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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Referent v. Watzdorf: tz. 13 des Gesetzentwurfs lautet: tz. 13. Das Ministerium des Innern ist mit der Ausfüh rung gegenwärtigen Gesetzes beauftragt. , Urkundlich haben wir dieses Gesetz eigenhändig vollzogen und Unser Königliches Insiegel Vordrucken lassen. Die Deputation bemerkt hierzu:. Zu tz. 13. Unter Bezugnahme auf die zu tz. I gemachten . Erinnerungen, schlägt die Deputation vor, diese Paragraphe folgendermaßen zu fassen: „Das Ministerium des Innern ist mit der Ausführung des gegenwärtigen Gesetzes beauftragt. Der Zeitpunkt, von welchem an gerechnet-dasselbe für die einzelnen Landestheile in Wirksamkeit tritt, wird von denKreisdirectionen bestimmt und bekannt gemacht werden." Päsident v. Haase: Nimmt die Kammer die tz. 13 in der von der Deputation vorgeschlagenen Fassung an ? — Ein- stimmigIa. — Präsident v. Haase: Ueber das Gesetz selbst schlage ich vor, alsdann abzustimmen, wenn die Berathung über die Aus führungsverordnung und die Instruction beendigt sein wird. Zugleich wollte ich mir aber die Frage an die Kammer erlauben, ob sie einverstanden ist, daß zur Ersparung der Zeit bei den ein zelnen tztz. der Verordnung und resp. Instruction, ohne sie vor zulesen, blos gefragt werde, ob Jemand etwas dabei zu erinnern habe? jedoch mit Ausschluß derjenigen tztz., bei denen die Depu tation Bemerkungen gemacht hat und welche vorzulesen sind? — Die Kammer erklärt ihr Einverständnis — Präsident v. Haase: Wenn also die Kammer damit ein verstanden ist, so wird der Herr Referent in dieser Maße den Vortrag fortsetzen. Referent v. Watzdorf: Eingang und §. 1 der Ausfüh rungsverordnung lautet, wie folgt: Verordnung zu Vollziehung des Gesetzes, die Einführung einer Todtenschau und die Anlegung von Leichen kammern betreffend. Zu Ausführung der in dem Gesetze vom heutigen Tage, die Einführung einer Todtenschau und die Anlegung von Lei chenkammern betreffend, enthaltenen Bestimmungen wird an- durch mit allerhöchster Genehmigung Folgendes verordnet: I. Die Todtenschau betreffend. tz. 1. Die Bildung der Todtenschaubezirke erfolgt durch die Kreisdirectionen, auf Grund der von den Amtshauptmann schaften und Bezirksärzten gemeinschaftlich zu erstattenden gut achtlichen Berichte. Zu dieser tz. hat die Deputation Folgendes bemerkt: Da nach der in dieser Paragraphe enthaltenen Bestim mung die Bildung der Todtenschaubezirke auf den Grund der von den Amtshauptmannschaften zu erstattenden gutachtlichen Berichte erfolgen soll, so hält die Deputation für angemes sen, daß denselben zur Pflicht gemacht werde, sich vorher darüber mit den Ortsobrigkeiten zu vernehmen, wodurch auch einige der folgenden Paragraphen, namentlich Z. 5 eine Abänderung erlei den würden. Präsident v. Haase: Ist die Kammer mit dieser Be merkung der Deputation bei tz. 1 der Ausführungsverordnung einverstanden? — Allgemein Ja. — Präsident v. Haase: Hat Jemand bei den §§.2 und 3 etwas zu erinnern? — Niemand erhebt sich. — Referent v. Watzdorf: tz. 4 lautet: Soweit es sich mit der Befolgung dieses Grundsatzes ver einigen läßt, ist bei Bildung der Todtenschaubezirke auf dem Lande die bestehende Parochialeintheilung dergestalt zu Grunde zu legen, daß jedes Kirchspiel einm für sich bestehenden Todten- schaubezirk ausmacht. Nur wo dies wegen des zu großen Um fangs eines Kirchspiels oder der zerstreuten Lage der dazu gehö rigen Ortschaften unthunlich erscheint, mögen die Todtenschau bezirke ausnahmsweise aus Ortschaften verschiedener Parochien zusammengesetzt werben. Hierzu sagt die Deputation: ' Anstatt der Parochialeintheilung würden bei Bil dung der Todtenschaubezirke die Gemeindebezirke zu be rücksichtigen sein, wenn die von der Deputation zu tz. 4des Gesetzentwurfs vorgeschlagene Abänderung in das Gesetz ausge nommen wird. - Präsident v. Haase. Ist man mit dieser Bemerkung der Deputation zur 4. tz. einverstanden? — Einstimmig Ja. — Präsident v. Haase: Zu tztz. 5 und 6 ist von der Depu tation nichts erinnert worden. Hat Jemand etwas dabei zu bemerken ? — Niemand erhebt sich. — tz. 7. Die zur Anstellung der Todtenbeschauer berechtig ten Obrigkeiten werden sich bemühen, für diese Stellen, wo ir gend möglich, tüchtige, der'Achtung und des Vertrauens der Bezirkseinwohner würdige Aerzte oder Wundärzte zu gewin nen. Nur wenn dies nach den örtlichen Verhältnissen ganz unthunlich wäre, mögen mit Zustimmung des Bezirksarztes, mit welchem die Obrigkeit sich zuvörderst sowohl wegen der Ue- bertragung der Function an einen Nichtarzt überhaupt, als wegen des auszuwählenden Individuums insbesondere, in Vernehmung zu setzen hat, auch andere Personen als Todten beschauer angestellt werden. Es sind jedoch dazu lediglich Män ner zu wählen, dieneben bürgerlicher und moralischer Unbe scholtenheit auch die zu Ausübung ihres wichtigen Berufs un entbehrliche äußere Unabhängigkeit, Umsicht und Charakterfe stigkeit besitzen. Individuen, die auf irgend eine Weise den Verdacht auf sich gezogen haben, daß sie sich mit heimlichem Kuriren abgeben, sind von der Anstellung als Todtenbeschauer unbedingt ausgeschlossen. Hierzu bemerkt die Dcputation: Es hält die Deputation nicht für angemessen, daß, wie am Schlüsse dieser Paragraphe gesagt ist, Männer, welche aufirgend eine Weise den Verdacht auf sich gezogen haben, daß sie sich mit heimlichem Kuriren abgeben, von der Anstellung als Todten beschauer unbedingt ausgeschlossen werden sollen. Nach ihrer Meinung würden daher die angedeuteten Worte wegzulassen sein. '
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