zu gewinnen oder abzuhal ten; indeß schon seit längerer Zeit wird der Fonds nicht mehr zu diesem Zweck verwendet, wohl aber sind insbesondere arme Kin der jüdischer Abkunft und evangelischer Confession zu ihrer Er ziehung daraus unterstützt worden und in ähnlicher, keine Re ligionspartei verletzenden Weise kann auch ferner die in der Stiftungsurkunde klar ausgesprochene, wohlgemeinte Absicht der Stifterin erreicht werden. Abg. Schäffer: Nachdem der Bericht bereits vollzogen worden war, bin ich bei anderweiter Erwägung dieser Angele genheit, besonders bei nochmaliger Durchgehung der Auseinan dersetzung, welche die hohe Staatsregierung über die Verhält nisse der böhmischen Exulantencasse übergeben hat, zu einer an dern Meinung gekommen, als in den Deputationsberichten nie, dergelegt worden ist, und zwar zu der Meinung, daß der Stif- tungscassenzweck nicht mehr zu erreichen sei. Es hat mich das Specialrescript von 1665, zu dieser Ansicht gebracht. Die ses Rescript disponirt hinsichtlich der 4000 Lhlr., daß diese zur böhmischen Kirche sollen verwendet werden und zwar so lange, als Jemand von derselben exulirenden Gemeinde noch übrig ist, sie sollen verwendet werden theils zur Besoldung des böhmischen Pfarrers, theils auch zu Unterstützungsgeldern für vertriebene, arme Leute dieser Gemeinde. Wenn solche aber nicht mehr vorhanden sind, so soll diese Stiftung der landes«
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder