Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mangel einer solchen Vorschrift gerade hauptsächlich geeignet sei, um den gemeinsamen Geist, der in dem Institute herrschen soll, zu untergraben und zum Separatismus zu führen; denn das widrige Gefühl, was sich Vielen bei den buntsche ckigen Aufzügen aufdringt, veranlaßt sie, in eine Vereinigung zu treten, und sich von der großen Masse abzusondern. Daher sind auch die verschiedenen Anzüge, wie sie in mehren Städten sich finden, entstanden. Mein Wunsch geht also dahin, daß die geehrte Kammer dem Vorschläge der Deputation ihre ge neigte Zustimmung nicht versagen möge. Secretair v. Schröder: Ich muß mich im entgegenge setzten Sinne, und so aussprechen, wie es bereits der Abg. Hecker gethan hat. Mir sind Communalgarden recht wohl bekannt, die eine gleichförmige Bekleidung nicht haben, gleichwohl aber weder bei den Exercirübungen noch sonst eine „Nichtachtung" oder „Hohngelächter" hervorgerufen haben. Namentlich in dem Orte, dem ich angehöre, besteht eine Communalgarde, und diese ist größtentheils nicht uniformirt; in den Compagnien aber, die nicht uniformirt sind, befinden sich eben so angesehene Ein wohner der Stadt als in den anderen, und ein Hobngelächler oder eine Nichtachtung habe ich bei einer Compagnie so wenig als bei der andern bemerkt. Uebrigens glaube ich auch, daß man den Zweck der Gleichförmigkeit auf eine andere Weise er langen kann, nämlich durch gleichmäßige Armirung. Diese Gleichförmigkeit ist auch bei uns in der Khat erreicht worden, und hat dadurch recht gut erreicht werden können, daß die Com pagnien, die nicht uniformirt sind, mit Lanzen, die mit gleich farbigen Fähnchen verziert sind, bewaffnet wurden. Kein Mensch sieht die verschiedenen Röcke der Communalgardisten, wenn sie in Reih und Glied stehen, sondern das Auge fallt auf die durch die gleichfarbigen Fähnchen bewirkte Egalität. Der Zweck wird dadurch eben so gut erreicht, aber auf eine weniger kostspielige Weise, als durch das Mittel, was die Deputation vorgeschlagen hat, nämlich durch eine fast vollständige Unifor- mirung. Ich glaube, die Deputation hat bei ihrem Berichte da, wo sie die Gründe zu widerlegen sucht, welche man einer zwangsweisen Uniformirung gewöhnlich entgegensetzt, nur die großem Orte im Auge gehabt. Es kann sein, daß. in solchen Orten einige böswillige und widerspenstige Communalgardisten vorhanden sind, die, ob sie es gleich könnten, doch den von ihren übrigen Kameraden beliebten Rock sich nicht anschaffen. Aber, meine Herren, nehmen Sie auch Rücksicht auf die Orte, die so viel wohlhabende Leute nicht in ihren Mauern zählen, wo im Gegentheil die Mehrzahl nicht in der Lage ist, daß sie einen sol chen Aufwand machen kann. Zn kleinern Städten, wo die Hauptzahl der Einwohner aus armen Handwerkern besteht, die letzt gar sehr darnieder liegen, kann die zwangsweise Unifor mirung nicht ausgeführt werden, ohne daß man diese Leute auf das Schmerzlichste dabei verletzt. Dergleichen Leute kleiden sich in der Regel si hr einfach, und bei ihnen muß ein Rock ffechs bis acht Jahre halten, ebe sie wieder im Stande sind, sich einen neuen anzuschaffen. Wollen Sie durch Auflegung einer zwangsweisen Verbindlichkeit zur Uniformirung diesen Leuten zumuthen, sich zu uniformiren, oder was einerlei ist, eine gleich förmige Kleidung sich anzuschaffen, so würde das höchst unbil lig sein. Die Deputation hat zwar gesagt, die Einrede der Armulh wäre deshalb nicht wahr, weil „notorisch Arme" in die Communalgarde nicht ausgenommen würden. Allein in der gleichen kleinen Städten, wie ich sie bezeichnet habe, giebt es Bürger, achtbare Bürger genug, die trotz dem, daß sie arm sind, in die Communalgarde eintreten müssen. Zu den notorisch Armen gehören sie freilich noch nicht, insofern sie aus der Ar menversorgungsanstalt eine Unterstützung nicht erhalten; aber ihren Lebensunterhalt verschaffen sie sich oft noch weit kümmer licher und saurer, als diejenigen, welche aus den Armenanstal ten unterstützt werden. Ich werde mich daher gegen die zwangsweise Einführung der Uniformirung bestimmt erklären; dagegen bin ich dafür, daß man den Communalgarden des Lan des es als etwas zweckmäßiges und wünschenswerthes anem pfehle, daß sie sich gleichmäßig kleiden möchten. Abg. Meisel: Ich kann mich dem Secretair v. Schröder nicht anschließen, muß mich im Gegentheil für die Deputation aussprechen. Ich sehe gerade den Mangel eines Zwanges einer gleichmäßigen Bekleidung als einen Grund an, weshalb die Communalgarde noch nicht die Stellung einnimmt, die ihr ei gentlich gebührt. Was Secretair v. Schröder angeführt hat, mag vollkommen wahr sein; aber nicht minder wahr ist, daß in an dern kleinen Städten der Uebelstand in Bezug auf die Kleidung gefühlt worden ist. Es sind mir mehre solche Städte bekannt, und ich hebe daraus nur Großenhain heraus, von der eine Peti tion vorliegt. Der Inhalt der Petition ist mir bekannt, und ich kann versichern, daß die Sprache, die darin geführt wird, kei neswegs übertrieben ist. Wenn die geehrte Kammer wüßte, was für Uebelstände cs da verursacht hat, daß keine gleichmäßige Uniformirung stattsindet, so würde sie sich schon wegen dieses klei nen Ortes entschließen, solchen großen Gebrechen abzuhelfen. Zu verkennen ist keineswegs, daß jede bewaffnete Macht Ach tung cinflößen soll; sie kann cs aber nicht, wenn durch bunte Kleidung irgend ein Anstoß an ihr genommen werden kann und genommen werden muß, weil man selbst bei der ernstesten Be strebung nicht gleichgültig sein kann, wenn man ein solches bunte Gemisch bei Männern sieht, die einer für den andern stehen sollen. Wenn man sagt, daß der Zweck durch gleichförmige Be waffnung erreicht werden könne, so möchte ich das nicht zugeben. Man denke sich den Fall, daß die Communalgarde auftreten muß, um die gestörte Ruhe und Ordnung wieder herzustsllen. Wie leicht ist es möglich, daß einer nur mit der Waffe bei der Communalgarde ist, im Herzen aber andern Sinnes ist. Dem wird es leicht sein, die Waffe wcgzuwerfen und überzutreten; das kann er aber unmöglich, wenn er mit den andern Commu nalgardisten gleichmäßig gekleidet ist. Es ist also sowohl hin sichtlich der Disciplin, als auch bei dem wirklichen Agiren dev Communalgarde eine gleichförmige Bekleidung wünschenswerth. Wenn man geglaubt hat, es solle einParadiren damit bezweckt werden, so ist man gleichfalls im Zrrthum; die' Deputation ist nicht der Meinung gewesen, daß eine brillante Uniformirung
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder