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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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in §. 1 von einer chirvgrapharischrn oder allgemeinen' Masse, wir sie der Antragsteller bezeichnet, nicht sprechen, da ja nicht bei' allen Concursen Sprcialmassen vorkommen. §. 1 soll nur die Bestimmung enthalten, daß die allgemeinen Concurskvsten nicht! den Gläubigern anzusinnen, sondern von der Masse im Woraus' abzuzichen sind. Ob Spccialmassen existiren, und was dann stattfinde, liegt in tz. 2 und 3 und daraus folgt allerdings, daß die allgemeinen Concurskvsten, wenn eine Specialpfandmasse zu bilden ist, nicht von der Specialpfandmasse abgezogen wer den, sondern der allgemeinen oder chrrographarischcn Masse zur.. Last fallen. Äbg. Klinger: Wenn cs also die Ansicht der Staatsre- gierüng ist, daß zuvörderst von der chirographarischen Masse die! allgemeinen Concurskvsten decortirt werden, so ist es ganz un schädlich, daß die beantragten Worte hinzugefügt werden. Königl. Commissar Hanel: Das ist nicht der Fall. In 1 ist der Ausdrück „allgemeine Concurskvsten" ge braucht als Gegensatz von den Separatkosten. Diesem Bedeu ¬ tung des Wortes würde verrückt werden, wenn man in tz. I, schon von den verschiedenen Arten von Massen, von der hypo thekarischen-oder Pfandmasse, und dann-von der gemeinen oder freien Masse sprechen wollte. H. 1 enthält nur den allgemeinen Satz, daß die allgemeinen Concurskvsten, von der Masse vorweg abgezogen werden sollen. Der Antrag des geehrten Abg. ge hört zur 2. oder 3. tz.; aber der Sinn der ersten tz. würde, glaube ich, gestört werden, wenn manin tz. 1 schon eine solcheEinschal- tung aufnehmen wollte. PräsidentV. Haase: Ich erwarte, ob der Äbg. unter die sen Umständen sein Amendement zurücknehmen will. . Abg. Klinger: Ich kann es "nicht zurücknehmen, weil, wenn nicht gar ein Widerspruch, doch mindestens eine große Un klarheit vorhanden ist, wenn in dem ersten Satze steht, daß die allgemeinen Concurskvsten von der Masse überhaupt vorweg abgezogen werden sollen, und später in tz. 3 gesagt ist, daß die Pfandmasse blos subsidiarisch für die allgemeinen Concurskvsten mit haften soll. , Secretair D. Schröder: Dasselbe, was der Herr Abg. will, steht in tz. 2 und 3 des Entwarft. In tz. 1 soll nur der allgemeine Satz ausgesprochen werden, daß die allgemeinen Con- curskosten nicht, wie zeither, den einzelnen zur Precepcion kom menden Gläubigern ungerechnet,'sondern von der Concursmaffe vorweg abgezogen werden sollen; in tz. 2 und 3 aber steht, wie es gehalten werdeg soll, wenn verschiedene Specialmassen vor handen sind. Königl. Commiffar Hänel: Die tz, würde etwas Unrich tiges enthalten. Es giebt Kosten, die von der Pfandmüsse ab- zuziehrn sind. Verwaltungskosten, welche einen Gegenstand betreffen, der zur Pfandmaffe gehört, diese sind auch allgemeine CvNeurskosten im Gegensatz von Sepitratkosten. Abg. Kling er: Da ich leider sehe, daßmein Amendement keinen Anklang findet, vbwdhl es mir höchst nvthwendig erscheint, so lasse ich es fallen. Präsident 0. Haüse: Ich würde also unter diesen Um standen, da die Deputation bei tz. I keine Bemerkung gemacht und kein Antrag vorliegt, fragen: ob die Kammer die tz. 1 un verändert annimmt'? — Einstimmig Ja. — Referent S ch äffer fährt in seinem Vortrage fort: tz. 2. Wenn jedoch zu einer_iConcursmasse Sachen gehö ren , an welchen Pfandrechte oder andere, den Pfandrechten gleich zu achtende dingliche Rechte angemeldeter Gläubiger be stehen, und aus welchen daher Behufs der Distribution Spe cialmassen zu bilden sind, so sind von dergleichen Specialmas- frn vor deren Verthrilung unter die daran zunächst gewiesenen Gläubiger diejenigen Kosten vorweg in Abzug zu bringen, die für Erhaltung, Aufbewahrung, Verwaltung, Veräußerung jener Sachen, beziehendlich des Erlöses derselben, aufgewen det werden, ohne daß übrigens hierbei zwischen Nutzungen und Substantialbestand der Mässen ein Unterschied zu machen ist. Sollten ausnahmsweise diese Kosten bei einer Special masse den Betrag der letzter» selbst übersteigen , so kommt das Fehlende bei der freien oder gemeinen Masse in Abzug. Die Motiven dazu lauten: Zu tz. 2. Die allgemeinen Concurskvsten zerfallen nach dem Zweck, zu welchem sie aufgewender werden, in zwei Klas sen: es sind nämlich entweder 1) Kosten des Concursprocrsses, die das concursmäßige Ver fahren verursacht, over es sind 2) Kosten, welche zum Zweck der Erhaltung und Berichti gung der Concursmaffe aufgewendet worden, und die man im Gegensatz zu den Concursproceßkosten die Con- cursverwaltungskosten nennen kann. Zu den letzteren gehört Alles, was auf Inventur des Ver mögens des Gemeinschuldners verwendet wird: Taxations-, Auctions- und Subhastationskosten, die Gebühren des Güter vertreters, Kosten, welche aufgewendet werden, um Vermögen des Schuldners von unrechtmäßigen Inhabern zurückzufordern, Außenstände zur Masse einzuziehen, aller Aufwand, der für Erhaltung der Creditmasse oder Einbringung der Nutzungen gemacht wird, Depositengebühren u. s. w. Sie betreffen hin wiederum theils die Concursmaffe im Allgemeinen, wie z. B. die Kosten der Verpflichtung des Gütervertreters, der gericht lichen Inventur des gesammten Vermögens des Schuldners, theils einzelne zur Concursmaffe gehörige Gegenstände. An sich ist kein Grund vorhanden, zwischen beiden Klas sen, den Concursproceß - und Concursverwaltungskosten, so wie den beiden Unterarten der letzteren einen Unter schied zu machen. Sie sind insgefammt von der Masse rm Voraus abzuziehen, nicht äber von den einzelnen Gläubigern zu tragen. Wohl aber zeigt sich die Noihwendfgkeit, die auf einzelne Gegenstände verwendetenVerwaltungskdsten von den allgemei nen Concursverwaltüngs- und Concursproceßkosten zu sondern, sobald bei einem Concurs Gläubiger concürriren, die vermöge erlangten dinglichen Rechts oder eines einem Pfandrecht gleichzu achtenden Rechts, wohin namentlich das Retentionsrecht des Verpachters und Vermiethers gehört, ein vorzügliches Recht
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