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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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.1645 haben. Ich muß aber noch i» Kioto erwähnen, daß diese Frage, ob der geistliche Decem eine Parochiallast ist oder nicht, den gesetzgebenden Gewalten heute nicht zum ersten Male vor gelegt worden ist, sondern, daß es nicht in Abrede gestellt wer den kann, daß bei der Berathung, die über .das Ablösungs gesetz im Ministerium stattgefunden hat, daß man da die volle Ueberzeugung gewonnen hat, daß er als eine Parochial last nicht anzusehen sei. Nun muß ich sagen, haben die Stande, hat die Regierung ihn nicht als eine Parochiallast angesehen, so ist es sehr bedenklich, einen Antrag auf eine authentische Erklärung zu stellen. Es gilt aber hier ein Ab lösungsgesetz, wo, wie frühere Verhandlungen zeigen, man immer bemüht gewesen ist, nicht aufAbweichungen einzugehen, sondern die angenommenen Grundsätze festzuhalten. Es hat damals im AllgHneinen bei der Berathung des Gesetzes ein Einverständniß zwischen der Regierung und den Ständen statt gefunden, und ich finde also gar nicht, daß eine Streitfrage vorliegt. Die Meinungen über die Parochiallast können ge- theilt sein, wenn aber der Grundsatz in seiner Reinheit aufge faßt wird: was ist Parochiallast? so finde ich, daß es eine solche ist, die die Pfarrkinder dem Pfarrer als solchem geben. Wie man nun diesen Begriff aufden Zehnten meinem protestan tischen Lande anwenden kann, das ist mir unbegreiflich. Der protestantische Decem ist ein geistlicher und Laiendecem. Wenn nun schon in der Qualität des Laien der Grundsatz nicht an wendbar ist, so ist der ganze Begriff der Parochiallast erschüttert. Ich gehe noch weiter.. Parochiallasten sind solche, die die Pfarrkinder dem Pfarrer als solchem leisten müssen. Wie oft giebt es Fälle, daß die Zehnten müssen außerhalb der Paro- chie an andere Geistliche geleistet werden. Wie läßt sich dieser Begriff erweitern? Ist es eine Streitfrage nicht, so habe ich keine Veranlassung, dem Ministerium einen Vorwurf zu machen, als ob es die Sache zu roh den Ständen hingegeben hätte, sondern dieRegierung hat sich im Decrete ausgesprochen, daß, wo die Sache zur Sprache gekommen ist, man eine ver neinende Meinung festgehalten und angenommen habe, daß der Decem der Ablösung unterworfen sei. Nun, Gewissens sache ist mir eine jede Sache, sie möge die geistlichen oder weltlichen Betheiligten treffen, ich werde mir das immer zur Gewissenssache machen, und man kann nicht sagen, daß eine Stimme im Interesse des geistlichen Standes den übrigen Ständen gegenüber abgegeben worden ist. Immer ist es ganz hypothetisch, wenn gesagt worden ist, es sei dies Gesetz zur Schmälerung des geistlichen Standes gegeben worden; denn ich bin fest überzeugt, wenn die Getreidepreise in den letzten Jah ren, statt zu fallen, gestiegen wären, so würde keiner auf den Einfall gekommen sein, die Ablösung abzuwenden und geltend zu machen, daß das Gesetz nicht anwendbar sei. Da muß ich sagen: was für den Einen gilt, muß für den Andern auch gelten. Wären die Preise gestiegen , so hätten die Pflichtigen cs sich auch gefallen lassen, wenn die Ablösung Platz gegriffen hätte und sie dabei schlimmer weggekommen wären. Ueber- haupt glaube ich auch, daß in vielen Fällen es nicht so bedeu tend sein wird. ED laßt sich auch nicht übersehen. Es ist möglich, daß die Preise in den nächsten 10 Jahren tiefer fein können und nun wird die Ablösung untersagt, so ist es dann sehr gefährlich und dem Interesse der Geistlichen entgegen. Ich habe wohl von Geistlichen auch gehört, daß sie mit der Ab lösung nicht unzufrieden gewesen waren. Es kann in einzel nen Fällen anders gewesen sein, aber so viel ist bewiesen, daß dieses Aufschütten der Körner w natura dm Geistlichen manche Unannehmlichkeit aufgelastet hat. Wenn der Geistliche nicht im besten Einverständnisse mit den Parochianen steht, so ist er derGefahr ausgesetzt, daß ihm schlechtes Getreide gegeben wird, er kanrt darüber in Streit gcrathen, kurz ich glaube, daß diese Unannehmlichkeit doch auch mit in Anschlag zu bringen ist. Es ist eine große Unannehmlichkeit, wenn man das Verhaltniß, wie es zwischen den Pfarrkindern und dem Pfarrer bestehen soll, erwägt. Ich habe geglaubt, daß die Zehntenablösung sehr wünschenswerth sei und in diesem Parochialverhältnisse noch viel wünschenswcrther. Es kommt weniger darauf an, ob der Gutsherr mit den Angesessenen darüber in Streit kommt, daß sie das Getreide schlecht erschütten, als wenn zwischen dem Pfarrer und den Pfarrkindern darüber. Streit entsteht. Ich glaube, wenn die Herren unbefangen diesen Gegenstand er wägen, so werden sie nicht verkennen, welche Benachteiligung daraus für sie hervorgehe. Za ich glaube, daß der ganze Grundsatz mit dem Zehnten als Parochiallast und zwar als un ablösbare Last, weil sie eine Parochiallast sei, auf den bis herigen Ansichten, die das kanonische Recht aufgestellt hat, be ruht. Nach diesen wird nun freilich der Zehnten ganz als ein geistlicher und kirchlicher Gegenstand angesehen, wo man so weit gegangen ist, daß man keine Verjährung dagegen zuge lassen. Man hat freilich im päpstlichen Sinne denZehnten sehr geschützt, in protestantischen Ländern kann man das nicht ganz so thun. Nehme ich aber den Geist des Gesetzes, so würde dieser in den Grundvesten erschüttert, wenn man von der allgemeinen Ablösung etwas ausnehmen wollte. Diesel ben Gründe, die es den Verpflichteten wünschenswerth machen müssen, sich zu entziehen von den Naturalleistungen gegen die Gutsherren, dieselben Gründe müssen auch bestehen gegen die Pfarrer, und da, meine Herren, wird man nie von mir ver nommen haben, daß ich zur Ungebühr die Rittergutsbesitzer gegen die Gutsunt-erthanen in Schutz genommen habe, aber das gestehe ich, es würde eine Ungleichheit entstehen, wenn die Rittergutsbesitzer allein den Zehnten müßten ablösen lassen und das Zknsgctreide und die Pfarrer davon ausgenommen wären. Das ist eine große Ungleichhiet, aber unter den Herren des geistlichen Standes selbst wird sich die Ungleichheit sehr deut lich Herausstellen. Andere haben abgelöst, Andere noch nicht. Nun ist nothwendig entweder ein so gewaltiger Vortheil dabei, daß diese Ablösung kassirt wird oder nicht. Ist das erstere, so sehe ich nicht ein, wie sich rechtlich es wird vertheidigen lassen, wenn die Geistlichen, die bisher nicht mit Streit hervorgetreten, son dern über die Ablösung sich vereinigt haben, wobei die Aktoren der Pfarrlehne concurrirten, warum die dafür büßen sollen,
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