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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Sterbehause durch Verhältnisse dringend geboten ist; fetzen Sie z. B. den Fall, daß viele Personen in einem Locale zusammen wohnen und es ereignet sich daselbst ein Todesfall, und zwar ein solcher, wo der Verstorbene eine ansteckende Krankheit ge habt hat, so muß es dringend nothwMdig sein, die Leiche sobald als möglich aus dem mit vielen Menschen angefüllten Locale zu entfernen, und ich glaube daher, daß es nicht unzweckmäßig sein dürfte, diese Befugniß des Todtenbeschauers gesetzlich aus zusprechen; die Leiche soll und muß in einem solchen Falle aus dem Sterbehause entfernt werden. Wäre eine begründete Ver anlassung nicht vorhanden, eine solche Verfügung zu treffen, und der Todtenbeschauer wollte dennoch aus Eigensinn oder aus einem andern Beweggründe die Leiche entfernt wissen, so würde dies die Veranlassung zu einer begründeten Beschwerde gegen ihn sein, die vielleicht die Entlassung aus seinem Amte zur Folge haben könnte. Aus diesem letztem Grunde glaube ich aber auch, dürste eine solche Befürchtung sich auch gar nicht ver wirklichen. Präsident v. Haase: Die Deputation hat vorgeschlagen, die §§. 10 und 11 anders zu fassen, als in der Regierungsvor lage geschehen. Zuvörderst würde auf die Fassung, welche die Deputation vorgeschlagen hat, die Frage zu stellen sein, jedoch unter einstweiliger Weglassung der Worte: „Oder von dem Tod tenbeschauer für nöthig erachtet wird",die der Abg. Klingeraus geschieden wissen will. Ueber die Weglassung dieser Worte so wie über den fernerweiten Antrag desselben Abg.: in der von der Deputation gegebenen Fassung auf der letzten Zeile nach den Worten: „untrüglichen Zeichen dds Todes" noch die Worte: „durch eingetretene Fäulniß" einzuschalten, behalte ich noch die Frage vor. Zuerst also frage ich die Kammer: ob dieselbe die von der Deputation zu tztz. 10 und 11 vorgeschlagene Fassung und zwar vor der Hand mit Weglassung der Worte: „oder von dem Todtenbeschauer für nöthig erachtet wird", genehmigt? — Wird gegen 15 Stimmen bejaht.— Präsident v. Haase: Ich frage nun ferner: Will die Kammer, daß es bei den so eben erwähnten Worten: „oder von dem Todtenbeschauer für nöthig erachtet wird", die die Deputa tion in ihre Fassung mit ausgenommen hat, verbleiben soll? — Wird mit 31 gegen 28 Stimmen bejaht. — Präsident l). Haa se: Noch hat der Abg. Klinger bean tragt, daß in der letzten Zeile nach den Worten: „die untrügli chen Zeichen desTodes" die Worte: „durch eingetretene Fäulniß" eingeschaltet werden möchten, und ich frage die Kammer, ob sie diese Worte mit ausgenommen wissen will? — Wird gegen 3 Stimmen bejaht.— Präsident v. Haase: In dieser Maße würden also die 10 und 11 von der Kammer angenommen sein. (Die Herren Staatsminister v. Ze sch au und v. Nostiz- -Wallwitz waren unterdessen eingetreten.) §. 12. Das Mandat vom 11. Februar 1792, die Be ll. 83. Handlung der Leichen und die, damit nicht todtfcheinende Men schen zu frühzeitig begraben werden, auch sonst dabei zu beob achtende Vorsicht betreffend, wird andürch aufgehoben. Die Deputation hat in ihrem Berichte Folgendes ge sagt: Zu Z. 12. Die erste Kammer hat auf Antrag des Herrn königl. Commissars beschlossen, dieser Paragraphe folgende Fassung zu geben: „Das Mandat vom 11. Februar 1792, die Behandlung der Leichen rc. betreffend, wird von dem Zeitpunkte an aufgeho ben, zu welchem die durch gegenwärtiges Gesetz geordnete Todtenschau in den einzelnen Bezirken in Wirksamkeit tritt." Demnächst ist von der ersten Kammer beschlossen worden, in Bezug auf diese Paragraphe zu beantragen: Eine hohe Staatsregierung möge die in dem erwähnten Mandate auf Begräbnisse in den Kirchen und die Tiefe der Gräber so wie die Reihehaltung der letzteren bezüglichen Be stimmungen fortbestehen lassen und durch Verordnung das diesfalls Nölhige feststellen. Die Deputation empfiehlt der Kammer, diese Be schlüsse gleichfalls anzunehmen. ,Abg. Wieland: Ich will nicht sowohl über die tz. spre chen, als vielmehr eine Idee wieder anregen, die vorhin schon in einer Aeußerung des geehrten Abg. Scholze berührt wurde, in dem derselbe sich über den luxuriösen Aufwand, der bei Begräb nissen hier und da vorzukommen Pflegt, ausfprach. Er er wähnte dabei auch des Bretaufwandes und ich kann mir dabei nichts anderes, als den Holz- und Geldaufwand denken, den die Särge verursachen. Noch eines ist mir bekannt, daß näm lich in gewissen Theilen des Landes in sofern eine große Holz verschwendung getrieben wird, als man die Gräber nach allen 4 Himmelsrichtungen mit Holz auszusetzen pflegt, und dazu ost die allerbesten Spindebreter verwendet werden. Ich möchte gern, aber ich würde jedenfalls gegen das Volksgefühl verstoßen und nicht erwarten dürfen, auch in der Kammer Anklang zu finden, wenn ich mit dem Anträge hervorträte, daß auch die Särge möchten abgeschafft werden, obwohl in einem großen Nachbarlande nach Süden voneinem weisen Regenten, glorrei chen Andenkens, die Särge abzuschaffen angcordnet worden ist; allein ich dürfte wohl den Wunsch aussprechen, daß die hohe Staatsregierung dahin wirken möchte, den unnützen Aufwand an Bretern bei Gräbern abzustellen. Inzwischen fühle ich wohl, daß es sich am Ende auch nicht zu einer präccptiven An ordnung eignet; darum will ich mich darauf beschränken, an alle Gemeindevertretungen im Lande den Wunsch auszusprechen, daß sie nach Kräften bemüht sein wollen, allen unnöthigen Aufwand diesfalls abzuschaffcn. Man klagt in unserer Zeit so sehr über Holzmangcl und Holztheurung, und gleichwohl stößt man hier auf Wahrnehmungen, die uns glauben lassen möchten, als seien wir überreich an Holzproducten. Abg. Klien: Durch die vorliegende Z. soll das Mandat v. 1792 in seinem ganzen Umfange aufgehoben werden, wenn ich aber nicht irre, so ist darin von Prämien die Rede, welche auf die Rettüng eines Scheintodten gesetzt sind. Ich wünschte, 3*
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