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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 90. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Inspektoren sindDependenzen der Straßenbaucommissionen, die bier in Frage stehenden Bauverständigen „dienen zur Unter stützung der Obrigkeiten") ein Einkommen von 900 Thlr. — — genießen sollen; so gewinnt es allerdings den Anschein, als sei man diese neue Beamtenklaffe zu reichlich zu bedenken ge meint. Allein die Deputation kann, von dem gewiß rich tigen Grundsätze ausgehend, daß man Beamte, von denen man eine regelmäßige, unparteiische und unbestechliche Wirksamkeit erwartet, nicht zu gering besolden dürfe,'dessenungeachtet zu einer Abminderung der vorgeschlagenen Dienstsixa nicht anra- then; sie würde vielmehr gerade in dem hier Gesagten und an derwärts Erprobten eine Aufforderung finden, die den neuen Baubeamten zugedachten Gehalte auch andern denselben gleich stehenden zu gewähren, wenn dies überhaupt und insonderheit bei der vorliegenden Frage ihres Amtes wäre. -Hat die Deputation hiernächst noch das zweite oben angeregte Bedenken, als ob vielleicht die Anstellung der mehr besagten Beamten, in ihrer Stellung, den Obrigkeiten gegen über, zu Verwickelungen führen könne, einigermaßen zu beleuch ten; so gewährt die commissarische Erklärung: „daß die Anzustellenden bloße, zur Unterstützung der Obrig keiten dienende, Sachverständige und in keiner Art auf die " Entschließungen und Geschäfte der Letzteren, insoweit sie von ihnen nicht zugezogen werden, einzuwirken befugrsein sollen;" hierüber vollständige Beruhigung, nicht gerechnet, daß das Be denken selbst überhaupt nur untergeordneten- Belanges sein möchte. Jst-nun hiermit widerlegt, was sich gegen die Anstellung sixirter Sachverständiger für die Brandversicherungsangelegen heiten aufstellen läßt, so bleibt nur noch kürzlich zu berühren, was für dieselben spricht. Dies ist aber nicht blos die bereits angedeutete Ersparniß von beinahe der Hälfte des zeitherigen Aufwandes, sondern auch die größere Sicherheit und Gleichför migkeit, die auf diese Weise in das Würderungsgeschäfc selbst ge bracht werden dürfte, zum Theil auch wohl einige Erleichterung der mit Geschäften ohnehin genugsam beladenen Unterbehörden. Gehtman also von der Voraussetzung aus — und die Depu tativ n ist davon ausgegangen, wie ihr Gutachten zu Punkt I. des Dccrets beweist — daß die zeitherige Katastrationsweise auch für die Zukunft beibehalten werden müsse, so kann es nur zweckmäßig genannt werden, wenn die Regierung zu Besor gung der in der Vorlage Seite 70 snb 1. v. bei «. 7. und.ö. aufgezählten Geschäfte sixirte Beamte unter den oben bezeichne ten Bedingungen anstellt. Und wenn die Kammer bei Punk I. die Ansichten der Deputatio n theilen sollte, so wird sie nicht umhin können, Solches auch bei Punkt V. 1. zu thun und, wie die Deputation wünscht, der ersten Kammer beizutreten und daher der von derselben hierunter abgegebenen beifälligen Erklärung sich anzuschließen. Präsident v. Haase: Wir würden gegenwärtig Be- rathung auf den ersten Vorschlag beschränken. Es scheint Nie mand über denselben sprechen zu wollen. Der Vorschlag ist folgender: Die Regierung beabsichtigt zur Besorgung der bei Branvschädenangelegenheiren vorkommenden Schädensixirun- gen Baugewerken anzustellen, welche theoretisch und praktisch gebildet und fähig sind, Bauanschläge zu machen, also solche Fähigkeiten besitzen, welche die Districtsraxatoren bis jetzt schon gehabt haben. Die Deputation hat der Kammer angerathen, in Ueberemstimmung mit der ersten Kammer hierüber sich bei fällig zu erklären und ich frage: ob die Kammer hierzu ihre n. 90. beifällige Erklärung geben wolle? — Wird einstimmig be- jaht.— Referent T 0 d t: Im Berichte heißt es weiter: Zu 2 und 3. Da für die hierbei beabsichtigten Verän derungen im Rechnungswesen rc. in der Regierungsvorlage S. 70 — 73 genügsame Gründe angeführt sind, denen die Depu tatio n etwas nicht entgegen zu stellen hat; so schlägt die selbe vor, die Kammer wolle auch darüber beifällig sich aussprechen. Präsident v. Haase: Es stehen hier die Veränderungen, welche die Regierung, hauptsächlich im Rechnungswesen, beab sichtigt, in Frage. Sie sind unter 2 und 3 von der Deputation erwähnt und ausführlich angegeben, auch so eben vorgetragen worden; daher überhebe ich mich der Wiederholung derselben und beschränke mich auf die Frage: ob die Kammer auf diese Veränderungen, welche die Regierung beabsichtigt, sich beifäl lig erklärt? — Einstimmig Ja.— Referent Todt: Im Berichte heißt es ferner: Zu 4. Die Staatsregierung ist gemeint, die in ZZ. 43 und 45 des Gesetzes angeordnete Bekanntmachung der dreijäh rigen Fixation und der Rechnungsübersichten nicht mehr durch die dort bezeichneten Wochenblätter und Anzeiger, sondern durch die immittelst für jeden Kreisdirectionsbezirk besonders gegrün deten sogenannten Kreisblätter bewerkstelligen zu lassen. Die erste Kammer hat dagegen die Ansicht, es sei zweckmäßiger, es in dieser Beziehung beider Disposi tion des Gesetzes zu lassen. Wenn es nun nach den auch von der Deputation darü ber gemachten Erfahrungen allerdings in Wahrheit beruht, daß jene Kreisblätter ihr Publikum hauptsächlich nur unter den Be hörden, weit rvcniger und zum Theil gar nicht im Volke selbst haben; so möchte es das Beste sein, wenn die zweite Kammer hierin die Ansicht der ersten Kam mer theilte. König!. Commissar Müller: Die Regierung hat bei dem jetzt fraglichen Vorschläge lediglich den Wunsch vor Augen ge habt, die Publicität der Nechnungsübersichten möglichst zu be fördern. Wenn nun aber nach den gemachten Wahrnehmun gen dieser Zweck besser auf die bisher vorgeschriebene Weise er reicht werden kann, so ist auch Seiten der Regierung kein Be denken vorhanden, es hierbei bewenden zu lassen. Präsident v. Haase: Unter diesen Umständen bedarf es darüber nunmehr keiner weitern Frage. Referent Todt: Dann heißt es im Berichte: Dagegen ist zu 5 der letzte Punkt, der die Absicht dar legt, in gewissen Fällen den Hauseigentümern zur Anlegung von Brandgiebeln und Auflegung harter Dachung,, auf den Grund eines frühem ständischen Antrags, Unterstützungen zu be willigen und solches auf dem Nerordnungswege bekannt zu ma chen, von der ersten Kammer wieder genehmigt worden, und die Deputation kann nur anrathen, die zweite Kammer wolle ein Gleiches thün. Präsident 0. Haase: Ist die Kammer mit der Ansicht der Deputation einverstanden? — Einstimmig Ja.— Referent Todt: Schließlich lautet der Bericht: 2*
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