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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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beschlichen hätte. Zu seiner Beruhigung mußte ich ihm daher versichern, daß dies bei mir nicht der Fall sei. Abg. Braun: Ich muß ebenfalls dieselbe Beruhigung dem Abg. Schmidt rücksichtlich meiner Meinung zugehen las sen. Ich achte die Presse, und erkenne ihr mächtiges Recht wohl an, werde auch, wenn sie mich mit schlagenden Gründen be lehrt, gern ihrem Rufe hören; allein bloßer Deelamation oder Bemerkungen, die ich als Deelamation erkenne, kann ich keinen Einfluß auf mein Urtheil gestatten. Es scheint übrigens un passend zu sein, wenn ein Abgeordneter die Bemerkung macht, daß man konsequent im Jrrthum sein wolle, und ich müßte beim Wiederholungsfälle dem Herrn Präsidenten ersuchen, den Abgeordneten deshalb zur Ordnung zu verweisen. Abg. Sornitz: Ich habe früher gegen die Todtenschau gestimmt, und werde auch heute gegen dieselbe stimmen, theils weil ich keine Gründe gefunden habe, meine Meinung ändern zu können, theils aber auch., weil ich einem frühem Sprecher entgegen die Erfahrung gemacht habe, daß nicht nur Aerzte, sondern sogar Bezirksärzte mit einem großen Theile der intelli gentesten Bewohner meines Wahlbezirks, die Ansicht mit mir theilen, daß sie dieses Gesetz für völlig unnöthig und unzweck mäßig halten. Weitere Gründe für meine Ansicht enthalte ich mich hier heute nochmals anzuführen, es ist dies von andern verehrten Sprechern bereits genügend geschehen; doch kann ich nicht unterlassen, eine Bemerkung darüber noch auszusprechen, daß man sowohl innerhalb, als außerhalb dieser Kammer seine Verwunderung, ja sogar seine bedauerliche Verwunderung darüber zu erkennen gegeben hat, daß die jetzigen Stände, was die vorigen beantragt und für gut und nützlich befunden, abge worfen und sonach für unzweckmäßig erklärt hätten. Nun, ' meine Herren, wozu tritt denn bei jedesmaliger Ständever sammlung ein Drittheil neuer Abgeordneter ein? Etwa um ungeprüft anzunehmen, was einen Landtag vorher beschlossen worden ist? Etwa um ohne Weiteres die Gesinnungen der Vor gänger als unfehlbar zu den Ihrigen zu machen? Nein, im Ge- gentheil, die durch den Ein - und Austritt ihrer Mitglieder er haltene Verjüngung der Kammer hat gewiß hauptsächlich den Zweck, daß die in den Zeitverhaltnissen begründete, hiernach ost veränderliche Ansicht des Volkes durch ihre Vertreter, in so weit sie solche theilen, auch in die Kammer übergetragen, und daß so dieselbe stets mit der Zeit fortgehend, in diesem Sinne jung und kräftig erhalten werde. Demnach kann ich meines- theils etwas Bedauerliches in der veränderten Ansicht der Kam mer nicht finden, im Gegentheile, ich finde für die neu eingetre tenen Kammermitglieder einen deutlichen Beweis, einen beru higenden Beweis, daß sie eine selbstständige Meinung mit in die Kammer gebracht haben und daß sie dieselbe auch-zu verthei- digen wissen, endlich aber auch den Beweis, indem sie gegen die Todtenschau stimmten, daß die Furcht vor dem Lebendigbe grabenwerden, welche früher gleichsam wie ein Pilz emporwuchs, sich eben so schnell wieder verloren hat. Abg. v. Leipziger: Obgleich der Abg. Eisenstuck zum Theil bereits mit angeführt hat, was ich mir vorgenom men hatte auszusprechen, so kann ich doch nicht umhin, von dem mir ertheilten Worte Gebrauch zu machen. Auch ich habe mich bei der srühern Berathung für den Gesetzentwurf mit den von der Deputation gemachten Zusätzen und Modifikationen einverstanden erklärt; ich muß auch jetzt daran festhalten. Die Gründe, welche mich zu diesem Entschluß gebracht haben, fasse ich nochmals kurz in den Worten zusammen: daß, wie ich chon früher geäußert, der Gedanke, lebendig begraben zu wer den, doch in derThat zu fürchterlich und gräßlich ist, um es nicht für eine heilige Pflicht halten zu müssen, alle irgend zu Ge bote stehende Mittel zu ergreifen, um solchen fürchterlichen Er eignissen möglichst vorzubeugen. Uebrigens bin ich mit den Abgg. Braun und Schmidt darin einverstanden, dass es wohl mehr Sicherheit gewähren würde, wenn LeichenkammerN einge richtet würden, und wenn nur unter Zustimmung von Aerzten die Leichen begraben werden dürfen. Allein wenn einmal die erste Kammer nicht aus die Leichenkammern eingegangen ist, und wenn die Majorität der zweiten Kammer sich überhaupt gegen das Gesetz ausgesprochen hat, so glaube ich nicht, daß wir wohl zu einer solchen Veränderung gelangen werden. Ich halte daher für besser, lieber etwas, als gar nichts zu erlangen, was doch etwas Sicherheit gewahren kann. Wenn die Herren Deputirten, welche gegen das Gesetz gesprochen haben, genau mit sich zu Rathe gingen, so sollte ich doch glauben, daß sie sich sagen müßten, daß sie hauptsächlich wegen des Kostenpunktes zu dem Entschlüsse gekommen sind, gegen den Gesetzentwurf zu stimmen. Nun, meine Herren, diese Rücksicht sollte uns nicht abhalten, dafür zu stimmen, bei mir wenigstens ist es nicht der Fall. Wenn man einmal Ersparnisse beabsichtigt, so lassen sich diese bei weit weniger wichtigen Dingen machen. Namentlich läßt sich das bei den Leichenbegängnissen selbst bewirken, dem es ist bekannt, daß selbst unter den ärmern Standen die Leichen- beflattungen oft mit kostspieligem und pomphaftem Gepränge statrsinden. Der Abg. Zische hat erwähnt, daß in Böhmen, hinsichtlich der eingeführten Todtenschau, Mißbrauche Platzer-' griffen hätten. Es ist möglich, daß das in der Gegend Böh mens, wo erlebt, der Fall sein kann; allein ich glaube, auch das kann uns nicht abhalten, für das Gesetz zu stimmen; denn, wie der Abg. v. v. Mayer bemerkte, läßt sich, in einem Lande von so kleinem Umfange, wie Sachsen ist, nicht befürchten, daß solche Mißbräuche einreißen werden. Auch habe ich zu bemer ken , daß bei unserer ersten Berathung, wenn ich nicht irre, von dem Abg. Wieland hervorgehoben wurde, daß er mit einem an gesehenen böhmischen Beamten gesprochen habe, der sich sehr gewundert habe, daß in Sachsen die Todtenschau yoch nicht eingeführt worden sei; in Böhmen sei sie schon lange mit Er folg und mit allgemeiner Zufriedenheit eingeführt worden. Wenn man nun diesem Manne gewiß Glauben schenken kann, . so ist doch kaum zu denken, daß in allen Theilen von Böhmen Mißbräuche eingerissen sind rc.; denn sonst würde er sich nicht auf solche Weise ausgesprochen haben. Staatsminifter Nostitz und Jänckendorf: Nur eine
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