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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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müßte, der nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht hätte, Jedem seine Dienste zu leihen, der ihn auffordert, er sei arm oder reich. Das sind die gewichtigsten Gründe, die ich der ge ehrten Kammer zur Erwägung zu stellen habe und wegen deren es mir wünschenswerth scheint, wenn die Kammer die tz. so an nimmt, wie sie die Regierung gefaßt und die geehrte Deputa tion amendirt hat. ' Präsident v. Haase: Ich werde die Debatte für geschloffen erachten und dem Referenten das Schlußwort geben. Referent v. Watzdorf: Ich muß gestehen, daß mir die Amendements der Abgg. Rahlenbeck und a. d. Winkel nicht, unbedenklich erscheinen. Ich muß in dieser Beziehung zunächst auf die folgende tz. des Gesetzes verweisen, wie sie von der De putation amendirt worden ist, nach welcher vorzugsweise: „zu nächst Aerzte erster Klasse, in deren Ermangelung Aerzte zwei ter Klasse, und wenn auch diese fehlen Wundärzte," anzustellen find. Trifft es sich nun, daß an einem Orte Aerzte erster, zwei ter Klasse und Wundärzte vorhanden sind und Praxis treiben, so würde in vielen Fällen eine zweckmäßige Controle wegfallen, wenn die letztem beiden zugleich das Recht des Todtenbeschauers ipso jure ausübten und folglich die wünschenswerthe Beauf sichtigung des Arztes erster Klasse gänzlich ausgeschlossen wäre. Nun ist es Zweck der Todtenbeschauer, wie in der Instruction unter 4 angedeutet worden ist, daß das Treiben von Afterärzten überwacht werden soll. Dieser Zweck würde sehr gefährdet wer den, wenn die Amendements der Abgg. angenommen werden sollten. Ich halte mich daher verpflichtet meinerseits mich da gegen zu erklären. Präsident v. Haase: Ich werde zuerst die'Frage stellen auf Wegfall der Worte: /,mit thunlichster Berücksichtigung der Parochialeintheilung" worauf die Deputation angetragen hat; sodann auf Annahme der §. und bei diesen Fragen die Amende ments Vorbehalten. Ich frage: ob die Kammer die gedachten Worte wegfallen lassen wolle? - Gegen 8 Stimmen Ja. — Präsident V. Haase: Nun frage ich: Nimmt die Kam mer die tz. 2 mit Wegfall der gedachten Worte an? — Gegen 10 Stimmen Ja. — Präsident V. Haase: Ich frage jetzt: ob die Kammer das Amendement deß Abg. Rahlenbeck (s. oben) annimmt? — Wird mit 33 gegen 27 Stimmen abgeworfen. — Präsident v. Haase: Dann schlägt noch der Abg. a. d. Winkel einen Zusatz zu der tz. (s. oben) vor. - Staatsminister Nostitz und JänckeNdorf: Da muß ich doch bemerken, daß dies im Widerspruche-mit tz. 1 steht- Präsident V. H « ase: Es ist dies erwähnt worden, sowohl von mir als auch nachher dem Abg. Eisenstuck. Die Kammer wird diese Bemerkung bei der Abstimmung würdigen. Nimmt die Kammer dies Amendement an? — Wird mit 36 gegen 22 Stimmen abgeworfen. — Referent v. Watzdorf trägt tz. 3 des Gesetzentwurfs vor: « Z. 3. Zur Anstellung als Todtenbeschauer sind, so viel thunlich, nur praktische Aerzte erster und zweiter Klaffe und Wundärzte zu verwenden. Nur in solchen Bezirken, in wel chen, oder in deren Nähe es an Aerzten und Wundärzten fehlt, kann dieses Amt ausnahmsweise, mit Zustimmung des Bezirks arztes, auch andern verständigen und zuverlässigen Männern aus der Mitte der Bezirkseinwohner übertragen werden, wenn ! sie zuvor über den Besitz der zur Todtenschau erforderlichen Kenntnisse durch den Bezirksarzt geprüft worden sind. Die Dep utation bemerkt: Zu §. 3. Da zu wünschen ist, daß das Amt der Todten schau vorzugsweise geschickten Aerzten übertragen werden möge, so hält die Deputation für angemessen,.dies in dem Gesetze deutlich auszudrücken und schlägt daher vor, an die Stelle der Worte: soviel thunlich 'Bezirken, Zeile 1 und 3 der §. zu setzen: „zunächst praktische Aerzte erster und in deren Ermangelung zweiter Klasse, und wenn auch diese nicht vorhanden sind, Wundärzte zu verwenden. In solchen Bezirken aber rc." Abg. v. d. Planitz: Ich würde die Fassung des Gesetz entwurfes der Fassung des Deputationsgutachtens vorziehen. Was versteht man unter dem Worte „zunächst"? Es ist mir nicht ganz deutlich. Man soll jedesmal Aerzte erster oder zweiter Klasse wählen, so lange diese der Aufforderung folgen und das Amt der Todtenbeschauer übernehmen wollen. Sollte das der Fall sein, so würden dadurch jedenfalls so große Kosten herbeigeführt werden, die, wie ich glaube, sehr hoch sich belau fen könnten, daß manche Gemeinden nicht im Stande sein wür den, sie zu übertragen. Nehme ich an, daß Aerzte erster Klasse Meilen weit wohnen von dem Orte, wo sie das Amt der Todtenbeschauer zu verwalten hätten, diese würden nicht blos für ihre Mühwaltung Liquidationen einreichen, sondern auch auf Reisekosten Ansprüche zu machen haben; daher fürchte ich, daß aus der Fassung der Deputation, wenigstens wie ich die selbe verstanden habe, Ueberlastung und Pragravationen der Gemeinden herbeigeführt würden. Ich finde, daß dasjenige, was die Deputation damit beabsichtigt, auch im Gesetzentwürfe zur Genüge enthalten ist, wo ebenfalls darauf hingewiesen ist, daß man in der Hauptsache dieses Amt den Aerzten zu übertragen hat. Ich glaube aüch, daß die Gemeinden den Wunsch haben, Aerzte hierzu zu erwählen, soweit es ihre Kräfte gestatten, finde es aber unnöthig, daß man ihnen Borschriften machen solle, daß sieAerzte erster Klasse annehmen sollen. Dies scheint mir zu weit gegangen. Es scheint mir auch eine zu große An forderung zu sein, da wir doch nicht einmal dafür gesorgt haben, daß die Kranken auf dem platten Lande ärztliche Hülfe genie ßen. Da bekümmert sich Niemand darum, ob der Kranke Hülfe, Arznei erhält und ob er einen Arzt bezahlen kann. Aber sobald der Kranke todt ist, so soll und muß an den Arzt geschickt werden und der muß es attestiren. Ich glaube daher, daß die Anforderung der Deputation zu weit geht. Ich verkenne nicht
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