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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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und oft-bildet der Betrag den bei weitem größten Shell seines ohnehin Mr für'den nothdürftigsten Lebensunterhalt' berechne ten-Einkommens. Dies kann und darf aber eben deshalb un ter keinen Umstanden geschmälert werden; denn denjenigen die Wothwendigsten Mittel der Existenz und des Anstandes entzie hen,'welchen man die Förderung der heiligsten Interessen an- Mtraüt, heißt eben so viel, als-sich vonchiesen selbst lossagen, ist rechtsverletzende Grausamkeit. Da aber Nach meiner Ansicht dem Zehntenpflichtigen allerdings nicht mehr'zugemuthet wer den kann, als ihm nach allgemein' gesetzlichen Bestimmungen über Ablösungen obliegh so bleibt nichts übrig-, als aus Staats mitteln das zu Erfüllung des'vollen Werthes noch-Fehlende zu zulegen. Bei uns ist nach meiner Meinüng ohnehin bei Ablö- > sung der grundherrlichen Lasten Seiten des Staats zu wenig 'gethan worden- Wenn-ich' recht gehört habe, ist von einem, geehrten Abgeordneten wot miv bemerkt worden, daß andere Lander uns hierin mit gutem Beispiel voraNgegangen seien,, und man daselbst die Entschädigungssummen > zum Theil auf! die Schultern des Staats gelegt habe. Es kann dies insbe sondere vom Großherzogthum Baden gesagt werden, wo der! fünfte Theil der Ablösungssumme für den Zehent aus die; Staatskasse übernommen -wvrden ist. Ich bin daher mit der! beantragten Zulüge vollkommen einverstanden. Per Zweck der Decenrablösung würde aber Nur halb erreicht werden, wenn Nicht auch der zweite Vorschlag der hohen Staatsregierung an genommen, die bei diesen Ablösungen ausfallenden Kapita lien, ingleichen Landrentenbriefe zur Kasse des Ministern des Cultus und öffentlichen Unterrichts eingezogen und von diesem den Rentenberechtigten Mit 4 Pröcent' unter allen Umständen verzinst würden, es mögen nun diese Kapitalien nach diesem, Zinsfüße benutzt werden können oder nicht. Es ist von einem geehrten Sprecher beklagt wv'rden, daß durch Uebernahme sol cher Prästationen das Budjet immer mehr belastet werde. Zchgehöre auch zü denen, die sich nur ungM für Bewilli gungen auf Kosten der Staatsangehörigen aussprechen; allein eine solche TheilnahMe des Staats an der Entschädigungslast hei Instituten, welche sich mit der neuen Verfassung nicht ver tragen, ist nicht zu umgehen. Sie ist eine nothwendige Folge der Wiedergeburt des Staates. Das Gebähren ist aber vom Beginn der Welt mit Schmerzen verbunden gewesen, und wir werden daher auch unsere Geburtsschmerzen vollends verarbei ten müssen. Abg. Klien: Der Antrag, welchen ich noch zu stellen habe, betrifft einen Gegenstand, welcher weder heute zur Spra che gekommen, noch im Ablösungsgesetze eine Erledigung gefun den hat. Es ist nämlich im Eingänge zu dem Gesetze gesagt, die Absicht desselben sei, die Landwirthschaft von hemmenden Fesseln zu befreien. Auch die Deputation hat auf diese Absicht Rücksicht genommen und eben so ist in der heutigen Sitzung überall von den Leistungen-der ländlichen Grundstücke die Rede gewesen. Billig mache ich wohl einen Unterschied zwischen dem eigentlichen Decem, und dem Zinsgetreide, das von den Grund stücken entrichtet wird und zwischen den sogenannten Deputa ¬ ten, wesche von den Grundstücken nicht entrichtet-werden. Um Sie hier nichtlange in Ungewißheit zu lassen, welche Leistungen ich meine/ bezeichnt ich gls solche die vöm Staatssiscus an'die Geistlichen und Schullehrer zu leisten sind, nenne ich die Natu ralleistungen aN Getreideabgaben, die aus den Rentämtern da hin abgegeben werden. Hier kann durchaus nicht die Uoth- wendigkeit der Ablösung eintreten, denn sie ist in der Absicht des Gesetzes nicht gegründet. Ich erlaube mir daher folgenden Antrag zu stellen : ,',Die zweite Kammer wolle im Verein mit der ersten eine Erläuterung des Gesetzes über Ablösungen und Gemeinheitstheilungen dahin beantragen: Naturaldeputate, welche der- Staatssiscus, ohne Rücksicht auf seinen Grundbe sitz, an Geistliche und Schullehrer zu leisten hat, sind der ein seitigen Provocatio.n auf Ablösung nicht unterworfen; es bleibt aber jedem Theile unbenommen beim Getreideddputat den Werth desselben nach dem Mittlern Marktpreise, 'den dasselbe in der, dem Berechtigten zunächst gelegenen Marktstadt am nächsten Markttage nach der Verfallzeit gehabt hat, beziehendlich zu, for dern und zu geben." Ich habe bei diesem Anträge gesagt, daß die Ablösung vom Staatssiscus nicht trifft, wenn erdiese Lei stungen als-Grundbesitzer zu geben hat. Alsdann ist auch beim zweiten Theile des Antrags dafür gesorgt- daß der Staatssiscus sich alljährlich leicht berechnen kann,' wie der Werth der Natrr- raldeputate vergütet werden müsse, wenn ersolche nicht in natura zu geben beabsichtigt. Ich erlaube mir daher diesen Antrag zu übergeben, und der Kammer zur Annahme zu empfehlen. Präsident 0 H a.a se: Der Antrag lautet so: „Die zweite Kammer wolle im Verein mit der ersten eine Erläuterung des Gesetzes über Ablösungen und, Gemeinheitstheilungen dahin beantragen: Naturaldeputate, welche der Staatssiscus, ohne Rücksicht auf seinen Grundbesitz,, an Geistliche und Schullehrer zu leisten hat, sind der einseitigen Prövocation auf Ablösung nicht unterworfen; es bleibt aber jenem Theile unbenommen beim Getreidedeputat den Werth desselben nach dem Mittlern Marktpreise, den dasselbe in der, dem Berechtigten zunächst ge legenen Marktstadt am nächsten Markttage nach der Verfall zeit gehabt hat, beziehendlich zu fordern und zu geben." Er scheint zwar nicht mit der vorliegenden Sache zusammenzuhän gen, indessen werde ich ihn doch zur Unterstützung bringen. Unterstützt ihn die Kammer? — Geschieht nicht hinrei chend. — Abg. Scholze: Ich muß mir erlauben, über diesen Ge genstand noch einige Worte zu sprechen. Ich muß ebenfalls an das erinnern, was im Deputationsgutachten gesagt ist: „Frei heit des ländlichen Grundbesitzes und freier Gebrauch der Zeit und Kräfte waren die Grundideen, welche das Gesetz über Ab lösungen und Gemeinheitstheilungen hervorriefen." Sollen wir denn nun aufhören und auf halbem Wege stehen bleiben und das angefangene Werk der Ddcemablösung unvollendet lassen? Es ist aus allem diesen zu ersehen, welche Lasten auf dem Land baue liegen. Die Berechnung ist auf 3 Millionen Thaler ge stellt. Pnd das ist nur ein kleiner Gegenstand gegen die stimmt-
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