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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Erde die Wahrnehmung ihres Scheintodes hindert. Aber daß die bisherige Gesetzgebung nicht ausreicht, ,ist nicht allein von der vorigen Ständeversammlung, sondern auch von der hohen Staatsregierung selbst anerkannt worden, und alle Sachver ständige sind darin übereinstimmend. Ich glaube, daß man doch auf solche Urtheile wenigstens insoweit Rücksicht nehmen und wenigstens insoweit ein Gewicht darauf legen muß, daß man auf die jetzt vorliegende Frage, ob wir bei der von derKammer früher ausgesprochenen Meinung beharren sollen, die größte Vorsicht und die strengste Prüfung anwende. Es dürfte wohl kaum ein sachverständiger Schriftsteller aufzufinden sein, welcher die Todtenschau für nicht nützlich, für nicht nothwendrg erach ten sollte. Ich glaube, wir würden, wenn wir auf diese Ur theile nicht hören wollten, uns einen großen Vorwurf zuziehen, denn die Bestimmungen, die schon früher stattfanden, sind, wenn man sie genau erwägt, in der That nicht genügend. Der Abgeordnete behguptete, daß man die Leichenweiber besser in- struiren sollte und könnte, so wie die Hebammen. Aber die Kennt nisse, die sich solche ungebildete Frauen etwa von diesem Gegen stände erwerben dürften, können nicht ausreichen, umdieTodten- schau zweckmäßig zu verwalten und um dem Publicum Ver trauen und Beruhigung zu geben. Sie -würden aber auch niemals chinlängliche Autorität erlangen, um ungebildete und vorurtheilsvolle Nachgelassene der scheinbar Verstorbenen zu bessern Maßregeln in Betreff der Behandlung und Beobach tung der Verblichenen zu bewegen und zu nöthigen, welches ja ein Hauptzweck .der Todtenschau ist und werden soll. Es ist dazu nicht allein ein Mann, solchem auch ein gebildeter Mann nöthig, der theils in der Uebörzeugung handelt, alten Vorur- theilen und alten Mißbräuchen entgegenzutreten, anderntheils aber auch seine Autorität, als ein voM Staate Angestellter, geltend machen kann, was durch die Leichenweibcr nie zu errei chen sein wird. Wenn der Abgeordnete ferner äußerte, daß ohne Leichenkammern die Todtenschau keinen Nutzen bringen könne, so stimme ich ihm darin im Wesentlichen bei; denn auch ich habe mich früher dafür ausgesprochen. Hat aber der Abgeord nete diese Ansicht^ so stimme er dafür. Wenn auch die erste Kammer die Leichenkammern abgeworfen hat, so ist das kein Gründ, uns zu bestimmen, sie nicht anzunehmen. Ja, ick) bin überzeugt, wenn wir Beides, Todtenschau und Leichenkammern, aus guten Gründen annehmen, die der Abgeordnete zum Lheil schon angegeben hat, so hoffe ich, daß die erste Kammer uns beitreten wird, ein so nützliches Institut ins Leben treten zu lassen, was in ganz Europa anerkannt wird. Der Abgeordnete hat ferner gesagt, daß die zweite Kammer nicht stabil sei, und wir uns nicht bestimmen lassen müssen, das anzunehmen, was bei einem vorigen Landtage beliebt worden ist. Das Recht dazu ist allerdings keinemZweifel unterworfen; aber ich bitte alleGegner der Tobten schau, sich recht zu prüfen, ob sie nicht ein geheimes Ge fühl der Aegrirung habe beschleichen wollen, wenn sie durch die Presse und überhaupt durch die ihnen entgegengestellte Meinung berührt worden sind. Ich bitte sie, daß sie darauf nicht achten, daß sie die Sache ruhig prüfen. Und dann glaube ich, wenn sie das thun, werden sie nicht bei ihrer vorigen Meinung be harren, um im Jrrthum consequent zu sein. Sie werden dann geneigt sein, auf die Stimmen zu hören, die sich nicht allein schon jetzt in unserm Vaterlande, sondern in ganz Deutsch land-,^« in ganz Europa für die Nützlichkeit dieses Instituts er heben. Es sind dies nicht Stimmen von Menschen, die von Einbildung befangen sind, es sind dies nicht die Stimmen Sol cher, die mit vorgefaßter Meinung- Parteisucht und Leidenschaft sich ausgesprochen haben; findet dergleichen besonders in Flug- und Tageblättern in andern Fällen wohl statt, so doch gewiß nicht über den vorliegenden Gegenstand, und darum kann man auch sie darüber hören. Nicht durch aufgedrungene Meinung, nicht durch leidenschaftliche Darstellungen mag ich mich überhaupt bestimmen lassen; aber aufdas Urtheil derPressegebe ich besonders in dieser Angelegenheit viel, sehr viel; ich werde sie überhaupt gern benutzen, um guten Rath zu hören, und wenn sie mir wi derspricht, werde ich ihre Meinung bescheiden prüfen, mich aber auch eben so frei, und wenn.es nöthig, mit Schärfe dagegen erklären, denn ich fürchte ihr'Urtheil auch nicht. Wenn aber hier die Presse sich so deutlich ausspricht, und nicht allein in den Blättern des Vaterlandes, so kann und muß man das größte Gewicht darauf legen. Es'ist eine Sache in Frage, wodurch wir uns eine Verurtheilung von allen Freunden der Menschheit aufladen könnten, was ich um so mehr fürchten muß, da ich schon früher der Ansicht gewesen bin, daß man das Gesetz über die Todtenschau und die Leichenkammern annehmen solle. Die einzelnen tz§. können wir ja nach unserm Ermessen und nach dem Ermessen der hohen Staatsregierung modisiciren. Ich wiederhole die Gründe, die ich bereits früher angeführt habe, sowie die, welche der Abg. v. v. Mayer und der Herr Wiceprä- sident so gründlich ausgeführt haben, und bitte die verehrte Kam mer, sie zu beherzigen. Secretair v. Schröder: Ich wollte nur den Herrn Ab geordneten darüber beruhigen, daß ich nicht aus Aerger über die Presse mich so ausgesprochen habe, wie es geschehen ist, da diese mich gar nicht treffen konnte, weil ich bei der frühem Berathung fast gar nicht gesprochen habe, sondern es geschah lediglich aus meiner vollkommenen Ueberzeugung. Ich würde auch meinen geleisteten Eid verletzen, wollte ich aus Aerger mich für etwas Anderes bestimmen lassen, und dies wird mir der Herr Abgeord nete nicht zutrauen. Abg. Schmidt: Ich muß gestehen, daß ich gerade nicht den Abgeordneten in meinen Gedanken gehabt habe, sondern daß nur der Gedanke im Allgemeinen bei mir obwaltete, ob nicht ein Gefühl des Widerspruchs gegen die ihnen entgegen gestellte Meinung die Gegner des Gesetzentwurfs beschleichen könnte, da die Presse so heftig sich gegen ihre Ansicht er klärt hat. Secretair v. Schröder: Der Hr. Abg.. Schmidt hatte gemeint, alle Diejenigen, die sich gegen das Gesetz ausgespro chen hätten, möchten sich Prüfen, ob nicht solch ein Gefühl sie
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