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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Bemerkung, daß 1008 Aerzte im Lande vorhanden sind, und zwar 427 Aerzte erster Klaffe, die sich meistens auf die Städte repartiren, 142 Aerzte zweiter Klasse, und außerdem 440 Wundärzte. Abg. Zimmermann: Da die geehrte Kammer §. 1 in der Fassung angenommen hat, daß keine Leiche eher beerdigt werden soll, als bis die wirkliche Fäulniß eingetreten ist, auch die Motiven zu §. 6 besagen, daß man fest an dem Grundsatz halten müsse, keine Leiche eher zu beerdigen, als bis dieFäül- niß da sei, so glaube ich, daß es nicht nvthwendig sei, Aerzte und' Wundärzte zu Leichenbeschauern anzustellen, denn dazu wird sich jeder rechtliche und vernünftige Mann eignen, dessen Gesichts - und Geruchsncrven gut sind, -der wird auch zu beur- theilen im Stande sein, ob die Fäulniß eingetreten sei oder nicht. Abg. Schmidt: Wenn der Abg. glaubt, daß jeder mit gesunden Sinnen begabte Mann einen Lodtenbeschauer hin- reichend abgeben könne, so irrt er doch wohl. Es kann nicht allein darauf abgesehen sein, daß der Lodtenbeschauer die Fäul niß übwarten soll, sondern es ist eine Haupttendenz des Ge setzes', daß der wahrscheinlich Scheintodte dafür bei Zeiten erkannt, und damit alsdann der Lodtenbeschauer daraufdringe durch Ermahnung oder Anzeige bei der Obrigkeit, daß die ge hörigen Nettungsmittel an dem Scheintodten angeordnet und vollzogen werden, und daß er die Vernachlässigung der schein bar Entseelten hindere,' denn es ist keinem Zweifel unterworfen, daß diejenigen, die scheinbar verblichen sind, bei denen das Athmen aufgehört hat, durch Vernachlässigung, namentlich dadurch, daß man sie kurze Zeit nach ihrem Hinscheiden aus dem Bette nimmt, auf ein Bret legt, an einen kühlen oder gar kalten Ort bringt, erst sterben und aus dem Starrkrampf - nicht wieder erwachen können. Dies schreckliche Unglück zu verhindern, wird der größte Nutzen der Lodtenschau sein, und wenn kein Sachverständiger hierzu genommen werden kann, ist es'gewiß von größtem Nachtheil. Darum, glaube ich, muß die §. festgehalten werden. Auf der andern Seite erkläre ich mich auch gegen das Deputationsgutachten, das allerdings sehr gut gemeint ist, aber es würde zu großer Zwang ein- , treten, denn es muß und wird auch der Arzt zweiter Klasse Und selbst der geprüfte Wundarzt die Kenntniß besitzen, den Scheintod vom wahren Tod zu unterscheiden. Es wäre offen bar ein zu großer Zwang, wenn den Gemeinden und der Regierung Nicht frei stehen sollte, einen Wundarzt, der geschickt und erfahren ist, anzunehmen, wenn auch ein Arzt erster Klasse vorhanden ist, der aber wegen großer Geschäfte viel leicht nicht so viel Zeit und Aufmerksamkeit darauf verwenden kann als jener. Aus diesem Grunde könnte ich mich auch nur für die Z. erklären, ich würde aber noch einen Wunsch aus sprechen, dessen Erfüllung ich von der hohen Staatsregierung erwarten darf, daß nämlich den Lodtenbeschauern das Recht ertheilt werde, die Vernachlässigung der Tobten zu verhüten, sei es durch Ermahnungen an die Nachgelassenen, oder wenn diese ohne Erfolg bleiben, durch Anzeige bei dem Ortsrichter, damit der Scheintodte nicht durch Vernachlässigung dem wirk lichen Tode überliefert werde. Abg. Sahrer von Sahr: Ich habe schon gestern mir erlaubt, die Ansicht auszusprechen, daß ich mir von diesem Ge setze nur dann Erfolg verspreche, wenn Aerzte oder Wundärzte als Lodtenbeschauer angestellt werden, und will noch Einiges dem hinzufügen, was die Versammlung meiner Ansicht zustim mend machen könnte. Wenn man schon darüber debattirt, ob Aerzte erster oder zweiter Klasse nur angestellt werden sollen, so scheint doch nachher der Sprung von den Wundärzten vielleicht bis zu dem Gemahl der Leichenwäscherinnen oder einemDorfwäch- terzu groß zu sein. Ein Arzt wird sich degradirt fühlen, mit der gleichen Leuten in ein collegialisches Verhaltniß zu treten. Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, daß tz. 3 in meinem Sinne abgeandert werde. Es sollen dann in der ersten Zeile die Worte: „so viel thunlich" ausfallen, und der zweite Satz ganz in Wegfall kommen. Präsident 0. Haase: Ich finde, daß der Antrag des Abg. Sahrer v. Sahr mit demAntrag des Abg. Braun zusammenfällt; übrigens wird derSatz: „Nur in solchenBezirken, in welchen, oder in deren Nähe es an Aerzten und Wundärzten fehlt, kann die ses Amt ausnahmsweise, mit Zustimmung des Bezirksarztes, auch andern verständigen und zuverlässigen Männern aus der Mitte der Bezirkseinwohner übertragen werden, wenu sie zuvor über denBesitz der zur Todtenschau erforderlichen Kenntnisse durch den Bezirksarzt geprüft wordeü sind," besonders zur Abstim mung gebracht werden. Daher wird es nicht nöthig sein, daß ein Amendement deshalb eingebracht und unterstützt werde. Abg. Sahrer von Sachr: Da schließe ich mich dem Anträge des Abg. Braun an. Abg. Braun: Nur insofern ist der Antrag des Abg. Sahrer - v. Sahr von dem meinigen verschieden, daß der Abg. noch die Worte „so viel thunlich" wegfallen lassen will. Präsident v. Haase: Ich bin damit ganz einverstanden, und war eben im Begriff, dies zu erwähnen. Was den ersten Satz anlangt, so will der Abg. Sahrer v. Sahr die Worte: „so viel thunlich" wegfallen sehen, sie hängen genau mit dem zweiten Satz der tz. zusammen, der die Erläuterung dieser Worte ent hält; es wird, wie bereits erwähnt, von mir eine besondere Frage darauf gestellt werden. Abg. Puttrich: Ich hatte allerdings die Frage, die ich mir an den Herrn Referenten erlauben wollte, schon bei tz. 2 anbringen sollen; es wird mir aber erlaubt sein, sie auch hier anzuschließen. Ich wollte den Herrn Referenten darüber fra gen, ob es erlaubt sei, wenn Einer in einem Bezirke, wo die Gemeinden eine Vereinigung mit einem Arzte im Ganzen ge troffen hat, wohnt und gesonnen ist, bei einem Todesfall einen verpflichteten Lodtenbeschauer aus einem andern Bezircke zu
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