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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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thun, um die Leichenwäscherinnen sorgfältig auszuwählen und gutzuinstruiren, es kann doch nicht fehlen, daß, wenn sie sich selbst überlassen sind, sie mehr oder weniger ihrer Pflicht untreu wer den, sich Ungebührnisse zu Schulden kommen lassen, und auf diese Art Unordnungen einreißen. Wollte man auch voraus setzen, daß die Leichenwäscherinnen sämmtlich sowohl die Be fähigung als den Willen haben, ihrer Pflicht zu genügen, so werden sie doch oft einen Rückhalt am dem Todtenbeschauer nö- thig haben, um ungebühtlichen und abergläubischen ZüMu- thungen Seiten der Familien zu begegnen. Man kann zwar einwenden, daß die Todtenbeschauer, wenn sie nicht Aerzte sind, nicht auf einem höheren Bildungsgrade stehen werden, als die Leichenwascherinnen, und daher zu solchen polizeilichen Orga nen nicht geeignet seien. Hiergegen muß ich aber Bezug neh men aufZ. 7 des Entwurfs zur Vollzugsverordnung. (König!. Commissar v. Einert tritt in den Saal ein.) Man hat sich daher unter den nichtärztlichen Todtenbeschauern nicht Männer aus der ungebildeten Volksklasse gedacht, sondern solche, die eine gewiss? äußere Selbstständigkeit haben, und von solchen darf man wohl voraussetzen, daß sie ihrem Berufe mit Erfolg vör- stehen werden. Ob es überall und namentlich in der ersten Zeit möglich sein wird, solche Leute zu finden, läßt sich freilich im Voraus nicht behaupten. Sollte es aber an manchen Orten nicht möglich sein, so wird man jedenfalls vorziehen, lieber tem- porair gar keinen Todtenbeschauer anzustellen, als dieses Amt in unwürdige Hände zu legen, durch die es nur in Mißcredit kommen könnte. Daß übrigens Laien unbedingt ungeeignet seien / die Todtenschau zu verwalten, möchte ich nicht zugrben. Es gehört dazu nicht ein großer Umfang ärztlicher Kennt nisse, sondern vielmehr nur ruhige Beobachtungs- und Auf fassungsgabe, die sich auch der Laie zu eigen man kann. Die notwendige Verbindung, die der letzte geehrte Sprecher zwi schen H. 3 und Z. 10 des Gesetzentwurfs voraussetzen zu müs sen glaubt, möchte ich nicht anerkennen. Es ist ja schon be stimmt ausgesprochen, daß die Fäulniß als das einzige Merk mal des wirklichen Todes betrachtet und die Erlaubniß zur Be erdigung von deren Eintritt abhängig gemacht werden soll. Ob nun dieses Merkmal in der Behausung oder in einem Leichen haufe abgewartet werde, scheint an und für sich gleichgültig zu sein, und wenn der geehrte Abgeordnete Laien zu diesem Ge schäfte überhaupt für fähig hält, so werden sie die Function als Todtenbeschauer eben so gut ausüben können, es mögen nun Leichenkammern bestehen oder nicht. Abg. v. Hartmann: Ich acceptire bestens die Aeuße- rung, daß als das einzig sichere Kennzeichen des wirklichen To des nur die Verwesung angesehen werden könne; daß aber diese nicht unter allen Umständen in der Behausung des Todten sich abwarten läßt, liegt am Tage, und es wird also eben dadurch die Basis des Gesetzes über den Haufen geworfen. Königlicher Commissar Kohlschütter: Eben deßhalb hat die Regierung die Errichtung von Leichenkammern in Vor schlag gebracht, und cs steht nur bei der geehrten Kammer, was sie darüber beschließen will. H. 83. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Ich habe dem nur noch beizufügen, daß in mehren Ländern Todten- schau, z.B. in Böhmen, Würtemberg, Baiern, theils mit, theils ohne Leichenkammern besteht. Abg. Braun: Der königliche Herr Commissar sagt, daß die Todtenbeschauer, wenn sie zu weiter nichts nützten, doch dazu nützlich seien, eine Controls über die Leichenwäscherinnen zu üben. Allein ich glaube, daß zu derartigen Aemtern sich nur Personen hingeben, welche unfähig sind, eine Controle zu üben, ja welche der Controle selbst sehr bedürftig sind. Gestern wurde gesagt, die Todtenschau sei nothwendig, sie sei ein Be- dürfniß, und man erkannte an, daß die Todtenschau umfas send und genügend nur durch Aerzte bewirkt werden könne. Wenn das wirklich der Fall ist, so ist diese Nothwendigkeit, die ses Bedürfniß nicht blos partiell, es ist nicht nur für diesen oder jenen Bezirk vorhanden, wo Aerzte und Wundärzte zu ha ben sind, sondern es ist für das ganze Land da. Ob ein Ort 3, 4 bis 5 Stunden von einem Arzt entfernt sei, oder weniger, darauf kann nichts ankommen. Wenn man die Nolhwendig- keit der Todtenschau behauptet, so muß dieselbe auch für die Orte, die von dem Aufenthaltsorte eines Arztes oder Wund arztes entfernt liegen, eingeführt werden, und zwar die Lodten- schau durch Aerzte oder Wundärzte. ' , Präsident v. Haase: Wenn die Kammer die Debatte für geschlossen erachtet, werde ich jetzt dem Referenten das Schluß wort geben. , Referent.v. Watzdorf: Die Deputation ist bei ihrem Gutachten allerdings von der Ansicht ausgegangen, daß die Aerzte erster Klasse vorzugsweise befähigt sein würden, das Amt der Todtenbeschauer auszuführen. Wenn dies nun auch in sdstrsetv und präsumtiv der Fall ist, so gebe ich doch zu, daß Ausnahmen einlreten können, wo ein Arzt zweiter Klasse, ja selbst ein Wundarzt geeigneter sein könnte, dem Amte des 'Toptenbeschauers vorzustehen. Ich würde meinerseits kein Be denken haben, der Ansicht des königlichen Commissars und den Ansichten einiger Kammermitglieder, welche in gleichem Sinne sich ausgesprochen haben, mich anzuschließcn, zumal wenn wir die Aussicht haben, daß die Orrsbehorden durch die Verordnung angewiesen werden, vorzugsweise auf Aerzte erster Klasse bei Besetzung der Todtenbeschauerstellen Rücksicht zu nehmen. Präsident v. Haase: Ich weiß nicht, ob die Deputation in dieser Aeußerung Veranlassung findet, noch eine Erklärung darauf abzugeben; sonst würde ich nach der gewöhnlichen Ord nung auf das Dcputationsgutachten, so wie dasselbe im Depu tationsberichte ersichtlich, eine Frage stellen. Abg. Eisen stuck: Wenn der Referent der Ansicht ist, diese beabsichtigte Veränderung aufzugeben, und die Meinung der andern Deputationsmitglieder vernehmen will, so muß ich sagen, daß ich auch nicht so sehr daran hange, und daß ich glaube, es werde die Absicht auch durch die Verordnung er- 2*
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