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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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worden ist, und dieses Interesse, glaubt man auch, würde erhal ten werden. Ich gestehe, ich bin nicht dafür, dieWahlen an Geld strafen zu knüpfen; aber bei einem Institute, was doch einigen disciplinaren Anhalt haben muß, kann es nicht Nachtheil brin gen, wenn ich zudem es mit andern Instituten im Staate ver gleiche, wo auch Geldstrafe erntritt, wenn Einer durch Nichter scheinen die Wahl unwirksam macht, so daß sie nicht stattsinden konnte. Was den fünften Punkt betrifft, so hat der königl. Commissar doch selbst anerkannt, daß es nicht gleichförmig sei, und ich glaube, es sei von großer Wichtigkeit, daß man auch hierin eine Gleichförmigkeit erlange. Es ist von dem Herrn Staatsminister noch erwähnt worden, daß doch in der Thal eine Bestimmung wegen der Bataillonscommandanten und Adju tanten nöthig sei. Was die Adjutanten betrifft, so ist schon in den Motiven des Gesetzentwurfs erwähnt worden, daß es bisher so gewesen sei, daß der Commandant seinen Adjutant sich ge wählt habe. Das wird sich fortwährend so machen, und was die Commandanten anlangt, so hat der Herr Staatsminister auch erwähnt, daß eine Verfügung getroffen sei, wie diese ge wählt werden. Bestehen diese Verfügungen, sind Bataillons commandanten vorhanden, und hat es sich nicht bewährt, daß die Wahl der Commandanten eine unglückliche gewesen sei, so glaube ich, man lasse es dabei beruhen, und ich glaube nicht, daß deshalb nöthig sei, daß eine gesetzliche Bestimmung erfolge. Ich habe mich auf dieses zu beschränken, um die-Kammer nicht zu ermüden und nicht zu wiederholen, was schon zwei und drei Mal gesagt worden ist. Staatsministerv.Nostiz-Wallwitz: Ich erlaube mir,die Aufmerksamkeit der Kammer noch für wenige Worte in Anspruch zu nehmen. Wenn der Referent beliebt hat, die Worte des Re gierungsmitgliedes einer Bemerkung zu unterwerfen, was er mit dem Worte: „zermalmen " gethan hat, so muß ich als Re gierungsmitglied wiederholen, daß die Regierung vollkomme ne Kraft, Recht und Gewalt hat, diejenigen zu zermalmen, welche die Ruhe zu stören beflissen sein sollten. Referent Eisenstuck.' Weder das Recht noch die Kraft ist bezweifelt worden; aber ich glaube, daß das hier wohl kaum durch die Bemerkung angeregt worden sei, wie sie vorhin ge äußert worden ist. Recht und Kraft, das hat noch Niemand bezweifelt; deswegen muß ich aber doch eine Bemerkung dazu fügen, da ich mich dazu aufgefordert sehe. Wenn das Re gierungsmitglied, was jene Aeußerung that, wenn das gerade der Vorstand des Kriegsministeriums ist, so kann ich in jener Aeußerung nur finden, daß, wenn es darum gilt, die Armee es thun könne, und man die Communalgarde dann nicht bedürfen werde. Dies hat mich doch etwas ergriffen, ich leugne es nicht; ich habe die Communalgarde aus einem andern Gesichtspunkte angesehen. Ich sehe sie an als ein Institut, was mit und ne ben der Armee besteht, zu gleichmäßigem Schutze der Freiheit und zu Erhaltung der Ruhe und Ordnung. Muß ich nun jene Aeußerung nur dahin deuten, daß sie bezeichnen sollte, daß man auch ohne Communalgarde fertig werden würde, so glaube ich, meinem Vaterlande und dem Institute der Communalgarde schuldig zu sein und schuldig gewesen zu sein, diese Aeußerung machen zu müssen. Staatsmimsterv.Nostiz-Wallwitz: Esthutmir wirk lich leid, nochmals das Wort nehmen und darauf bemerken zu müssen, daß Niemandem mehr am Herzen liegen könne, daß die Communalgarde sich kräftig zeige, als dem Kriegsministerio. Denn wenn die Armee marschirt, so ist die Communalgarde beinahe die einzige bewaffnete Macht, die im Lande bleibt. Abg. Meisel: Ich muß erwähnen, daß wegen der Ba taillonscommandanten für Dresden ein Regulativ besteht, und so wird es auch in andern Städten sein. Kön.gl. Commissar Müller: Es ist dies in andern Städten allerdings auch der Fall, aber es werden andere Grund sätze dabei befolgt. Namentlich werden in einer Stadt die Bataillonscommandanten jetzt schon in der Art gewählt, die in der Regierungsvorlage als allgemeine Norm vorgeschlagen ist. Präsident v. Haase: Ich werde nun auf die Fragstellung übergehen. Unsere Deputation hat zwei Anträge gestellt. Der erste gehtdahin: die Kammer möge die tz. 7 in der Gesetzesvor lage ablehnen. Auf den Fall, daß die Kammer dem beistimmt, hat die Deputation einen Vorschlag gemacht, welchen man im Bericht findet, und welcher fünf verschiedene Punkte umfaßt. Die Deputation glaubt, daß durch diesen Vorschlag den mehr-, mals erwähnten Uebelständen, 'welche sich hier und da bei den Anführerwahlen der Communalgarden herausgestellt haben, bes ser zu begegnen sei und begegnet werden würde, als durch die Maßnahme, welche Seiten der hohen Staatsregierung vorge schlagen worden ist. > Ich frage die Kammer: ob sie dem Rathe der Deputation gemäß h. 7 ablehnen wolle? — Wird einstimmig bejaht. — Präsident v. Haas e: Die zweite Frage ist diese: ob die Kammer nach dem Rathe der Deputation beantragen wolle, daß durch Verordnung de^ von der Deputation bezeichnete Weg be tteten , und die unter Punkt 1 — 5 bemerkten Vorschriften in Anwendung gebracht werden? — Wird einstimmig be jaht. — Präsident v. Haase: Ich will nur bemerken, daß die Deputation bei diesem Punkte zugleich gesagt hat, es sei von den Dresdner Petenten noch der Vorschlag gemacht worden, daß jeder Gewählte sich einer Prüfung zu unterwerfen habe, daß sie dies aber nicht für annehmbar halte. Nun ist zwar deshalb ein Antrag nicht gestellt worden, indessen mag ich diese Ansicht der Deputation hier nicht unerwähnt lassen, und wenn Niemand etwas dagegen erinnert, so wird anzunehmen sein, daß die Kammer auch mit dieser Ansicht, welche in dem Depu tationsbericht niederglegt ist, einverstanden sei. — Wir können nun zu §. 8 übergehen.
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