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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 85. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Staatsminister v. Könneritz: Ich würde bitten, den Antrag nochmals vorzulesen. (Der Referent tragt den Antrag vor.) Staatsminister v. Könneritz: Insofern der Antrag auch auf Kostenbefreiung gerichtet ist, erlaube ich mir zu be merken, daß die Regierung darauf einzugehen Bedenken tragen müßte. Ich sehe nicht ein, wie die Behörden dazu kämen, in solchen Angelegenheiten kostenfrei zu expediren, und es würde diese Maßregel nicht nur die königlichen Gerichte, sondern auch die Patrimonialgerichte treffen. Nicht sowohl deshalb, weil die Zmmobiliarbrandversicherungsanstalt ein Landesinstitut ist, wird für Erstere kosten- und stempelfrei expedirt, sondern aus dem Grunde, weil die Grundstückbesitzer durch Gesetz ge- nöthigt sind, der Jmmobiliarbrandvcrsicherungsanstalt beizu treten. Zwingt der Staat im Interesse des Gesammtwohls die Grundstücksbesitzer ihre Gebäude zu versichern, so kann er ihnen natürlich nicht auch noch Kosten dafür anfinnen, sondern mußte dafür sorgen, daß alle darauf bezüglichen Angelegen heiten kostenfrei besorgt würden. Der Beitritt zu einer Mobiliar- Brandversicherungsanstalt hingegen ist facultativ, die Bethei- ligten haben nur ihren Borschub vor Augen, wenn sie beitreten und es ist daher kein Grund vorhanden, hier kostenfrei zu expediren. Abg. V. v. Mayen Ich müßte mich ebenfalls gegen den Antrag.erklären, und zwar zunächst aus dem Grunde, wel- 'chen der Hr. Justizmim'ster angeführt hat. Der Antrag ist eigentlich eindoppelter: erwill1)Kostenfreiheitund2) Stempel befreiung. Was nun die letztere anlangt, so scheint sie etwas für sich zu haben. Allein es ist doch nicht zu verkenne^, daß Man mit der Stempelfreiheit auch nicht gar zu verschwenderisch umgehen dürfe, dies ist auch der Consequenz wegen nicht zu rathen. Denn bei solchen gerichtlichen Attesten und gerichtlichen Recogmtionen, die wegen anderer Anstalten ertheilt und er lassen werden, ist zur Zeit ebenfalls Stempel in Anwendung zu bringen, ich nenne hier z. B. die Hagelschadenvergütungs anstalt, die Assecuranz gegen Viehsterben, die Lebensver- ficherungsanstalten u. s. w. Hierbei werden zum Theil auch gerichtliche Zeugnisse verlangt und ausgestellt, obwohl auch in manchen Fällen Privatzeugnisse ausreichen. Würde nun bei der Mobiliarbrandversicherungsanstalt der Stempel erlassen, so träte bald der gleiche Grund für die andern genannten Anstalten ein. Wenn übrigens bei der Mvbiliarversicherungsanstalt geradeaus ein obrigkeitliches Zeugniß besonderer Werth gesetzt wird und Privatzeugnisse nicht für ausreichend erachtet werden, so liegt das in den Statuten der Anstalt und nicht in der Sache selbst, und ich kann nicht glauben, daß der Staat darum verbunden sei, für diesen Fall die Stempelsteuer zu übertragen. Es gilt dies von. dem Stempelsatze, aber noch weit mehr von den Kosten. Hinsichtlich der letztem sehe ich nun keinen Grund ab, wie die königlichen Behörden und die 'Patrimom'algerichte dazu kommen sollten, Kosten zu übertragen, welche blos zum Vortheil des Einzelnen zu verwenden sind. Hierbei ist am Ende gar keine Grenze mehr zu finden, wo diese Freiheit anfangen und wo sie aufhvren soll, da dergleichen Privatinstitute noch viele andere existiren. Endlich habe ich noch zu bemerken, daß ich nicht wünschen möchte, der Gegen stand käme hier nur beiläufig zur Discussion, denn er scheint gar nicht hierher zu gehören. Wenn er blos von der Stempel freiheit handelte, so ließ er sich noch allenfalls mit der so eben debattirten Frage in Verbindung setzen, allein er spricht auch von Kostenbefreiung und diese steht hiermit nicht in der aller entferntesten Verbindung. Uebrigens.aber kann ich mein Be fremden nicht bergen, daß der geehrte Abg. den Antrag, wenn er ihm so wichtig schien, nicht gleich in seiner Petition mit aus genommen hat, denn für diesen Fall wäre er der Deputation mitzugekommen, und diese hätte sich darüber gutachtlich erklären können, jetzt erscheint er aber ganz unerwartet und die Kam mer ist darauf nicht vorbereitet. Ich müßte daher wünschen, wofern die Kammer diesen Antrag nicht gleich abweist, daß der selbe an die Deputation zur gründlichen Begutachtung noch ab gegeben werden möchte. Präsident v. Haase: Der Hr. Abg. Wieland dürfte sich vielleicht damit zufrieden gestellt sehen, daß sein Wunsch bei der heutigen Berathung zur Kennlniß der hohen Staatsregierung gekommen ist, und ich erwarte, ob derselbe noch auf seinem An trag besteht? Abg. Wieland: Ich glaube nicht, daß mir das Recht bestritten werden könne, Anträge auch noch im Laufe der De batte zu stellen, wenn ich dazu Veranlassung finde. Ich gebe zu, daß die Sache hinsichtlich des Kostenpunktes allerdings nicht ganz logisch genau in Bezug auf den Berathungsgegen- stand erscheint; allein dieser steht mit der Stempelbefreiung in Sachen, die mein Antrag begreift, in so innigem Zusammen hänge, daß er davon nicht gut wird getrennt werden können. Die ganze Angelegenheit aber dürfte als eine landespolizeiliche zu betrachten sein; sie bezieht sich auf einen Geschäftsbereich, bei welchem ohnehin, wie bei manchen andern nicht streitigen Polizeisachen, man nicht zu liquidiren Pflegt. Der geehrte Abg. Todt hat die für meinen Antrag sprechenden Gründe noch naher entwickelt und ich will daher etwas Weiteres darüber nicht sa gen, doch erlaube ich mir noch auf etwas aufmerksam zu ma chen. Viele Behörden wenden ungleiche Ansätze an und es ist mir bekannt geworden, daß einige gar nicht liquidiren, andere wiederum nur sehr ermäßigte Sätze anwenden und wieder an dere nach der Taxordnung 12 Gr. für ein auszustellendes Zeug niß fordern. Das ist nun eine Ungleichheit, die den Untertha- nen auffallcn muß. Da nun aber von Seiten der hohen Staatsregierung meinem Anträge in Absicht des Kostenpunkts entgegengetreten wird, so würde ich wünschen, daß der Antrag selbst getheilt werde. Was die Stempelbefreiung anlangt, so glaube ich, dürfte sie eben die Berücksichtigung verdienen, die andere ähnliche Anträge heute gefunden haben. Abg. V. v. Mayer: Ich bestreite dem geehrten Abgeord neten das Recht, Anträge aller Art in die Kammer zu bringen,
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