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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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sen, daß sie ihn außerdem zu Verrichtungen im gewöhnlichen Leben benutzen, wie es tagtäglich vorkommt. Wenn man also auch einen Zwang hier bevorwortet, so ist damit keineswegs die Armuth gefährdet; zumal wenn, wogegen ich nichts zu erinnern hätte, die Vorschläge, welche von den Abgg. Hecker und Braun gemacht worden sind, neben dem Deputationsgutachten Seiten der Lämmer noch Beifall finden. Es würde dadurch allerdings der Zwang gemildert, und doch der Zweck, den die Deputation sich vor Augen gestellt hat, erreicht. Es ist vorhin angeführt worden, daß das Mittel einer gleichen Armirung zu gleichem Zweck führe. Das muß ich aber bestreiten, und ich bezweifle, ob, wenn sich Leute in auffallender Kleidung in der Weise, wie ich angegeben habe, in Reihe und Glied gestellt haben, sie dann weniger lächerlich sich machen werden, auch wenn sie alle mit einander Piken trügen. Gemeint war übrigens keineswegs von der Deputation, als ob kostspielige Uniformen angeschafft werden sollten; im Gegentheil, es soll weiter nichts zu der zwangsweisenAusführung vorgeschlagen werden, als die Beklei dung, die man in der Residenz und in einigen andern Städten bei dem Dienste der Communalgarde bereits tragt, und die ist unter die kostspieligen Uniformen nicht zu rechnen. Ich würde also im Interesse des Instituts wünschen, daß der De putationsvorschlag Annahme fände. Will die Kammer dane ben noch die zur Milderung des Vorschlags selbst gestellten An träge der Abgg. Hecker und Braun annehmen, so werde ich mei nerseits aber auch dagegen nicht sein. Staatsminister Rostitz undJänckendorf: DieStaats- regierung kann sich mit dem von de^ Deputation zur tz. 21 des Regulativs vorgeschlagenen Zusatze: „Sämmtliche Communal- gar.den haben den Dienst in einer gleichmäßigen Bekleidung zu verrichten, worüber die nähere Vorschrift durch Verordnung er- theilt werden soll" nicht einverstehen. Die vorige Ständever sammlung fand den Zwang bedenklich, die Staatsregierung pflichtete dem vollkommen bei, und hat auch jetzt keinen Grund von ihrer frühem Ansicht abzugehen. Wünschte aber die vo rige Ständeversammlung einen Zusatz zu dem Regulativ: „daß eine gleichförmige Bekleidung allenthalben nachzu lassen sei;" so schien dieser Zusatz zwar nicht nöthig, indeß er ist un bedenklich, und die Staatsregierung würde sich mit einem Zu sätze in dieser Weise einverstanden erklären: „der Communal garde bleibt es nachgelassen, über eine gleichmäßige Bekleidung und angemessene Gradabzeichnung, die aber der bei der Armee bestehenden nicht gleich sein darf, sich zu vereinigen." Zwang würde nach der Ansicht der Staatsregierung zu Mißbelieben führen, er würde die Aermeren drücken, und der Sache mehr hinderlich als förderlich sein. Wenn übrigens im Bericht ge sagt ist unter 1.: „Die Nothwendigkeit, daß eine gleichmäßige Bekleidung bei der Communalgarde stattsinde, ist überall an erkannt worden, und man findet wohl in allen Städten, in de nen Communalgarden bestehen, daß die Mannschaften selbst, ohne daß ein ausdrückliches Gebot deshalb erlassen war, zu ei ner gleichförmigen Bekleidung sich entschlossen haben", so zeigt dies gerade, daß auch ohne Zwang im Wesentlichen zum Ziele zu gelangen ist. Aber wegen einiger Renitenten Zwang ein treten zu lassen, das liegt nicht in der Absicht der Staatsregie rung. Wenn ferner unter 2. der Kostenaufwand als nicht beträchtlich geschildert wird, so ist dabei zu erwägen, daß dieser Aufwand an sich gar nicht gering ist und daß es sich nicht allein um Anschaffung eines Rockes, sondern auch einer Kopfbedeckung handelt. Der Begriff „kostspielig" ist relativ; was Einem nicht lästig ist, wird dem Andern drückend. Ist es doch allbe kannt, daß die Communalgarde auch ohne gleichförmige Beklei dung ungemein viel geleistet hat. Lasse man es dabei. Abg. Schäffer: So komisch der Abgeordnete Todt den Aufzug der Communalgarde geschildert hat, so habe ich doch noch keineCommunalgarde in solchem gesehen und ich ertheile gern sei nen Worten Glauben, wenn er sagt, er habe mit etwas starken Far ben aufgetragen. Als Mitglied der Deputation muß ich auch den dringenden Wunsch hegen, daß gleichmäßige Bekleidung durch das Gesetz möge angeordnet werden. Große Uebelstände führt es herbei, erregt Mißmuth in vielen Compagnien, wenn der größere Theil der Mitglieder sich bereits diejenige Kleidung, die an dem und dem Orte üblich ist, angeschafft hat, und nun ein oder das andere Mitglied erscheint, das sich nicht so gekleidet hat. Die Erfahrung hat mich belehrt, daß weniger die Ar mee davon Gebrauch machen, als gerade solche Personen, die vermöge ihrer Vermögensverhältniffe recht füglich sich könnten eine solche Kleidung anschaffen. Gerade die Vornehmen oder die sich vornehm Dünkenden sind es gewöhnlich, die dadurch, daß sie sich ein^e Kleidung, wie die übrigen Communalgardisten tragen, nicht anschaffen, gleichsam Hohn aussprechen wollen. Es ist mir sehr gut bekannt, wie diese Verordnung in das Re gulativ hinein gekommen ist, es geschah damals aus Rücksichten und Erfahrungen, di« man bei der frühem Bürger- und Na tionalgarde gesammelt hatte. Bei diesen nämlich war vorge schrieben durch Gesetz, daß die National- und Bürgergarde eine besondere Uniform haben müßte; sie mußten darin den Bür gereidablegen. Es war diese Uniform von der Beschaffen heit, daß man dieselbe im gewöhnlichen Leben nicht brauchen konnte, und die Bürger fanden es allerdings für drückend, daß sie diese Bekleidung, die etwas kostspielig war, sich anschaffen mußten. Gegenwärtig ist aber in den meisten Städten die Kleidung von der Art, daß sie nicht so kostspielig ist und in jedem andern Verhältnisse gebraucht werden kann. Nun nimmt man stets Beziehung, wenn man gegen Zwang sich aussprechen will, aufdie weniger Bemittelten. Es ist nicht aus den Augen zu verlie ren,daßdieselbengroßeBerücksichtigungverdienen; allein esscheint mir doch, als wenn man diese Rücksichten übertriebe, denn wie bereits von dem Hrn.Vicepräsid. geäußert worden ist, so hat doch am Ende Jeder, wenn er auch noch so unbemittelt ist, einen so genannten Sonntagsrock, und es kann gleichgültig sein, ob er ihn nach dieser Farbe und nach diesem Schnitte, oder nach ei nem andern sich anschafft. Er kann in diesem Rocke alle mög lichen Feierlichkeiten begehen. -Dann halte ich aber auch für wichtig, gleichmäßige Bekleidung in Zeiten des Krieges; es ist bereits vorhin von dem Hrn. Staatsminister des Kriegs er-
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