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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 87. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Präsident v. Haase: Will die Kammer über den vor liegenden Bericht sofort berathen? — Einstimmig Ja. — Abg. Schlegel: Ich wollte mir blos den Wunsch an den Herrn Secretair auszusprechen erlauben, die Güte zu ha ben und es ins Protokoll mit aufzunehmen, die hohe Staats regierung mit der Bitte zu ersuchen, dem ÄVunsche, in Rück sicht auf die alte überwiesene Straße ein billiges Ablösungs quantum zu stellen, und benannte Ortschaften wo möglich an die Landrent-enbank zu überweisen. Präsident v. Haase: Der Abg. Schlegel hat sich sonach in der Hauptsache mit der Ansicht der dritten Deputation ver einigt. Die dritte Deputation konnte die Petitionen nicht be- vorworten, weil die fragliche Angelegenheit rücksichtlich durch Vergleich und Rechtsspruch abgethan ist. .Daher ist es in der Lhat auch nach der Ansicht der Deputation der einzige Weg, welcher von den Betheiligten noch einzufchlagen fein möchte, derjenige, welchen der Abg. Schlegel eben erwähnt hat, näm lich der der Ablösung. Wenn Niemand weiter das Wort nimmt, würde ich zur Fragstellung übergehen. Es liegen nämlich 2 Petitionen vor. Die erste ist von dem Abg. Schle gel gestellt worden, und in Bezug auf diesen hat die Deputa tion das Gutachten ausgesprochen: „das Gesuch des Petenten auf sich beruhen zu lassen." Ist die Kammer damit einver standen? — Einstimmig Ja. — ' Präsident, v. Haase: Ein gleiches Gutachten-hat sie auf die Petition der Gemeinden Holzhausen und Zuckelhausen gestellt. Ist die Kammer auch hierüber gleicher Ansicht? — Einstimmig Ja. — Präsident 0. Haase: Ferner hat dieDeputation erklärt, daß die letzte Petition an die erste Kammer zur Berathung abzugeben sein möchte, hingegen die erste nur als Beilage zum bessern Verständniß der zuerst gedachten. Ich frage die Kammer, ob sie auch in dieser Beziehung sich mit der Depu tation einverstanden erklären wolle ? — Einstimmig Ja.— Präsident l). Haase: Wir kommen zum Bericht der vier ten Deputation, über die Beschwerde und das Gesuch des Cvmpagniearztes Timmermann. Da der Referent nicht zuge gen ist, so würde ich den Vorstand der vierten Deputation er suchen , uns den LZericht vvrzutragen. Referent Sach'ße:. Der Bericht der vierten Deputation, über die Beschwerde des- Compagniearztes Timmermann lautet: Mittelst Protvkollextracts ist von der ersten Kammer eine Beschwerde des vormaligen Compagmechrrurgen Timmermann zu Dresden, an die zweite Kammer gelangt, über welche die vierte Deputation, wie hiermit geschieht, Bericht zu erstat ten hat: Timmermann hat in seiner Vorstellung um Verwendung dafür gebeten, daß ihm für den seit seiner, im Jahre 1819 erfolg ten Verabschiedung entbehrten Freischein, dessen Entbehrung ihm jährlich einen Verlust von wenigstens 50 Khlr. verursacht habe, ein Abfindungsquantum, und für die Zukunft eine ange messene Pension gegeben werde. Zu Begründung seines in den Formalien für statthaft zu erachtenden Gesuchs führt Reclamant wesentlich Folgendes an: er habe 12 Jahre 8 Monate als Chirurg bei der sächsischen Armee gedient, und indem ihm laut Musterresolution vom 7. October 1819 ein Freischein zugesichert worden sei, als Invalid den Abschied erhalten. Bei Slomica sei er blessirt worden; im russischen Feld zuge habe er die Füße erfroren und daher keine Hoffnung fas sen dürfen, daß er sich seinen Lebensunterhalt durch Ausübung der Chirurgie werde erwerben können. Darum habe er irgend ein bürgerliches Gewerbe treiben wollen, wozu ihm der zuge standene Freischein berechtigt haben würde. Allein die vor malige Kriegsverwaltungskammer habe ihn den Freischein verweigert. Nur die unentgeldliche Prüfung für die innere Heilkunde sei ihm zugesichert worden. Uebrigens enthalte weder das Mandat von 1792, noch das angebliche Erlauterungsmandat vom 22. April 1816 etwas davon, daß verabschiedete Chirurgen Freischeine nicht erhalten könnten. Gutachten. 1) Die verlangte Entschädigung wegen des entbehrten Freischeins betreffend.' Das Werbemandat vom 21. April 1792 bestimmt §. 59, daß Unterofficiers und Gemeine, die im Dienste Invalid wur den, oder unter Anrechnung der Campagnejahre ausdientcn, außer den Abschieden noch Freischeine erhalten sollen. Durch letztere aber erlangen sie gewisse Vorrechte für den bürgerlichen Beruf, zu welchem sie zurückkehren. Hat nämlich ein Unterof- ficier oder Gemeiner 9 Jahre gedient, so soll er frei sein von der Personensteuer. Nach 15 Dienstjahren ist er frei von allen Commun- und Personalleistungen, von den Localquatembern, die der Gemeinde zu Gute gehen, und von dem Hausgenossen dienste. Eine 15 jährliche Dienstzeit berechtigt ferner dazu, daß der Verabschiedete sein Handwerk, oder seine Kunst (mit Aus nahme des Handels), ohne Setzen von Gesellen und Lehrlingen, treiben darf. Er kann sich an jedem Orte des Landes nieder lassen. Hat er aber 18Jahre gedient, so ist ihm auch noch das Bürger- und Meisterrecht unentgeldlich zu ertheilen. Bei der Musterung im Jahre 1819 meldete sich Reclamant wegen behaupteter Invalidität zur Entlassung, und er erlangte vom damaligen Commandanten des Regiments Prinz Maximi lian, bei welchem er stand, einen unterm 15. Janur 1819 ausgefertigten Legitimationsschein, nach welchem ihm der Ab schied mit Freischein zugestanden wurde. Als nun aber das Abschiedsgesuch an die vormalige Kriegs verwaltungskammer gelangte, welcher dasselbe zur Ertheilung des Abschiedes mit Freischein empfohlen worden war, so fand diese bedenklich, dem Anträge hinsichtlich des Freischeins statt zu geben. Timmermann wurde daher ohne Freischein verabschiedet, und zwar, wie die Deputation überzeugt ist, mit Recht. Denn Freischeine können, wie vorhin gezeigt wurde, nach dem bemerkten Gesetze nur den Unterofficiers und Gemeinen er- theilt werden. Timmermann hätte aber selbst, im Falle der Er- theilung, außer der Befreiung von gewissen Oblasten, nichts weiter erlangt, als die Berechtigung, seine Kunst, die Chirurgie,
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