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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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daß diese Prämien in dem neuen Gesetze wiederhergestellt wer den möchten, und bitte, meinen Wunsch blos zu Protokoll zu nehmen. Abg. Hauswald: Ich vermisse in'dem vorliegenden Gesetz eine Bestimmung über den Kostenpunkt, und wollte mir daher eine Anfrage entweder an den Herrn Referenten oder an die hohe Staatsregierung erlauben, ob die Einführung dieses Gesetzes, und namentlich die Einweisung und Verpflichtung der Todtenbeschauer und Leichenwäscherinnen analog mit den Bestimmungen der Landgemeindeordnung stempel- und kostenfrei erfolgen werde? Sollte das nicht der Fall sein, so wür.de ich mir eventuell einen Antrag diesfalls erlauben. Staatsminister Nostitz und Iänckendorf: Ich weiß nicht, in wiefern hier eine Stempelbefreiung überhaupt in Frage kommen könnte. Abg. Hauswald: Ich habe mir gedacht, daß vielleicht von Seiten der Kreisdirettionen irgend eine Verfügung.ergehen könnte, wobei Stempel zu verwenden sein möchten. Dann aber möchte auch in Bezug auf Gerichtsgebühren bei den Unterbe hörden Rücksicht genommen werden. Staatsminister Nostitz undJänckendorf: In allge meiner landespolizeilicher Angelegenheit wird iir der Regel nicht zu liquidiren sein. > Abg. Eisenstuck: Wenn vorhin erwähnt wurde, daß eine Holzerfparniß sehr rathsam sei, und man sich dabei auf das Beispiel eines Nachbarlandes bezogen hat, so muß ich berichti gend erwiedern, daß ich mich der Sache sehr wohl erinnere. Sie fallt in meine Knabenzeit. Der'Kaiser Joseph ruhmwürdigen Andenkens hatte auch die gute Absicht, der Holzverschwendung vorzubeugen und erließ daher eine Verordnung, nach welcher in Böhmen alle Leichen in Sacken fortgeschafft werden sollten, ich muß aber hinzufügen, daß keine Verordnung dieses Kaisers so erfolglos geblieben ist, als diese; sie erregte allgemeines Miß vergnügen und ist auch bald wieder zurückgenommen worden. Was aber/oie gewünschte Holzerfparniß hinsichtlich der Ausse tzung der Gräber anlangt, so will ich zugeben, daß eine Ver schwendung diesfalls hier und da stattsinde, allein ich glaube kaum,d'aß eine solche Bestimmung in dieses Gesetz aufzunehmen sein möchte. Ich halte dafür, daß es zu bedenklich sei, mit ausdrücklichen Geboten hervorzutreten, wo so vieles aufdieLoka lität, auf die mehr oder minder holzarme Gegend und auf die größere oder mindere Wohlhabenheit der Aute ankommt. Die hier vorgeschlagene Abänderung ist bereits von der eksten Kam mer genehmigt, und auch von dem Herrn kö-ngl. Commissar gebilligt worden, was auch im Bericht angeführt ist. Was die Lebensrettungsprämien betrifft, so glaube ich, daß, wenn eine be sondere Bestimmung darüber in dem frühem Mandate enthalten ist, wie ich mich im Augenblick nicht so genau erinnere, aüch die Staatscegierung sie wohl beibehalten werde. Noch gegen wärtig besteht eine Bestimmung wegen Prämien für Lebensret- tungen, die von der Regierung von Zeit zu Zeit erneuert wird; es ist freilich in früherer Zeit etwas weniger vorsichtig dabei ver fahren worden, und ich erinnere mich einer Anecdote, wo zwei sich miteinander vereinigten, daß einerden andern aufhängen sollte, um ihn wieder abzufchneiden und somit die Lebensrettungs prämie zu erhalten. Abg. Wieland: Der Abg. Eisenstuck hat Recht. Aller dings dachte ich bei meiner Aeußerung an den unsterblichen Kai ser der Deutschen, Joseph den zweiten; ich weiß aber auch, daß jene Maßregel in seinem Lande großen Widerstand gefunden hat, und es würde am Ende bei uns auch so werden, wollte man gleiches befehlen. Darum habe ich mich auch zur Zeit nicht bewogen gesehen, ein solches Anverlangen als Antrag aus zusprechen, mich vielmehr nur auf den Wunsch beschränkt, daß alle Gemeindevertretungen ihrerseits dahin wirken möchten, sol chen Holzverwüstungen der bezeichneten Art möglichst entgegen zu wirken. Abg Braun: Nur ein Wort auf das, was von dem ge ehrten Abg. Wieland geäußert wurde. Die Bestimmung des Leichnams ist Verwesung; was Staub ist, soll wieder zu Staube werden; alles, was nun die Beförderung dieses Zweckes auf hält, ist einem Naturprincip entgegen, ist also unrecht. Nun ist es unbestreitbar, daß die Särge dem Verwesungsprocesse nicht förderlich sind, mithin dürfte schon hierin ein Stoff zum Urtheil über die Zweck- oder Unzweckmäßigkeit der Särge ent halten sein. Allein ich glaube, daß es gegenwärtig keinesweges an der Zeit sei, einen Antrag auf die Beschränkung, oder wohl gar auf die Abschaffung der Särge zu stellen, und ich glaube daher, daß der geehrte Abgeordnete, welcher den Gegenstand an regte, sehr wohl gelhan hat, von der Stellung eines derartigen Antrags abzusehen. Präsident v. Haase: Ich kann nun zur Fragstellung übergehen. Der 12 ist eine andere Fassung von Seiten der ersten Kammer gegeben worden, mit welcher auch der Herr kö- nigl. Commissar sich einverstanden erklärt hat; sie ist im De- .putqtionsgutachten ersichtlich und lautet dahin: „Das Mandat vom 11. Februar 1792, die Behandlung der Leichen rc. betref fend, wird von dem Zeitpunkte an aufgehoben, zu welchem die durch gegenwärtiges Gesetz geordnete Todtenschau in den ein zelnen Bezirken in Wirksamkeit tritt." Die Deputation räth an, diese Fassung anzunehmen, und ich frage die Kammer: ob sie ihr beistimmen will?— Einstimmig Ja. — Präsident I). H aa se: Ferner hat die erste Kammer noch einen Antrag beschlossen, welcher ebendaselbst ersichtlich ist, pnd so lautet: „Eine hohe Staatsregierung möge die in dem er wähnten Mandate auf Begräbnisse in den Kirchen und die Tiefe der Gräber so wie die Reihehaltung der letzteren bezügli chen Bestimmungen fortbcstehen lassen und durch Verordnung das diesfalls Nöthige feststellen." Unsere Deputation em pfiehlt auch hinsichtlich dieses Antrags der ersten Kammer beizu treten. Ist die Kammer damit einverstanden? — Ebenfalls einhelligJa. —
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