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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Referent Schäffer: Die zweite Erläuterung lautet: „In den Fällen, wo die Heimathsangehörigkekt einer Person nach dem letzten Aufenthalte derselben innerhalb Landes fest- zustellen ist, hat die Beschaffenheit desselben und die Veranlas sung dazu keinen Einfluß auf die tz. 4. des Heimathsgesetzes gedachte Verbindlichkeit des zur Aufnahme verpflichteten Hei- mathsbezirks." Dazu ist im Berichte gesagt: Zu 2. sä §. 9. Diese von beiden Kammern angenommene Erläuterung kann, wie selbst die Motiven nicht verbergen, eine bedeutende und fühlbare Last für einzelne, von dieser Bestim mung betroffene, Communen herbeiführen. In einem solchen ganz unverschuldeten Falle soll,-wenn der aufzunehmenden preßhaften Person ein Unterkommen in einer Landesanstalt zu verschaffen unthunlich erscheint, der betreffenden Gemeinde eine Beihülfe aus Staatskassen verabreicht werden. Der ersten Kammer hat es unbillig geschienen, walle man bei Zugewährung einer solchen Unterstützung den Umstand be rücksichtigen , ob die betreffende Gemeinde eine unvermögende sei. Sie hat sich daher zu nachfolgendem, in der Schrift zu stellenden Anträge, die hohe Staatsregierung wolle den Gemeinden in derglei chen außerordentlichen sie betroffenen, und völlig außer ihrer Schuld gelegenen Fallen, auch ohne Rücksicht darauf, ob sie unvermögend sind oder nicht, eine Unterstützung aus Staats kassen gewähren, vereinigt. Die Deputation theikt diese Ansichten, und empfiehlt den Antrag zur Annahme. Präsident l). Haase: Wünscht Jemand hierüber etwas zu sprechen? Abg. Scholz e: Ich muß mir hier eine Bemerkung er lauben, und ich glaube wohl eine wichtige. Jetzt ist das Aus wandern an der Tagesordnung. Nun ist ses schon vorgefal len, daß einer aus Polen zurückgekommen ist, und hat in einer Gemeinde an der Grenze Arbeit erhalten. Dieser kann am Ende der Gemeinde sehr zur Last fallen, der Gemeindevorstand hat das nicht gleich erfahren; kein Ortsstatut hat in der Ge meinde noch nicht können ausgenommen werden, weil über ein zelne Enclaven noch Ungewißheit vorwaltet, so daß darüber noch keine feste Bestimmung getroffen werden konnte, kein Fremder dürfe ausgenommen werden, bevor nicht der Heimath und Verhaltschein in Ordnung und übergeben worden fei. Die ser. Mann ist gebürtig, ich glaube aus Potschappel im Plauischen Grunde, diese Gemeinde ertheilte ihm keinen Heimathschein und wurde als Ausländer betrachtet. Er hat vom hohen Staats ministerium darüber einen Revers erhalten/ daß in dem Falle, wenn er der Gemeinde zur Last siele, er dann von der ho hen Staatsregierung Unterstützung erhalten solle. Ich muß. mir darüber erlauben zu bemerken: wohin soll das führen? Wenn, „da jetzt das Auswanderungssystem an der Tagesord nung steht," Jemandem durch Einflüsterung weis gemacht wird, daß Schätze in andern Ländern leicht zu erhaschen wären, er sich dahin begiebt, hinterdrein aber, wenn er sieht, daß es nicht so ist, und kommt wieder zurück, was werden dadurch der Staatskasse und den Gemeinden für Lasten zugezogen, wenn alle diese dann bei ihrer Zurückkunst als Ausländer sollen be handelt werden? Es ist gut, daß die Staatskasse hier erngreifen will; allein wird ein solcher Mensch krank, so muß die Ge meinde doch die Aufwartung und eine Wohnung besorgen ; denn er hat dort keine Angehörigen , und außerdem auch Niemanden, welcher ihn Pflegt. Das kann ein sehr bedeutender Uebelstand werden, er fällt der Gemeinde, wo er'hinkommt, zur Last. Hier aber glaube ich, könnte doch etwas festgesetzt werden, daß solche derselben Gemeinde wieder zugewiesen werden dürften, von wo sie ausgewandert sind. Ich muß das der geehrten Kamm er über lassen, aber ich glaube, daß die Staatskasse dabei in bedeutenden Nachtheil kommt und noch mehr die Gemeinden. Ob darüber ein Antrag zu stellen wäre, der noch bei diesem Landtage durch dieDeputation könnte erläutert, durch die Kammer berathen und in dasGesetz mit eingebracht werden könnte, das muß ich der Kam mer überlassen, was sie darüber beschließen wird. Ich würde mir erlauben, einen Antrag darauf zu stellen, daß im Heimath- gesetze eine Bestimmung möchte darüber getroffen werden, und welche sich als eine Erläuterung jetzt noch mit anknüpfen ließ, er lautet folgendermaßen: „Daß die Gemeinden , woher sie aus gewandert sind, ,und wo sie früher ihr Heimathsrecht hatten, verbindlich gemacht werden, wenn solche Auswanderer wieder zurückkommen, daß sie solche als ihre Heimathsangehörigen wie der aufnehmen müssen," denn wenn das die Gemeinden an den Grenzen und die Auswanderer selbst richtig erfahren, so entsteht dort ein Krieg, keine Gemeinde wird einen herein lassen wollen, und wenn einer glücklich hereingekommen ist, so bleibt er der ersten besten Gemeinde übern Halse; ist er nun ganz schlecht, so bleibt er da liegen, und arbeitet wenig oder nichts, denn die Staats regierung muß ihn unterstützen, und die Gemeinde erhält die oben schon berührten Lasten. Ich sehe bei dieser Angelegen heit einem großen Uebelstande entgegen, und überlasse der Kam mer, was sie darüber beschließen will. Präsident 0. Haase: Mir scheint, daß der Abgeordnete im Jrrthum ist über den Inhalt der 9. §. Es handelt sich nämlich in der 9. §, von dem Fall, wenn Jemand in keinem Orte des Landes seine Heimath hat, innerhalb des Landes nicht gebo ren worden, oder dessen Heimath nicht zu ermitteln ist. Ich glaube also, daß dieser Antrag nicht hierher gehört, da die wie gesagt, blos von einem solchen Jndividuo handelt, wel ches keine Heimath im Lande hat, oder dessen Heimath nichtzu ermitteln ist. Abg. Scholze: Ich spreche von einem ähnlichen Falle, wo ein Auswanderer ins Land zurückgekommen ist; die Ge meinde, wo er vor der Auswanderung heimathsangehörig war, hat ihn keinen Heimathsschein gegeben, und die hoho Staatsregierung hat solches auch genehmigt und in dem Ne- script versprochen, daß der Mensch, wenn er sich nicht selbst sorthclfen könnte, von der Regierung unterstützt werden solle.
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