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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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bereits gebildet hat. Ich glaube mich zu erinnern, daß am vo rigen Landtage von einem Abg. der zweiten Kammer, Abg. Kokul, eine Petition in die erste Kammer eingereicht und dort angenommen worden ist. Eben so ist eine Petition des Abg. Ziegler aus der ersten Kammer, wegen Zulassung der Damen auf den Tribunen hier angenommen worden. Die Praxis hat sich bereits entschieden. Die hohe Staatsregicrung hat davon wohl eben so gut Notiz gehabt als jetzt, und damals es nicht zum Gegenstand einer Streitigkeit gemacht. Warum jetzt? Weit entfernt, der hohen Staatsregierung in ihren Rechten zu nahe zu treten, so kann ich doch mein schmerzliches Bedauern nicht unterdrücken, daß dieser Gegenstand, der von so gar keiner Bedeutung ist, sich zu einer Prmcipfrage erhoben hat. Ich habe die treue und loyale Absicht gehabt, durch meinen Vor schlag: das allerhöchste Decret zu den Acten zu nehmen, diesen Streit zu dämpfen und zu verhüten, daß bei der Abgabe an die Deputation und der weiteren Verhandlung in der Ständever- sammlung dadurch Mißstimmungen hervorgerufey werden, weil man glaubt, es sei die Meinung das ständische Petitionsrecht zu beschränken. Es ist wohl nicht daran gedacht worden von Seiten unserer Staatsregierung, welche dazu viel zu loyal ist, so loyal, wie nur irgend eine in Deutschland sein kann. In diesem Sinne kann ich nicht glauben, daß von irgend einer Seite die Absicht gehegt wird, einen bestimmten Nutzen durch die Sache zu bezwecken, und ich sehe daher in der weiteren Ver handlung derselben mit einem Worte, und um mich gründest auszudrücken, nur einen unnöthigen Zeitverlust. Habe ich daher aus diesen Gründen gewünscht, den Gegenstand, den ich im Ganzen nicht für bedeutend halten kann, auf sich beruhen zu lassen, so werde ich dessenungeachtet und wenn die Kammer die Sache durch eine Deputation erörtern lassen will, dem fernerhin nicht widerstreben, und als Mitglied der 1. Deputa tion das Meinige dazu beitragen, um die Frage ins rechte Licht zu stellen. Abg. Sachße: Der Abg., welcher so eben sprach, hat die Frage unbeantwortet gelassen, was werden soll, wenn ein ähnlicher Fall wieder vorkommt. Soll die angeregte Strei tigkeit dann wieder aufleben? Soll es angesehen werden, als ob das allerhöchste Decret jetzt nicht erlassen worden wäre. Dies ist offenbar unzulässig. Ich bin darum ganz der Meinung, daß es an die erste Deputation gegeben werde, nicht als ob ich glaubte, daß dadurch Erbitterungen eintreten können; ich glaube vielmehr, es wird auf sich beruhen können. Allein eben in diesem Aufsichberuhen wird die Entschließung der Kammer nach reiflicher Erwägung enthalten sein, ob die tz. 109. der Ver fassungsurkunde wirklich die Ausdehnung gewähre, die ihr in einer früheren Sitzung von der Kammer gegeben wurde. Ich bin damit einverstanden, daß es an die erste Deputation gege ben werde. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Die Veranlassung, meine Herren, die zu dem allerhöchsten Decrete geführt hat, ist mir nur durch die Mittheilungen über die Verhandlungen des Land tags bekannt, da ich mich, als sie gegeben wurde, auf Urlaub II. 13. befand. Ich würde mich der Ansicht des Herrn von Mayer vielleicht anschließen können, daß dieses Decret als eine, königl.. Erklärung, die, wenn ich recht verstanden habe, keine Erwiede rung ausdrücklich fordert, fürerst zu den Acten zu rechnen sei, wenn nicht, wie ich aus den Mittheilungen ersehen habe , ein Vorgang stattgefunden hätte, der nothwendigerweift — es müßte denn die Kammer sofort auf ihren einstimmig gefaßten Beschluß Verzicht leisten — die weitere Berathung über das allerhöchste Decret zur Folge haben muß. Gegen die Ansich ten der Staatsregierung ist die Petition des Herrn Ziegler angenommen worden. - Ein ähnlicher Fall kann wiederkehren; aber schon des vorhandenen Factum's wegen wird das königl. Decret doch nicht ohne Beantwortung bleiben können. Ich erlaube mir übrigens auf die ß. 123. der Verfassungsurkunde hinzuweisen, der zufolge über einen königl. Antrag eben so we nig abgestimmt werden, als eine Discussion darüber stattsinden kann, bevor nicht Bericht von der dazu bestellten Deputation erstattet worden ist. Ich erwarte, daß das Decret an die erste Deputation gewiesen werde. Abg. lX von May er: Es ist kein Antrag. Abg. v. Friesen: Wenn es auch kein Antrag ist, so kann doch in der Kammer über die Sache nicht discutirt wer den , wenn nicht eine Deputation vorher ihr Gutachten dar über gegeben hat, und ich wollte eben dasselbe bemerken, was Herr Clauß erwähnte, nämlich an die 123. §. der Verfassungs urkunde und 134. h. der Landtagsordnung erinnern. Wenn die Kammer über die Sache selbst zu discutiren gesonnen ist, wie sich denn der Wunsch dazu schon durch die bisherigen Re den zu erkennen giebt, so muß die Sache unbedingt an eine Deputation zur Berathung gelangen. Präsident 0. Haase: Nach den erwähnten ist das allerhöchsteDecret allerdings an eine Deputation zu verweisen, und ich glaube, daß davon nicht abgegangen werden kann. Ich werde daher die Frage darauf stellen: Soll das allerhöchste Decret der 1. Deputation überwiesen werden? — Wird ein stimmig bejaht. —- Ferner steht auf der R e g i st r a n d e: 5) Den 16. Decbr. Mittheilung des hohen Gesammt- ministeriums zu dem allerhöchsten Decrete, das Gesetz, die Belastung und Radefelgenbrcite des Frachtfuhrwerkes auf den Chausseen betreffend, nebst Entwurf und Erläuterungen. (An die 1. Deputation mit Zuziehung der2.) — 6) den 17.Decbr. Petition des Abg. Winkler, die Erhebungsweise des dresd ner Pflastergeleits betreffend. (An die 3. Deputation. — 7) den 17. Decbr. Bericht der vierten Deputation über die Pe tition des Advocat Krieg zu Penig, die Erlassung eines Ge setzes über die längste Dauer des Wechselarrests, sowie einige andere Anträge civilrechtlicher Natur betreffend. (Zum Verle sen auf eine der nächsten Tagesordnungen.) Endlich ist eingegangen ein Urlaubsgesuch vomAbg. Ploß auf die Monate Januar und Februar nächsten Jahres, 1*
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