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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 85. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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einer jeden dieser beiden Branchen während dieses Jahres gewe sen ist. Ich werde nun auf die Fragstellung übergehen. Die Deputation hat der Kammer empfohlen, im Verein mit der ersten Kammer zu beantragen, „daß die hohe Staatsregierung die Frage, ob der Wegfall des Proceßstempels überhaupt oder we nigstens in geringfügigen und Bagatellsachen, oder doch in bei den Proceßarten, die Beschränkung jedes Stempels auf — 2 Gr. —, ferner in allen Eivilprocefsen der Wegfall des Ver gleichsstempels und die Beschränkung jedes Dilationsscheins auf — 2 Gr. — Stempelsteuer thunlich sei, bei Bearbeitung eines, der nächsten Ständeversammlung vorzulegenden Gesetz entwurfs mit Tarif in Erwägung zu ziehen, hierbei darauf, daß die Steuer nicht auf den Unschuldigen falle, möglichst Be dacht zu nehmen, einstweilen aber Anordnungen zu treffen, daß der Ertrag des Proceßstempels, nach feinen angegebenen Ab teilungen, sich übersehen lasse." Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag zu dem ihrigen machen wolle? Dies wird, gegen 13 Stimmen bejaht. — Im Berichte heißt es weiter: s Dagegen hat die Deputation zu II, und UI. (s. oben S. 1671) jn Criminal- und Rügensachen, für Wegfall des Stempels, theils aus Mangel einer Uebersicht des Ertrages, theils, weil vorzüglich die Untersuchung uyd Bestrafung der Verbrechen kostspieligere Staatseinrichtungen nöthig machen, der Schuldige sonach sich nicht über den Stempel zu beschweren hat, der völlig Losgesprochene aber davon befreit ist, in Rügen sachen auch am meisten die muthwillige Streitsucht sich zeigt, nicht bevorworten können. Präsident 0. Haase: Wenn Niemand etwas erinnert, so frage ich: ob die Kammer mit der Deputation einverstanden sei? — Wird einstimmig bejaht. — Ferner heißt es im Berichte; Zu IV. (s. oben S. 1671). Daß der Stempel fürHand- lungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wenigstens vor Abgabe aller Gerichte an den Staat und so lange derselbe in Nachbar staaten noch besteht, nicht aufzuheben sei, darüber konnte der Deputation kein Zweifel beigehen. Sie halt aber allerdings die Revision der Stempelsteuer gesetze für nothwendig und erlaubt sich nun, ohne auf eine aus führlichere Prüfung des Stempeltarifs einzugehen, über die von den Petenten für beschwerend erachteten Tarifsätze folgendes Gutachten abzugeben. 1) BejDarlehnen, Bestellungen von Hypotheken unddabej vorkommenden Verbürgungen vermag die De putation mehrnicht, als den Wegfall des Cessions- stempels und dxn der eheweiblichen Verbürgung zu empfehlendem Mehres aber deshalb nicht, peil dem in Noth befindlichen Schuldner schon durch jenen Wegfall eine Erleich terung zu Theil wird, derjenige aber, welcher durch Aufnahme von Dahrsehnen ein vortheilssaftes yder auch gewagtes Geschäft bezweckt, deshalb noch nicht in Noth sich befindet, ja bei dem zu hoffenden Gewinn eine kleine Abgabe an den Staat wohl ent richten kann. Zu Empfehlung jenes Wegfalls findet man sich dagegen deshalb bewogen, weil, was den Stempel von Cesstonen be trifft, der Gläubiger, sei er Cedent oder Cessionar, jener bei der Cession, dieser spater, ohnedies vom Quittungsstempel betrof fen wird, wenn dagegen der Schuldner den Cessionsstempel zu tragen hat, derselbe durch bloße Agnition eines neuen Gläu bigers, dasselbe Object noch einmal versteuern würde. Jmmit- telst ist auch die hohe Staatsregierung den Wünschen um Ab schaffung des Stempels bei Cession hypothekarischer Forderungen durch das allerhöchste Decret vom 18. März 1840 entgegen gekommen. Dagegen gewährt die ehewcibliche Bürgschaft, zumal nach Aufhebung der stillschweigenden Hypotheken, oft nur eine, dem Gläubiger unnütze, den Schuldner hingegen drückende, Sicher heit und es dürfte, zumal bei dem Verhältnisse zwischen Ehe gatten, eine Ausnahme von der, bei fremden Bürgen, verblei benden Regel der Erhebung des Bürgschaftsstempels wohl zu rechtfertigen sein, daher die Deputation den Antrag an die hohe Staatsregierung bevorworten zu müssen glaubt, bei Entwurf eines neuen Stempeltarifs darauf Bedacht zu nehmen, daß der Stempel von allen Verbürgungen der Ehefrau für ihren Ehemann in Wegfall gebracht werde. Präsident 0. Ha a se: Hat Jemand zu dem eben vorge lesenen Punkte etwas zu bemerken? Abg. Eisenstuckr Ich kann mich doch hier nicht der An sicht der Deputation anschließen. Es scheint mir in der That, daß hier zu weit gegangen werde, und wenn wir das ganze Stempelmandat durchgehen wollen, so glaube ich doch, wir würden noch andere Fälle finden, wo man weit eher den Weg fall beantragen könnte, als hier. Ich sehe voraus, daß nach dem Gesetze über die Befestigung des Realcredites die Verbür gung der Ehefrauen künftig noch häufiger eintreten werde, als bis her. Soll man in einem solchen Falle die Stempel ganz strei chen? Eher möge dann erklärt werden, daß man Modifica- tionen in dieser Beziehung eintreten lassen möge, wenn eine Veränderung des Stempelgesetzes anders beantragt werden soll. Aber daß jetzt der Stempel bei allen Verbürgungen der Ehefrau in Wegfall gebracht werden soll, das weiß ich nicht, ob es gut sei; mir scheint, es geht zu weit. Einige haben noch den Antrag, der auch in die Petition gebracht worden ist, daß der Ausfall, der sich ergebe, dadurch gedeckt werde, daß man den Erbschafts stempel erhöhe. Das ist noch willkührlicher. Die Deputation hat dem Anträge zwar nicht beigepflichtet; aber es könnte doch sein, daß man noch darauf einginge, und dann scheint das Heil mittel bedenklicher zu sein, als die Krankheit selbst. Es ist der Erbschaftsstempel bei uns im Vergleich zu andern Staaten, und namentlich unseren Nachbarstaaten geringer. Wenn eine Ausdehnung in der Art stattsinden soll, wie der Petent bean tragt hat, so würde sich eine solche Bestimmung ungemein hart stellen. Es wäre hart, wenn die Staatskasse gegen Ehefrauen eintreten sollte, oder dann, wenn Kinder ihren Vater verlören. Uebrigens muß ich bei allen Anträgen darauf zurückkommen, erstens ist in der That das Object nicht zu übersehen, wieviel in jeder einzelnen Branche der Stempel einbringt, wieviel jährlich durchschnittlich für den Stempel bei Verbürgung der Ehefrauen .cinkommtt Nun habe ich immer Bedenken getragen, den Weg fall einer Abgabe zu bevorworten, wenn nicht zu gleicher Zeit eine andere Abgabe aufgestellt wird, welche weniger drückend
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