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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Ueber die Gebühren der Leichenwäscherinnen haben die Ortsobrigkeiten, unter angemessener Berücksichtigung des ört lichen Herkommens, eine feste Bestimmung zu treffen und da bei die wegen der Gebühren der Lodtenbeschauer bestehenden Grundsätze analog zum Anhalten zu nehmen. Die Dep utatio n bemerkt: Zu Z. 9 hält die Deputation für zweckmäßig, in der ständischen Schrift zu beantragen: „daß durch Verordnung den Leichenwäscherinnen mittelst der ihnen zu ertheilenden Instruction zur Pflicht gemacht werde, dieselben Erörterungen in Beziehung auf den Lobten anzu stellen, welche dem Lodtenbeschauer nach den tztz. 1 und 5 der Instruction obliegen sollen, und daß namentlich auch wegen der eingetretenen wirklichen Fäulniß dieselben denTod- tenbeschauer zu controliren haben." Stellvertretender Abg. Oberländ er: Bei dem von der Deputation zu 9 beantragten Zusatz geht mir ein Bedenken bei. Es soll in die ständische Schrift der Antrag ausgenom men werden: „daß durch Verordnung — zu controliren haben." (s. vorstehendes). > Der ersteLheil dieses Antrags scheint aller dings zweckmäßig, es ist aber ohnedem vorauszusetzen, daß, da die Leichenwäscherinnen in Bezug auf die Beobachtung der Leichen auch künftig noch die nämlichen Verpflichtungen auf sich haben werden, welche sie seither hatten, in der von der Staatsregierung angekündigten Instruction für dieselben, über die Merkmale des wirklich eingetretenen Todes und die übrigen in Beziehung auf den Lobten anzustellenden Erörterungen die' nämlichen Vorschriften enthalten sein werden, als in der der Lodtenbeschauer. Dagegen kommt mir der Nachsatz, — daß sie, die Leichenwäscherinnen, auch die Lodtenbeschauer zu controliren haben sollen — doch bedenklich vor. Man hat die Leichenwäscherinnen wegen ihrer niedrigen Bildungsstufe zu einer intelligenten Leichenschau für untauglich erklärt, und sie deshalb vorzugsweise den Aerzten übertragen. Es möchte da her widersprechend sein, wenn die Leichenwascherinnen die Con trols über die Aerzte führen, und gewissermaßen die Vorgesetzten derselben sein sollen. Es wäre wohl eine Anomalie, wenn die Leichenfrau einen Arzt erster Klasse zu controliren hätte. Des halb finde ich den Vordersatz überflüssig, den Schlußsatz aber widersprechend und zweckwidrig. Ich werde mich daher gegen den Antrag erklären. Abg.- Puttrich: Ich komme auf eine Aeußerung zurück, die bereits in der gestrigen Sitzung schon gethan worden ist. Es ist nämlich die, wie es im Winter werden soll, wenn ein Lodtenbeschauer durch hohen Schnee in die Unmöglichkeit ver setzt wird, in dem bestimmten Zeitraum in einen Ort zu kom men. Es sind mehre verehrte Deputirte aus der höhern Ge birgsgegend in der Kammer, und diese werden mir Recht geben, daß mitunter doch die Fälle eintreten, wo vielleicht 4 bis 5 Tage alle Communication so unterbrochen ist, daß kein Mensch in das Freie hinaus kann, ja, daß selbst die Chausseen manch mal Tage lang große Strecken weit nicht zu benutzen sind. Wie ist es da möglich, einen Arzt oder Lodtenbeschauer, der ein paar Stunden von einem Orte entfernt ist, zu rechter Zeit in denselben zu bringen? Könnten da nicht die Leichen wäscherinnen bei solchen Fallen zum wenigsten das attestiren und gegen pflichtgemäße Bescheinigung aüsstellen, daß die Fäulniß bei dergleichen Leichen eingetreten ist? Ich bemerke dies blos für den Fall, wenn es nicht möglich ist, daß der Leichenbeschauer unter vier bis fünf Lage lang an einen Ort kommen kann. Ich könnte vielfache Beweise bringen, daß dies vorgekommen ist, und stelle es anheim, ob es zu berück sichtigen sein möchte. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Ich glaube, das Bedenken des geehrten Abg. dürfte sich durch die Bestimmung in tz. 11 der Verordnung erledigen, wo es heißt: „Jedem Lodtenbeschauer ist für Behinderungsfälle ein Stell vertreter beizugeben." Abg. Puttrich: Ich bin Sr. Excellenz sehr dankbar für die Erläuterung, ich glaubte durch die Anführung, die ich vorhin machte, den Zweck ebenfalls zu erreichen, da mir außer dem noch gesagt wurde, es ginge nicht an, daß aus einem andern Districte ein Lodtenbeschauer genommen werden könnte. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: In der gleichen Behinderungsfallen würde das durch die^ eben ange führte Bestimmung der Verordnung nachgelassen sein. Abg. v. Leipziger: Der Abg. kann sich gewiß darüber beruhigen. Solche Fälle, wie er bezeichnet hat, können nur imWinter bei vielem Schnee vorkommen, und zu dieser Zeit, wenn die Straßen dadurch,gehemmt sind, ist es bekanntlich kalt, und da kann es nicht darauf ankommen, wenn vielleicht die Leiche ein oder zwei Tage länger aufbewahrt wird, bis der Lodtenbeschauer herzukommen kann. Abg. Puttrich: Ich könnte den verehrten Abg. darin nicht beistimmen, daß es ganz egal wäre, ob die Leiche einige Lage länger aufbewahrt wird oder nicht. Ich erwähne nur die Zeit, wo bisweilen ansteckende Krankheiten statlsinden, oder wenn Umstande es außerdem nöthig machen, daß die Be erdigung in der gehörigen Maße erfolgt, auch die Localität zur Aufbewahrung der Leiche sehr beschränkt ist. Ucbrigens habe ich meine Meinung darüber ausgesprochen, und hat sich die Besorgniß durch die Erklärung Se. Ercellenz erledigt. Präsident v. Haase: Nimmt die Kammer Z. 9 unver ändert an? — EinstimmigJa. — Präsident v. Haase: Genehmigt dieselbe ferner den von der Deputation in ihrem Berichte gestellten und von dem Re ferenten vorgelesenen Antrag? — Wird gegen 10 Stimmen genehmigt.— Referent v. Watzdorf: §. 10 und 11 würden nach An leitung des Deputationsgutachtens zusammen zu berathen sein; ich werde daher beide zugleich vortragen. Sie lauten: §. 10.- Es ist darauf Bedacht zu nehmen, daß in jedem
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