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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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nitz allerdings sehr drückend erscheinen mußte, ständische Jn- tercession dahin eingetreten: „daß bei vorkommenden geeigneten Fällen auf AI. Tauschers Wiederanstellung durch das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichtes, sofern nicht besondere Bedenken entgegenstehen sollten, Bedacht genommen werden möge." Nachdem jedoch laut Mittheilung des Herrn Kommissars diese Sache sich dahin ärrangirt hat, daß dem Al. Tauscher eine jährliche Pension von 350 Lhaler auf Lebenszeit vom Stadt- rathe zu Chemnitz zugesichert worden ist, und Ersterer dagegen auf eine Anstellung im Staatsdienste verzichtet und mittelst der gedachten Pension und durch Ertheilung von Privatunterricht, sein hinlängliches Auskommen findet, im Uebrigen auch der Stadtrath, zu Chemnitz, besage seines erstatteten Berichtes, diese Angelegenheit für abgemacht und beendigt erklärt hat, so kann auch die Deputation der Kammer nur vorschlagen, die Sache für erlediget anzusehen. Das allerhöchste De er et spricht sich darüber aus, wie folgt: 15. Da der vormalige Quartus am Lyceum zu Chemmtz, AI. Tauscher, immittelstdurch eine Pension vom dasigen Stadt- rathe abgefunden worden ist, so hat der auf dessen Wiederan stellung gerichtete Antrag in der ständischen Schrift vom 2. De- cember 1837 hierdurch seine Erledigung erhalten. Staatsminister v. Carlowitz: Zur Berichtigung erlaube ich mir nur zu bemerken, daß der allegirte Bericht von der Kreisdirection zu Zwickau war. Präsident v. Haase: Ich habe nun die Kammer zu fra gen: ob sie diesen Punkt für erledigt ansehen will? — Es erfolgt einhellige Genehmigung. — Zu dem sechszehnten Punkte sagt die Deputation: Der am Schlüsse. der Beilage zur ständischen, das Parochialgesetz betreffenden Schrift vom 2. December 1837 gestellte Antrag, welcher in dem vorliegenden allerhöchsten Decrete wörtlich angeführt ist, hat besage des letzteren vollständige Berücksichtigung'gefunden. Dieß dankbar aner kennend, kann die Deputation der Kammer nichts Vorschlä gen, als das gleiche Anerkenntniß auszusprechen. Das allerhöchste Decret spricht sich dahin aus: 16. Auf den am Schluß der Beilage zur ständischen Schrift vom 2. December 1837 geschehenen Antrag: daß bei den hohem Behörden für die Anstellung der Kirchen- und Schuldiener Kosten nicht weiter in Ansatz gebracht, die Stempelbeträge hingegen in gleicher Maße, wie in dem Regulativ vom 20. Februar 1836 bei den Staatsdienern geschehen, vermindert werden möchten, hat die Kanzlei des Ministern des Cultus und öffentlichen Un terrichts Verfügung erhalten, daß künftig bei Besetzung von geistlichen und Schulstellen königlicher Collaturfür die dießfalls ergehenden Verordnungen keine Kosten in Ansatzgebrachtwerden sollen, sondern allenthalben hierunter kostenfrei expedirt werde. Zu gleicher Zeit ist auch an das Landesconsistorium und die Kreisdirectionen Anordnung ergangen, die von ihnen in dergleichen Fällen zu erlassenden Verfügungen kostenfrei zu expedirm. Nur für die Prüfungszeugnisse und den Ordinationsschein sind noch Gebühren von dem Anzustellenden zu erheben. Endlich ist wegen des zu den Vocationen der Geistlichen und Schullehrer zu verwendenden Stempels die in dem Gesetz blatt befindliche, mildernde Verordnung vom 10. Mai 1839 erlassen worden. . Präsident v. Haase: Die Deputation schlägt der Kam mer vor, das dankbare Anerkenntniß für die stattgefundene Berücksichtigung des von der letzten Ständeversammlung im Punkt 16 erwähnten Antrages auszusprechen. Ist die Kam mer gleicher Ansicht? — Die Bejahung erfolgt ein stimmig. — Bei Punkt 17. beginnt der Referent mit dem Vortrage des Decrets: 17. Wenn in der Beilage zur ständischen Schrift vom 2. December 1837, das Militair-Pensionswesen betreffend, der-Antrag: daß die Regierung mit den Nachbarstaaten Particularver- träge, Behufs des freien ungeschmälerten Genusses aller und jeder Pensionen, mithin nicht nur der der Staatsdiener, sondern auch der der Hinterlassenen derselben, in den gegen seitigen Gebieten abschließen, oder diesen Gegenstand bei der Bundesversammlung, Behufs einer allgemeinen, alle Bundesstaaten umfassenden Maßregel, in Anregung bringen möge; wiederholt worden, so ist darauf zu erwiedern, daß die bisher bei den einflußreichsten und , für den vorliegenden Zweck, wich tigsten Regierungen gemachten Anträge keinen günstigen Erfolg und zum Theil bestimmte ablehnende Antworten zur Folge ge habt haben, da das, was zeither, wegen abzugsfreier Verab folgung von Pensionen ins Ausland, vop vielen Regierungen mit großer Liberalität, im Wege besonderer Entschließung für jeden einzelnen Fall ausgeübt worden ist, conventionsmäßig festzustellen Bedenken getragen wird. Unterdiefen Umständen ist ein günstiges Resultat von einem dießfalls an die Bundesversammlung zu richtenden Antrag um so weniger zu erwarten, als zu derartigen Vereinbarungen unsnimia erforderlich find und es wird daher, zur Zeit wenig stens, von einer weitern Verfolgung des vorliegenden Antrages abzusehen sein. Das Deputationsgutachten sagt hierzu: Der in dem allerhöchsten Decrete angeführte stän dische Antrag war zuerst in der Schrift zum Civilstaatsdiener- gesetze vom 26. August 1834 sll tz. 33. des Gesetzentwurfes L. A. v. 18zz 1. Abth. 4. Bd. S. 43 f. in Betreff der Pensionen der Civilstaatsdiener und deren Relic- ten gestellt, in der ständischen Schrift zum Militair-Pensions- gesetze vom 2. December 1837 »ll §. 24. des Gesetzentwurfes L. A. v. 18-^ l. Abth. 3. Bd. S. 413 aber wiederholt und auf pensionirte Ofsiciere und Militairärzte und deren Relicten extendirt worden. Wenn nun schon nach Ansicht der Deputation die Gründe der Politik und der Humanität, welche den Antrag bei den vorigen Ständeversammlungen hervorgerufen haben, und
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