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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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men anzuhören, das aber muß ich sagen, daß mir noch kein ein ziger Mensch vorgekommen ist, der sich nicht für dieTodtenschau erklärt hätte. Abg. Braun: Ich muß mich mehr im Sinne des Herrn Secretairsv. Schröder aussprechen, ich muß mich aussprechen in diesem Sinne, selbst auf die Gefahr hin, vor den Richterstuhl der Menschheit gezogen zu werden. Ich wage es, denn ich fürchte das Urtheil, das unparteiische Urtheil dann keinesweges. Es ist mir nie beigekommen, "dagegen zu sein, daß überhaupt Maßregeln gegen das Lebendigbegraben getroffen werden. Die Furcht vor dieser Gefahr ist sehr natürlich , und nur die größte Apathie oder der größte Leichtsinn könnte unempfindlich sein, wenn er sich das Schicksal vergegenwärtigt, -aß Jemand le bendig begraben werden könnte. Allein ich glaube, meine Herren, man kann für diese Gefahr sehr empfindlich sein, ohne daß man gerade sich für dieses Gesetz ausspricht. Es sind in diesem Gesetz, wie selbst ein Abg. erwähnte, Punkte enthalten, welche keinesweges die Möglichkeit ausfchlkeßen, lebendig begra ben zu werden. Ich erlaube mir nur an die Bestimmung zu erinnern, daß auch Nichtarzte für die Todtenschau angestellt werden können. Diese Personen geben jedenfalls eben so we nig Garantie gegen das Lebendigbegraben, als es zeither die Leichenwäscherinnen bieten konnten. Man sagt, das Mandat von 1792 und die weiteren Gesetze, die in dieser Beziehung er lassen worden sind, böten nicht Sicherheit genug dar, um das Lebendigbegraben zu verhüten. Das Institut der Leichen wascherinnen hat viele Schattenseiten, ich gebe das gern zu; allein ist denn dadurch abgeschnitten, daß dieses Institut nicht vervollkommnet werden kann? Man überläßt den Hebammen zwei Leben, das Leben der Mutter und das Leben des Kindes. Warum kann man denn im Bezug auf die Leichenweiber nicht auch eine Einrichtung treffen, wie sie in Hinsicht der Hebam- men besteht? Man könnte ja auch nur diejenigen, welche ihren Cursus durchgemacht haben, für die derartigen Geschäfte verwen den; denn dasWeib scheint einmal, äußerlich wie innerlich, berufen zu sein, dem Menschen bei seinem Eintritt ins Leben die ersten, und bei seinem Abtreten die letzten Dienste zu erweisen. "In der ersten Kammer hat man die Bestimmung über die Leichenkam mern abgeworfen; allein ich glaube, daß ohne Leichenkammern der Zweck des Gesetzes kaum zu erreichen sein dürfte. In den Dörfern giebt es viele Häuser, die durchaus keinen Platz für die Tobten bieten ; wie soll nun der Leichnam.beaufsichtigt wer den, wenn derselbe nicht in einen passenden Platz gebracht wer den kann? Die erste Kammer hat dies abgelehnt, indem sie deutlich zu erkennen gegeben, 'daß sie gegen diesen Theil des Ge setzes eingenommen ist. Es ist angeführt worden, daß sich die ersten Aerzte für das Gesetz ausgesprochen haben. Ich gebe das zu. Allein auch ich kann anführen, daß mir von zwei sehr vor züglichen Bezirksärzten gerade die entgegengesetzte Meinung ge schrieben wurde; sie gaben mir in der schon von mir in der er sten Debatte aufgestellten Idee Recht, daß man sich nicht für ein Gesetz erklären solle, welches durchaus nicht auszuführen sei. Ich will mich nicht gegen das Gesetz wegen des Kosten ¬ punktes aussprechen, im Gegentheil, ich glaube, daß sich Nie mand, der Arzt ist, für die Wenigkeit, die man dafür bestimmt hat, finden wird, um die Lodtenschau zu übernehmen. Will man einen Arzt dazu haben, so muß man ihm eine Besoldung geben, die im Werhaltniß mit diesem Dienste steht; sonst wird er sehr bald die Lust und Liebe zu seinem Amte verlieren: Man sagt ferner, es sei von der Kammer das Gesetz beantragt worden. Nun, die zweite Kammer ist keine stabile; die zweite Kammer erneuert sich jeden Landtag um ein Drittheil, und. was an einem Landtage von der Kammer beantragt wird, da für kann die nächste keineswegs verantwortlich gemacht werden. Was sollte daraus entstehen, wenn man diesem Grunde huldi gen wollte? Es^ware die größte Stabilität, wenn man anneh men wollte, daß eine Kammer die Ansichten und Ideen festhalten müsse, die am letzten Landtage ausgesprochen undmngeregt wor den wären. DerBericht sagt, es sei gefährlich, daß man sich ge gen das Gesetz ausspreche, weil der Herr Staatsminister er-' klärt habe, die Staatsregierung würde außerdem zu großer' Vorsicht, in Hinsicht auf die Anträge der Stände, veranlaßt werden. Nun, ich glaube dieser Grund sollte die Kammer am wenigsten bestimmen, von ihrem früheren Beschlüsse abzu gehen. Denn ich kann wohl annehmen, daß die hohe Staats regierung bei ihren Begutachtungen noch nie unvorsichtig- he- > wesen ist, und ich kann auch nicht glauben, daß sie in Zukunft unvorsichtig werden wird, man mag das Gesetz annehmen oder nicht./ Dies sind die Gründe, welche mich bestimmen, mich gegen das Gesetz zu erklären. Uebrigens muß ich der geehrten Kammer ganz und gar überlassen, ob sie diese Gründe, und viele archre, welche ich ihr ersparen will, ob sie diese Gründe sage ich, als ein bloßes Nichtwollen bezeichnen will, wie es in der jenseitigen Kammer geschehen ist. Noch einen Punkt erlaube ich mir zu erwähnen. Man hat vorhin mehre Beispiele angeführt, welche beweisen sollen, daß allerdings Falle des Scheintodes vorgekom-- men sind. Ich bezweifle diese Fälle nicht. Allein, meine Herren, sagen Sie mir erst, daß in jenen Fällen die Vorschrif ten des Mandats von 1792 beobachtet worden sind, und ob nicht ebenfalls Aerzte hinzugezogen und ein falsches Urtheil gefällt haben? So lange das nicht erwiesen-ist, möchten die Fälle als für das Gesetz beweisend nicht anzunehmen sein. Abg. Schmidt: Der Abgeordnete hat das vorliegende Gesetz aus mehrfachen Gründen angegriffen. Ich erlaube mir einige Bemerkungen dagegen, damit sich die Wahrheit heraus stelle. Er sagt, das Gesetz enthalte schlechte Bestimmungen. Ware es nun auch der Fall, daß manche §.nicht so gefaßt wäre, wie es der Abgeordnete für gut erachtete, so ist ja bei der spätem Berathung, wenn nur erst die Hauptbestimmung angenommen ist, noch Zeit genug, das zu erörtern, und dann das Beste anzunehmen. Zweitens hat der Abgeordnete gesagt: die vo rigen Gesetze genügten. Es ist allerdings wahr, daß nicht mit mathematischer Gewißheit im ganzen Umfange zu bestimmen ist, wie viel in dieser Zeit Scheintodte begraben worden sind, da sie, während sie auf der Bahre lagen, in den meisten Fällen nicht genugsam beaufsichtigt worden sind und die sie deckende
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