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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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zu wenig im Lande bekannt ist. Ich habe z. B. nie davon gehört, daß dergleichen vorhanden und man sie benutzen könnte. Referent Klien: Dann würde eine öffentliche Bekannt machung hinreichen. Staatsmim'ster NostitzundJänckendörf: Es scheint Mir doch, daß dies ziemlich allgemein bekannt fern müsse, da mehre Anträge an das Ministerium wegen Darleihung von Bohrzeugen erfolgt sind. Indessen ist es unbedenklich, bei schicklicher Gelegenheit noch etwas öffentlich bekannt zu ma chen. Abg. Häntzschel: Ich muß ebenfalls erwähnen, daß in meiner Gegend Anträge auf Darleihung von Bohrwerkzeugen gestellt worden sind, und man mit Bereitwilligkeit allen Wün schen entsprochen hat. Abg. Eisenstuck:, Ich kann auch ein Beispiel von hier anführen, bei dem artesischen Brunnen. Da wurden auch größere Bohrwerkzeuge verlangt und für nöthig erachtet, und sie sind auch Seiten der Regierung zum Betrieb des artesischen Brunnens, so viel ich weiß, ohne alle Vergütung hergegeben worden. Präsident 0. Haase: Wenn Niemand weiter etwas zu bemerken hat, würde ich zur Fragstellung übergehen. Die De putation hat ihr Gutachten dahin gestellt: „Auf Vas Gesuch des Petenten, als zur Bevorwortung ungeeignet, nicht ein- zügehen, dasselbe jedoch, da es an die Ständeversammlung gerichtet ist, annoch an die erste Kammer abzugeben." Ist die Kammer mit diesem Gutachten einverstanden? — Einhel lig Ja. — Präsident v. Haase: Es wäre sonach die Sache erledigt. Wir gehen nun über auf die Petition der Gemeinde zu Lob städt , die Freilass ungderselben von der fer ner» Unterhaltung des diesen Ort berührenden Straßentra cts betreffend. — Der Abg. Kasten ist Re ferent und ich bitte denselben, den Bericht vorzutragen. (Staatsminister Nostitz u. Jänckendorf entfernt sich und Staatsminister v. Könneritz tritt ein ) Referent Kasten trägt den Bericht vor, wie folgt: Die Commun Lobstädt hatte den durch ihren Ort führen den Tract der Borna-Zwenkauer Straße in der Länge von 85 Ruthen gebaut, es blieb ihr noch eine Strecke von 36 Ruthen Länge übrig. Gegen Gewährung eines Bauschquanti von 300 Thlr. und unentgeldliche Lieferung des zu Auffüh ¬ rung eines Dammes erforderlichen Landes, übernahm der Staat die Herstellung dieser Strecke, der Gemeinde dagegen lag ob, den ganzen Straßentract durch ihren Ort in der Länge von 121 Ruthen zu unterhalten. Am 15. Juni 1824 schloß jedoch die besagte Gemeinde mit dem Staatsstscus einen Vergleich ab. Der Staat über nahm die fernere Unterhaltung, dagegen verpflichtete sich die Gemeinde den auf der ganzen Straßenlange nöthigen Kies aus einer innerhalb ihrer Flur gelegenen, und beziehendlich anzule genden Grube ünentgelvlich attzufahren. Diese übernommene Leistung scheint der Gemeinde zu drückend, sie wünscht davon befreit zu werden und verlangt mit hin die Aufhebung des erwähnten Vergleichs. Hat nun die Gemeinde nachgewiesen, daß sie auf eine im Jahre 1831 erhobenen Beschwerde von dem vormaligen hohen Finanzcollrgio abfällig beschieden worden ist, so konnte die De- putativ n"sich der Verpflichtung nicht entziehen, auf das Ma terielle der Beschwerde einzugehen. Die Gründe, aus welchen die Petentin der erwähnten ver tragsmäßigen Verbindlichkeit enthoben werden zu können ver meint, sind hauptsächlich folgende: Die Verhältnisse hätten sich geändert, jetzt würden sie zur Anfuhre einer großem Quantität Kieses aNgehülten, als beim Abschlüsse des Vergleichs erforderlich gewesen, die Lüft werde künftig noch drückender, da in neuerer Zeit von der Aktenburg-Borna-Leipziger Chaussee unweit deren Eintritts in die hiesigen Lande ab eine Verbindungsstraße mit der Borna-Zwenkau-Leipziger Straße angelegt worden sei, welche sich an die letztgedachte Straße unmittelbar vor ihrem Orte anschließe. Hierdurch werde sich die Frequenz der Straße verwehren und zur Unterhaltung derselben eine grö ßere Quantität Material erforderlich sein. Würden sie im Jahre 1824 dies vorausgefehen haben, so würde es ihnen nicht in den Sinn gekommen sein, einen so nachtheiligen Vergleich einzugehen. Um so billiger sei es daher, daß ihnen diese Last abgenommen werde, da der Staat offenbar einen doppelten Gewinn ziehe, einmal daß er durch Erhebung des Chausseegeldes Deckung für die Erbauungs- und Unterhal tungskosten der Straße erlange, das andere Mal, daß er sich das Unterhaltungsmaterial zu ihrem größten Schaden, auf ihre Kosten anfahren lasse. Die Deputation konnte sich durch diese Gründe nicht bewogen finden, diesen Theil der Petition beifällig zu begut achten. Die Leistung der Gemeinde gründet sich auf einen rechts gültigen Vergleich, den anzugreifen die Petentin selbst nicht vermocht hat. Denn wenn sie auch in dieser Beziehung anführt, daß die Verhältnisse sich geändert, die übernommene Leistung mit der Zeit eine beschwerliche geworden sei, so darf nicht vergessen wer den, daß die Gemeinde gleich beim Abschlüsse des Vergleichs eine auf die Anzahl der zu leistenden Fuhi en unbestimmte Ver bindlichkeit übernommen hat, die ibre Grenzen nur in dem er forderlichen Bedarf finden kann. War die Gemeinde früher verpflichtet, die Straße zu unterhalten, und hätte der Staat ihr diese Last nicht abgenommen, so würde diese jetzt auch eine grö ßere geworden sein, wenn der Staat mit der ursprünglich ange legten Straße eine zweite in Verbindung gebracht hätte, was die Gemeinde keineswegs hätte verhindern können. Aber selbst die Gründe der Billigkeit schienen der Depu tation von keiner Erheblichkeit zu sein. Die in Frage befan gene Leistung beschränkt sich nur auf den Theil der Straße, in soweit diese den Ort selbst berührt. Bringt man hierbei in An schlag, daß der Staat durch Erbauung und Unterhaltung der Straße die Gemeinde der Last enthoben hat, Communications- wege zu bauen und zu unterhalten, kann es für die Petentin
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