Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 90. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mitt Heilungen über die Verhandlungen des Landtags. Ik Kammer. Dresden, den 25. Mai. ^840. Achzigste öffentliche Sitzung am 18. Mai 1840. (Beschluß.) Die Abgeordneten des Fabrik- und Handelsst-an- des ziehen die Loose rücksichtlich der Vertre tung auf den nächstkommenden Ständever sammlungen. — Wahl der ständischen Mit glieder zum Staatsgerichtshofe. — Präsident v. Haase: Auf der heutigen Tagesordnung steht nun noch, die Ziehung der Loose, welche von den fünf Abgeordneten des Handels- und Fabrikstandes diesmal noch vor Beendigung des Landtages zu bewirken ist. Ich beziehe mich nämlich in dieser Hinsicht zuerst auf §. 68 der Verfassungsur kunde, wornach fünf Vertreter des Handels- und Fabrikwesens Mitgliederder zweiten Kammer sind, und auf Z. 71, wo hin sichtlich des Austritts dieser Abgeordneten vorgeschrieben ist, -aß bei dem ersten Landtage — als welcher der gegenwärtige anzusehen, da an diesem zum ersten Male diese Abgeordneten in Folge freier Wahl in die Kammer eingetreten sind — die Vertreter des Handels- und Fabrikstandes das Loos wegen ihres, rücksichtlich nach einander stattfindenven Austritts aus der Kammer ziehen sollen. Nach dieser Vorschrift endigt sich die Function desjenigen unter ihnen, welcher die niedrigste Num mer — die Nummer 1 — zieht, mit dem Anfänge des näch sten ordentlichen Landtags, und an seine Stelle ist zu diesem ein neuer Vertreter des Handels - und Fabrikstandes von dem Wahlbezirke zu wählen, dem der Ausgetretene angehört. Die jenigen zwei Vertreter des Handels- und Fabrikstandes, welche heute die nächstfolgenden zwei niedrigsten Nummern — Num mer 2 und 3 — ziehen, treten bei dem Beginn des darauf folgenden ordentlichen Landtags aus und werden ebenfalls durch Wahl ihrer Bezirke ersetzt; diejenigen, welche Nummer 4 und 5 ziehen, treten zuletzt aus, mithin mit dem Eintritt des or dentlichen Landtags, welcher auf dem zuletzterwähnten Land tags folgt. Es wird die Loosung so einzurichten sein, daß von jedem anwesenden Vertreter des Handels- und Fabrikstandes und resp. Stellvertreter sein Loos gezogen wird, für die Abwe senden werde ich das Loos ziehen. Die fünf Vertreter des Han dels- und Fabrikstandes sind zur Zeit folgende: Abg. Köl- bing für den ersten Bezirk, Abg. Poppefür den zweiten Be zirk, Abg. Eckhardt für den dritten Bezirk, Abg. Peter II. 90. Otto Clauß für den vierten Bezirk und Abg. Georgi aus Mylau für den fünften Bezirk. Ich würde nun den Abg. Kölbing ersuchen, das Loos für sich zu ziehen, ebenso den Abg. Eckhardt, der Stellvertreter Hecker würde das Loos für den Abg. Clauß ziehen und ich selbst für die abwesenden Abgg. Poppe und Georgi. Es ziehen genannte Abgg. nun die Loose, und Abg. Köl bing bekommt Nr. 1, Abg. Eckhardt Nr. 2, Abg. Hecker Nr. 4, und die Abgg. Poppe uyd Georgi, für welche der Präsi dent zieht, ersterer Nr. 5, letzterer Nr. 3. Präsident 0. Haase: Es würde also die Function des Abg. Kölbing erlöschen mit Anfang des kommenden nächsten ordentlichen Landtags, die Function der Abgg: Eckhardt und Georgi mit Anfang des darauf folgenden ordentlichen Landtags und bei dem Beginne des ordentlichen Landtags, welcher un mittelbar nach diesem folgt, werden die Abgg. Clauß und Poppe austreten. — Wir haben nun noch gegenwärtig eine Wahl vor, nämlich die Wahl dreier Mitglieder zum StaatSgerichts- hof. Ich werde der Kammer Z. 143 der Verfassungsurkunde vorlesen, welche darauf Bezug hat. Daselbst'heißt es: „Der Staatsgerichtshof besteht aus einem Präsidenten, welcher von dem Könige aus den ersten Vorständen der höhern Gerichte er nannt wird, und aus zwölf Richtern, wovon der König sechs aus den Mitgliedern jener Gerichte, und jede Kammer drei, nebst zwei Stellvertretern, außerhalb der Mitte der Standever- samml-ung, wählt. Unter den von den Ständen gewählten Mitgliedern müssen mindestens zwei Rechtsgelehrte sein, welche auch, mit Vorbehalt der Einwilligung des Königs, aus den Staatsdienern gewählt werden können." Nun heißt es weiter: „Die Ernennung der Mitglieder erfolgt für die Periode von einem ordentlichen Landtage zum andern, und zwar jeder zeit am Schlüsse desselben. Inh Falle einer Vertagung des Landtags oder derAuflösung der zweiten Kammer bleibt der am Schlüsse des vorigen ordentlichen Landtags bestellte Gerichts hof bis wieder zum Schluffe der nächsten Ständeversammlung fortbestehen." Es sind sonach von unserer Seite drei Mitglie der für den Staatsgerichtshof zu erwählen und zwei Stellver treter. Es ist dabei bemerklich zu machen, daß die Wahl auf Männer fallen muß, welche nicht Mitglieder der Ständever sammlung sind. Sie müssen sich also außerhalb der Kammer sibenden, und es ist zugleich vorgeschrieben , daß unter den vo n den Kammern Gewählten zwei Rechtsgclehrte sich besinden müssen. In der ersten Kammer ist die Wahl erfolgt und von 1
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder