Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
löfung einer solchen Stiftung aber kann ich nie stimmen, obgleich ich nicht leugne, daß man für die nächste Zeit keine Gelegenheit finden möchte, dieselbe stiftungsmäßig anzuwenden. Abg. Braun: Für die Ansicht der Deputation und ge gen die Meinung des Abg. Schäffer dürfte auch nach meiner Ansicht ein Rechtsgrund streiten. Nämlich ich glaube, daß wenn ein Stiftungs- oder ein'Fkdeicommiß gewissen Personen ausgesetzt ist, zugleich unter diesen Personen deren Descendenten begriffen und genußfähig sind. Wenn der geehrte Abg. Schäf fer bemerkt hat, daß Nachkommen von den böhmischen Exulan ten vorhanden sind, so dürfte aus diesem Grundsätze folgen/ daß die Descendenten derselben Antheil an der fraglichen Stiftung haben müssen. Abg. V. Platz mann: IN dem Speckaltescripte von 1665 heißt es zwar allerdings, das Uebrige sylle zu milden Sachen und Beisteuer für dergleichen vertriebene arme Leute gebraucht werden, d. h. also zunächst für solche, die wirklich aus Böhmen nach Sachsen vertrieben worden find. Jndeß ist her Antrag so gestellt worden, daß diesen Cassen e^ne Verwen dung zu einem andern, der Stiftung ähnlichen Zwecke gegeben werde. Nun glaube ich, daß der der Stiftung zunächst liegende Zweck der ist, daß das Uebrige allemal den Descendenten dieser vertriebenen Leute zu Gute gehe. Insofern müßte ich mich dem Deputationsgutachten conform erklären. Referent I). v. May er: Ich habe etwas besonderes nicht zu bemerken, als was schon von einigen andern geehrten Ab geordneten gesagt worden ist, nämlich, daß hier eine Rechts frage vorlicgt. Wenn die Ansicht des geehrten Abg. Schäffer begründet fein soll, so muß zuvor die Frage entschieden sein, ob man das Nescrkpt von 1665 als ein Normativrescript ansehen könne, wornach allein der Rechtszustand der Stiftung zu beur- theilen sei, oder ob man nicht vielmehr auf den Ursprung, die Gründung und die Qualität, welche das Stiftungsvermögen vom Anfang an gehabt, zurückgehen müsse. Sodann entsteht die Frage, ob unter dem Ausdrucke des Refcripts: „und wenn die böhmische Gemeinde nicht mehr vorhanden," blos die ur sprünglichen Personen der Exulantengemeinde zu verstehen habe, oder nicht vielmehr nach dem allgemeinen Sprachgebrauche und nach dem Begriffe, den man mit einer Corporation überhaupt verbindet, auch deren Descendenten. Die Deputation hat sich verletztem Meinung zugewendet, und ist noch jetzt dieser An sicht, wenigstens in ihrer Majorität. Da ferner das Stif tungsvermögen ursprüngliches Kirchenvermögen ist, so kann es diese Qualität nicht dadurch verloren haben, daß es nach Sach sen übergeflüchtet worden ist. Das Rescript von 1665 spricht demselben diese Qualität auch nicht ab, sondern erklärt es im Gegentheil selbst für Kirchenvermögen. Die Deputation ist endlich der Meinung, daß eine böhmische Gemeinde als vor handen anzunehmen sei, da noch gegenwärtig 40 Personen le ben, welche von den ursprünglichen Exulanten abstammcn. Aus chiesen Rechtsgründen konnte sich die Deputation daher nicht > entschließen, dem frühem Anträge zu inhäriren, sondern ist der Meinung, bei der erfolgten Mttheilung Beruhigung zu fas- i sen. Ich bestreite zwar die Möglichkeit nicht, daß die- Stgnde- > Versammlung' einen Antrag an die hohe Staatsxegiexung'fkel- ^len könne, in dem Sinne der 60. §. 'der Verfassungsurkunde «sofort einzuschreiten. Das wird aber nur nicht ohne vorgängi- igen Proceß geschehen können und die hiesige böhmische Ge- - meinde, welche gewiß ihre Vorsteher hat, wird .sich die Einzie-, > hung ihres Kirchenvermögens keineswegs gefallen lässeN/soU- 'dern deü Weg desProcesses einschlagen, desseffsämmtlichekAüs- ! gang für ben Staat der Deputation sehr zryeiMhft geMen'ess :hat, um nicht zu sagen, als von ihm verloren im Voraus: anzu- ' sehen sein würde. Es muß also die Deputation immer noch chei dem Vorschläge beharren, bei der geschehenen Mittheilung -Beruhigung zu.faffenl l Präsident: Wenn ich die letzten Worte des Referenten lrichtig verstanden habe, so würde die Meinung der Deputation diese sein, für jetzt bei der erfolgten Mittheilung Beruhigung lzu fassen, weil vielleicht später noch der Antrag aus der Kam-- -mer hervorgehen könnte, über diese Angelegenheit anderweite -Mittheilungen von Seiten der hohen Staatsregierung zu bean ¬ tragen. ! . ' ' ' Referent v, v. Mayer: Es war dies nicht meine Absicht, sondern ich habe nur im Allgemeinen die Möglichkeit eines solchen Antrages ausdrücken wollen; aber in dem, was von 'Seiten der Kammer ausgesprochen worden ist, scheint mix moch kein Grund vorhanden' zu sein, einen solchen Vorbehalt ^zu machen. Wollte Jemand einen Antrag auf einen solchen stellen, so würde dies auf dem gehörigen Wege geschehen' müs sen. Es versteht sich von selbst, daß, wenn diese Sache durch Zeitläufe und Verhältnisse umgestaltet wird, davon Veran lassung zu neuen Berathungen genommen werden kann, es scheint aber nicht nöthig zu sein, diesfalls einen besonderen Vorbehalt zu machen. Präsident 0. Haase: Nach dieser Erläuterung würde ich die Frage so stellen, wie sie im Deputationsgutachten enthalten ist. Die Deputation schlägt nämlich der Kammer, Seite 31 des Berichts vor: „Bei der erfolgten Mittheilung Beruhigung zu fassen." Und ich frage die Kammer: ob sie diesem Vor schläge beitritt? —^Wird von 68 gegen 2 Stimmen bejaht. — Bei dem fünfzehnten Punkte sagt zuvörderst die De « putation: In der ständischen Schrift, die Petition des' Stadt rath es und der Stadtverordneten zu Chemnitz wegen der durch die Aufhebung des dasigen Lycei veranlaßten Pensiom'rung des AI. Tauscher betreffend, vom 2. December 1837 'war, in Betracht, daß die dem AI. Tauscher rechtskräftig zu gesprochene Pension an jährlich 650 Thlr. der Stadt Chem-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder